Gestern wurde das erste Urteil im Fall Sule Eisele gesprochen und es ist ein Witz: Dafür, dass die Angestellte wegen ihrer Schwangerschaft von ihrem Arbeitgeber R+V Versicherung degradiert wurde, bekam sie die lächerliche Summe von knapp 11.000 Euro zugesprochen.
Das sind drei Monatsgehälter. Damit hat die Summe nicht mehr als symbolischen Wert. Wehtun wird sie dem Unternehmen ganz gewiss nicht, dabei werden solche Prozesse geführt und so etwas wie (einklagbare) Antidiskriminierungsrichtlinien eigentlich erlassen, damit denjenigen, die ihre Angestellten oder Mitbürger_innen trotzdem diskriminieren, auch eine saftige Rechnung dafür präsentiert wird.
Im Prozess hatten Sule Eiseles Anwälte eine halbe Million gefordert – eine angemessene Summe wie ich finde. Denn, realistisch gesehen ist es doch so: Wer gegen den Arbeitgeber wegen Diskriminierung vor Gericht geht, der findet im Zweifelsfall in der gesamten Branche keinen Job mehr. Und wie gesagt: Die Strafen müssen wehtun, um wirklich etwas zu bewirken. Wegen 11.000 Euro wird keine Unternehmensleitung das eigene Verhalten ändern.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet vom Prozess:
Richter Krampe gestand Eisele zwar zu, dass ihre Versetzung nicht in Ordnung war, doch lehnte er Hunderttausende Euro Entschädigung als übertrieben ab. (…) Er blieb bei den Summen, die in vielen Arbeitsgerichtsverfahren üblich sind: Drei Monatsgehälter; im übrigen kann Eisele laut Urteil auf ihre alte Stelle zurückkehren. Deshalb könne kein Schaden für die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte geltend gemacht werden. Eisele freilich hält eine Rückkehr für nahezu unmöglich, das Verhältnis zur R+V ist offenbar zerrüttet. Der Anwalt des Unternehmens (…) spricht zufrieden davon, dass die 11.000 Euro für seinen Mandanten „natürlich“ verschmerzbar seien. Die amerikanische Praxis mit Millionen-Entschädigungen für Diskriminierung von Frauen oder für Mobbingopfer wird es damit in Deutschland vorerst nicht geben. „Dieses Urteil gibt das Zeichen: freie Diskriminierung für freie Arbeitgeber“, klagt Eiseles Anwalt Alenfelder. Für den Versicherungsanwalt Ulrich Volk war die Versetzung eine „ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme“. Einer Frau, die schwanger geworden sei und monatelang aus dem Job aussteige, dürfe eine andere Stelle zugewiesen werden. Im Klartext: Schwangerschaft hin oder her – das ist das Recht des Chefs, wenn der Umsatz in Gefahr ist.
Das Urteil ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Frauen (und auch Väter, die Vergleichbares erlebt haben), die ihre Hoffnungen auf diesen Präzedenzfall gelegt haben. In Deutschland wird noch nicht so selbstverständlich geklagt wie zum Beispiel in den USA, deswegen war der Schritt Sule Eiseles umso mutiger. Viele Frauen, denen Ähnliches oder Gleiches passiert, wissen zwar, dass sie eigentlich vor Gericht ziehen können, tun es aber meist nicht, weil eben die Rechtspraxis in Deutschland so ist, dass sich vor Gericht nur der jeweilige Arbeitsplatz und drei Monatsgehälter einklagen lassen. Aber wer, bitteschön, möchte an einem Schreibtisch sitzen, der demjenigen gehört, gegen den man geklagt hat?
Sule Eisele will in Berufung gehen, ein Kollege und ein Ex-Mitarbeiter der R+V haben mittlerweile ebenfalls auf Diskriminierung geklagt. Vielleicht braucht es noch eine ganze Reihe mehr Sule Eiseles, damit sich die Rechtsprechung verändert. Oder es steht ein Marsch durch die Instanzen an, bis beim Europäischen Gerichtshof ein anderes Urteil gesprochen wird – denn der EuGH lässt andere Entschädigungssummen zu. Wird es aber in Zukunft noch mehr Urteile wie dieses geben, kann man das AGG dagegen nur noch als Witz bezeichnen, der nur aus political correctness in der deutschen Gesetzgebung steht, aber nicht aus wirklichem Gestaltungswillen.

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