Seit nunmehr zwei Jahren will die EU-Kommission eine 5. Gleichbehandlungs- richtlinie auf den Weg bringen, die für die Merkmale Geschlecht, ethnische Herkunft/Race, Alter, sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung und Behinderung einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet. Mit dieser Richtlinie würde das Schutzniveau horizontal angehoben werden; für alle Merkmale wäre dann in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Beruf, Soziales, Güter und Dienstleistungen Diskriminierung verboten. Bisher gelten auf bundes- und europarechtlicher Ebene unterschiedliche Schutzstandards, Geschlecht und ethnische Herkunft sind besonders geschützt.
Die Bundesregierung hat angekündigt, gegen diese Richtlinie von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen. Es war voraus zu sehen, dass sie sich wieder einmal gegen die europäische Antidiskriminierungspolitik stellt. Bereits bei der Umsetzung der vier Gleichbehandlungsrichtlinien der EU vor ein paar Jahren gab es massive Proteste seitens CDU/CSU, FDP, Wirtschaftsverbänden und kirchlichen Einrichtungen, die die Umsetzung einer wirkungsvollen Antidiskriminierungs- gesetzgebung unter der rot-grünen Regierung lange Zeit behinderten. Es folgten mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, Bußgelder in Millionenhöhe und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierte nach wie vor nicht umfassend schützt.
Schon beim ersten Vorschlag der EU-Kommission im Jahr 2008 stellte sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der damaligen Leiterin Martina Köppen gegen die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie mit der Begründung, dass diese ein „Schlag für die Wirtschaft“ bedeute. Ungeachtet dessen, dass sich die Stelle seit ihrer Gründung 2006 nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat und eher im Steuergelder verbrennen gut war, denn in einer umfassenden Beratung und Betreuung von Opfern von Diskriminierung, erwies sich die viel heranzitierte Befürchtung, auf die Wirtschaft würden horrende Entschädigungssummen zukommen, als heiße Luft. Was jedoch weniger an einem diskriminierungsfreien Umgang in der Gesellschaft liegt, sondern vielmehr an rechtlichen Hürden und lachhaften Sanktionsmöglichkeiten, die das AGG bietet.
Nun soll ein horizontaler und umfassender Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene Wirklichkeit werden, wie es das AGG vom Schutzniveau her zum Teil sogar schon vorsieht. Doch die Bundesregierung begründet ihr Veto mit einer zynischen Ausrede: Bürokratieabbau. Menschenrechte genießen offenbar weniger Prioritäten. Die Sache mit der Gleichbehandlung hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar im Koalitionsvertrag groß auf die Fahnen geschrieben, die realpolitische Umsetzung ist davon allerdings weit entfernt. SPD und Grüne kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung heftig und fordern sie auf, die Förderung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland und Europa nicht länger zu behindern.
Auch Amnesty International protestiert. Wer ähnlich empört ist, kann hier ein Schreiben an die zuständige Familienministerin Schröder mitzeichnen.

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