Der Sachverständigenbericht für den 8. Familienbericht wurde am 28. Oktober 2011 dem Bundesfamilienministerium übergeben und ist gestern von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder mit einer Stellungnahme der Bundesregierung der Öffentlichkeit präsentiert worden. Hauptthema des Berichts ist Zeit – Zeit für Familie, Sorgearbeit und Zeitsouveränität von Arbeitnehmer_innen. Ein wichtiges Thema also, gerade jetzt, wo prekäre Arbeitsverhältnisse, Befristungen, Praktika und „Mini-Jobs“ gerade jüngeren Arbeitnehmer_innen zu schaffen machen.
Zeit zu haben für unbezahlte Arbeit ist natürlich immer (auch) eine Frage des Einkommens – kann man von der Teilzeitstelle leben, bis wann ist der Job befristet, findet man überhaupt eine Stelle … Sorgearbeit ist auch eine Frage des Geschlechts, die Umverteilung der bezahlten und der unbezahlten Arbeit, das hatte noch der 7. Familienbericht in den Mittelpunkt der Analyse gerückt, ist also eine Gleichstellungsfrage. Das erkennt auch der 8. Familienbericht an, möchte sich so ganz klar nun aber doch nicht positionieren und vor allem eines nicht – Frauen gegen ihren Willen zu einer Erwerbstätigkeit drängen.
Die aktuellen Erkenntnisse zur Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, sowie der tatsächlichen Arbeitszeitwünsche von Müttern und Vätern, werden in dem Bericht über mehrere hundert Seiten referiert. Ein Beispiel: Mütter, die in Teilzeit arbeiten, würden häufig gern mehr Stunden erwerbstätig sein, als sie es tatsächlich sind. Väter würden gern weniger Stunden arbeiten, als sie es tatsächlich tun. Alleinerziehende fühlen sich weitaus häufiger unter Zeitdruck, als Mütter und Väter in Paarelternfamilien. So weit, so wenig überraschend.
Trotzdem möchte die Sachverständigenkommission offenbar differenzieren – zwischen rechtlichen Anreizwirkungen auf der einen Seite und individuellen Wünschen unabhängig von rechtlichen und ökonomischen Strukturen auf der anderen Seite:
„Die jetzige Form des Ehegattensplittings begünstigt den Rückzug der Frauen in die Familie. Das ist per se dann kein Problem, wenn die Frauen dies unabhängig von der rechtlichen Situation wünschen. Es wird jedoch zum Problem, wenn sich Frauen dadurch veranlasst sehen, sich gegen eine Erwerbstätigkeit zu entscheiden, die sie unter anderen Umständen anstreben würden.“ (S. 34)
In den Empfehlungen des Berichts findet sich dann auch folgendes Fazit:
„Anzustreben ist eine grundsätzliche Umverteilung von Zeit im Lebenslauf, zwischen Generationen sowie zwischen den Geschlechtern. Ziel von Zeitpolitik ist es nicht, primär Frauen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern Männer stärker in die Familienarbeit. Familie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Gesetzliche Regelungen, die gesellschaftliche Rollenbilder einseitiger Familienaufteilung verfestigen oder verstärken, sind zu vermeiden.“ (S. 188)
Der Bericht liest sich stellenweise so, als hätte eine Gruppe älterer Herren zähneknirschend Gleichstellungsziele als halbwegs legitim akzeptiert, sich aber nicht einigen können, was das nun im Einzelnen bedeuten soll. Das Ehegattensplitting wird als traditionalisierendes Element im Recht kritisiert, in einer Fußnote aber trotzdem auf die „gewichtigen Gründe“ aus juristischer Sicht für ein Ehegattensplitting verwiesen. Ein schönes Beispiel dafür, dass sich offenbar Leute nicht einig werden konnten. Das dürfte ganz im Sinne von Kristina Schröder sein, die sich selbst schon häufiger dazu bekannt hat, am liebsten völlig leitbildfrei unterwegs sein zu wollen (Stichwort Betreuungsgeld) und demnächst zu diesem Thema auch ein Buch veröffentlichen wird mit dem Titel „Danke, emanzipiert sind wir selber: Abschied vom Diktat der Rollenbilder“.
Die Empfehlungen an den Gesetzgeber des Sachverständigenberichts sind am Ende bescheiden: Mehr Mitspracherecht bei der Lage der Arbeitszeiten im Teilzeit und Befristungsgesetz – aber bitte unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitgeber; Flexibilisierung der Elternzeit – bei der Prüfung der entsprechenden Maßnahmen seien aber „stets die Beeinträchtigungen für die Arbeitgeber zu berücksichtigen“. Und natürlich: Mehr öffentliche Kinderbetreuung zur Entlastung von Eltern.
Gleichstellungspolitisch problematisch ist vor allem der Vorschlag, Unterhaltspflichten wieder stärker im Kündigungsschutzrecht und bei Sozialplänen zu berücksichtigen. Bisher ist dabei das Kriterium Lebensalter dominant – ältere Arbeitnehmer_innen genießen also in der Regel mehr Schutz als die Jüngeren. Das kann man natürlich kritisieren, vor allem, wenn Eltern minderjähriger Kinder betroffen sind.
Über das Kritierium Unterhaltspflichten, so der Bericht, könnte man jüngere „Familienväter und –mütter“ besser schützen. Problem: Unterhaltspflichten bestehen nicht nur gegenüber Kindern, sondern auch gegenüber Ehegatt_innen und eingetragenen Lebenspartner_innen, auch eine Privilegierung der Ehe ohne Kinder ist über dieses Kriterium also möglich. Die weitere Gefahr: Weil Väter häufiger und in größerem Umfang erwerbstätig sind als Mütter, könnte ein solches Kriterium auch dazu benutzt werden, männliche Familienernährer gegenüber Kolleginnen zu privilegieren. Zu dieser Gefahr (und wie der Gesetzgeber damit umgehen könnte), schweigt die Sachverständigen- kommission für den 8. Familienbericht.