Der europäische Gerichtshof hat gestern entschieden, dass die bisherige Praxis von Versicherungsunternehmen, Beiträge unter anderem aufgrund des "Riskofaktors" Geschlecht zu bemessen, eine "unzulässige Diskriminierung" dar stellt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt: Zur Begründung verweist der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Sie verlange geschlechtsneutrale sogenannte Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab dem 21. Dezember... Weiterlesen →