Mädchenmannschaft

Für Feminist*innen und alle, die es werden wollen.

Rechtsprechung

  • Nach öffentlichkeitswirksamen Diskussion über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB), der die Verbreitung von Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen reglementiert und damit Einfallstor für die gezielte Denunziation von Ärzt_innen ist, hat das Bundesjustizministerium nun einen Reformvorschlag vorgelegt. In der großen Koalition zeigt man sich selbstzufrieden mit dem „Kompromiss“, der endlich Rechtssicherheit für Ärzt_innen herstelle. Barbara Vorsamer

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