Salut,
ich möchte euch heute vom aktuellen Stand der Revision der sog. Mutterschutz-Richtlinie berichten. Die derzeit gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1992 und gewährt Arbeitnehmerinnen mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und legt Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz für Schwangere und Wöchnerinnen, wie es so schön heißt, fest. Außerdem schließt sie Kündigungen von Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes aus.
Im Jahr 2008 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vor. Darin erhöhte sie den Anspruch auf Mutterschutzurlaub auf 18 Wochen und legte außerdem fest, dass die ersten sechs Wochen nach der Geburt verpflichtend seien, die restlichen zwölf Wochen flexibel vor oder nach der Geburt genommen werden können und dass eine Kündigung innerhalb 6 Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub nur mit ausreichender Begründung durch den Arbeitgeber möglich sei. Die Kommission räumte in ihrem Vorschlag den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum ein. So könnten diese die Höhe der Vergütung während des Mutterschaftsurlaubs selbst festlegen, solange er die Höhe des Krankengeldes nicht unterschreitet.
Im Oktober 2010 verabschiedete das Europäische Parlament nach langen und kontrovers geführten Diskussionen seine Resolution, in der es 20 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub forderte und diesen Anspruch auch auf Selbstständige ausdehnte. Eine weitere Neuerung war der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, den das Europaparlament in seiner Resolution einfordert und der zu einem Hauptstreitpunkt zwischen Parlament, Rat und Kommission wurde.
Wie sieht es heute aus, ein Jahr nach Verabschiedung der Resolution?
Der Rat hat bisher nicht offiziell auf die Resolution des Parlaments geantwortet. Aus internen Berichten wurde jedoch mehrfach deutlich, dass sich eine Gruppe von acht bis elf Mitgliedsstaaten (darunter Großbritannien, die Tschechische Republik und Deutschland) im Rat vehement gegen die EP-Position ausspricht. Hauptargument der GegnerInnen sind die Kosten, die ein längerer und voll bezahlter Mutterschaftsurlaub sowie der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub mit sich brächten.
Machbarkeitsstudien, die sowohl von der Kommission und vom Europaparlament in Auftrag gegeben wurden, zeigen ein unterschiedliches Bild: Zwar käme es in einigen Mitgliedssaaten tatsächlich zu signifikanten Mehrkosten (zum Beispiel in Deutschland, wo bisher nur die Mindestdauer von 14 Wochen gewährt wird), in Ländern mit höheren Standards fielen diese jedoch erheblich geringer aus. Außerdem wurde in der Studie des Parlaments klar, dass schon ein minimaler Anstieg der Beschäftigungsquote der Frauen alle Mehrkosten ausgleichen würde.
Da es im Rat zum Stillstand der Verhandlungen gekommen ist, hat die Berichterstatterin der Mutterschutz-Richtlinie im Parlament, die portugiesische Sozialdemokratin Edite Estrela, in einer mündlichen Anfrage den Rat zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort des Rates könnt ihr naträglich in der Plenardebatte vom 25. Oktober verfolgen.
Grüße aus Brüssel,
Eure Franziska

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