Einträge mit dem Tag ‘Mutterschutz’


Mutterschutz in der EU-Diskussion

26. Oktober 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 15 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

ich möchte euch heute vom aktuellen Stand der Revision der sog. Mutterschutz-Richtlinie berichten. Die derzeit gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1992 und gewährt Arbeitnehmerinnen mindestens 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub und legt Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz für Schwangere und Wöchnerinnen, wie es so schön heißt, fest. Außerdem schließt sie Kündigungen von Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes aus.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Im Jahr 2008 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vor. Darin erhöhte sie den Anspruch auf Mutterschutzurlaub auf 18 Wochen und legte außerdem fest, dass die ersten sechs Wochen nach der Geburt verpflichtend seien, die restlichen zwölf Wochen flexibel vor oder nach der Geburt genommen werden können und dass eine Kündigung innerhalb 6 Monaten nach dem Mutterschaftsurlaub nur mit ausreichender Begründung durch den Arbeitgeber möglich sei. Die Kommission räumte in ihrem Vorschlag den Mitgliedsstaaten einen gewissen Spielraum ein. So könnten diese die Höhe der Vergütung während des Mutterschaftsurlaubs selbst festlegen, solange er die Höhe des Krankengeldes nicht unterschreitet.

Im Oktober 2010 verabschiedete das Europäische Parlament nach langen und kontrovers geführten Diskussionen seine Resolution, in der es 20 Wochen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub forderte und diesen Anspruch auch auf Selbstständige ausdehnte. Eine weitere Neuerung war der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub, den das Europaparlament in seiner Resolution einfordert und der zu einem Hauptstreitpunkt zwischen Parlament, Rat und Kommission wurde.

Wie sieht es heute aus, ein Jahr nach Verabschiedung der Resolution?

Der Rat hat bisher nicht offiziell auf die Resolution des Parlaments geantwortet. Aus internen Berichten wurde jedoch mehrfach deutlich, dass sich eine Gruppe von acht bis elf Mitgliedsstaaten (darunter Großbritannien, die Tschechische Republik und Deutschland) im Rat vehement gegen die EP-Position ausspricht. Hauptargument der GegnerInnen sind die Kosten, die ein längerer und voll bezahlter Mutterschaftsurlaub sowie der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub mit sich brächten.
Machbarkeitsstudien, die sowohl von der Kommission und vom Europaparlament in Auftrag gegeben wurden, zeigen ein unterschiedliches Bild: Zwar käme es in einigen Mitgliedssaaten tatsächlich zu signifikanten Mehrkosten (zum Beispiel in Deutschland, wo bisher nur die Mindestdauer von 14 Wochen gewährt wird), in Ländern mit höheren Standards fielen diese jedoch erheblich geringer aus. Außerdem wurde in der Studie des Parlaments klar, dass schon ein minimaler Anstieg der Beschäftigungsquote der Frauen alle Mehrkosten ausgleichen würde.

Da es im Rat zum Stillstand der Verhandlungen gekommen ist, hat die Berichterstatterin der Mutterschutz-Richtlinie im Parlament, die portugiesische Sozialdemokratin Edite Estrela, in einer mündlichen Anfrage den Rat zur Stellungnahme aufgefordert. Die Antwort des Rates könnt ihr naträglich in der Plenardebatte vom 25. Oktober verfolgen.

Grüße aus Brüssel,

Eure Franziska


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Interview mit Andrea Nahles

22. November 2010 von Barbara

Barbara: Vergangene Woche ist ein Interview von Ihnen in der Frauenzeitschrift Brigitte erschienen. Dort erzählen Sie von Ihren Plänen, schon zwei Monate nach der Geburt Ihres Kindes wieder zurück ins Amt zu gehen. Sie sagen: “Emotional stelle ich mir das für mich unheimlich schwer vor. Ich weiß, ich werde unser Kind nicht so oft sehen, wie ich es gern hätte.” Eine solche Entscheidung fällt man in der Regel nicht nur mit dem Bauch, sondern auch mit dem Kopf. Und nicht alleine. Wie haben Sie Ihre Lösung gefunden?

Andrea Nahles: Ich plane. Um mich ein wenig sicherer zu fühlen. Ob es am Ende so kommt… das hängt von dem Kind ab. Ist es gesund und munter, ja, dann werde ich bald wieder meiner Arbeit nachgehen. Das ist ohne die aktive Unterstützung meines Mannes nicht denkbar: Wir haben das intensiv besprochen. Wir möchten, dass unser Kind von einem Elternteil intensiv betreut wird, und das ist in unserem Fall eben mein Mann. Ich mache mir nix vor, dass wird sicher nicht so leicht – ich freue mich nämlich sehr auf das Zusammenleben mit unserem Kind. Es ist ein spätes Glück.

SPD / Florian Jaenicke

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles

Barbara: Die Vereinbarkeit von Familie und Karriere ist für jede Frau eine Herausforderung. Besonders in einer Position wie der Ihren, die durch große Verantwortung und einen gefüllten Terminkalender eher familienunfreundlich wirkt, wirft die Geburt eines Kindes viele Fragen auf: Wer betreut das Kind, etwa. Aber auch: Wie gehe ich mit dem Vorwurf der Rabenmutter um? Und: Wie mache ich meinem Umfeld klar, dass ich durch die Geburt nicht zu einem an Stilldemenz leidenden Wesen geworden bin, sondern nach wie vor klar denken kann und sogar neue Kompetenzen und Einsichten erworben habe? Wie gehen Sie mit diesen und anderen Fragen um?

Andrea Nahles: Stilldemenz ist wie Rabenmutter ein klassisch deutsches Klischee. Das ist in anderen Ländern so nicht anzutreffen. Ganz offen: Ich habe keine feste Idee, wie ich damit umgehe. Besonders der Rabenmutter-Vorwurf ist wohl unvermeidlich, und wie schaffe ich es, dass mich solche Gedanken nicht anstecken? Gerade mit einem nicht so ganz gewöhnlichen Job wie meinem. Puh. Sicher hilft, dass ich unser Kind in guten Händen weiß, und dennoch piesackt sowas doch sehr, schätze ich. Umgekehrt wird es sicher auch nicht einfach, die Beobachter auszuhalten, die nach Nachlässigkeit oder weniger Engagement wegen des Kindes bei mir fahnden. Am Ende mache ich es wie alle Frauen: Durchziehen. Froh sein mit dem Kind. Wissen, dass man etwas Kostbares erleben darf.

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Keine Zeit für Mutterschutz

14. Januar 2009 von Barbara

Kurz nach der Geburt ihrer Tochter ist die französische Justizministerin Rachida Dati zurück ins Amt, an den Schreibtisch, ins Büro gekommen. Der gesetzliche Mutterschutz, über den sich die Justizministerin hinweggesetzt hat, beträgt 16 Wochen. Ob sie damit sich, dem Kind, den Frauen, ihrem Land oder irgendjemand anders einen Gefallen getan hat?

Eher löste ihr Handeln “in den Kreisen der Konservativen wie unter den Feministinnen, welche die selbstbestimmte Schwangerschaft der selbstbewussten Powerfrau mit bewunderndem Wohlwollen beobachtet hatten, eine Welle der Empörung aus”, meldete die FAZ am 11. Januar. Und findet kritische Stimmen:

Einen „Skandal“ nennt Maya Surduts vom „Kollektiv für die Rechte der Frauen“ das Verhalten der Ministerin: „Die Arbeitgeber werden sich auf ihr Beispiel beziehen und auf die Frauen Druck ausüben.“

Der Druck, den Rachida Dati in ihrer Ministerin-Position erfährt, ist sicherlich auch immens. Wahrscheinlich befanden sich auch im Kreißsaal ein Laptop und ein Handy, damit sie ihrer politischen Arbeit auch gut nachkommen kann. Jakob Schrenk schreibt in “Die Kunst der Selbstausbeutung” treffend:

Der Beruf wird zum Zentrum des gesellschaftlichen Strebens und individuellen Seins. Andere Bereiche des Lebens, die nichts mit ökonomischer Wertschöpfung zu tun haben, werden vernachlässigt.

Die ökonomische Wertschöpfung eines Kindes muss demnach noch erfasst werden.


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