Petition zur sexuellen Identität

Anfang Dezember bereits lehnte der Bundesrat die Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz ab. Seit Ende Dezember, aber bisher weitestgehend unbemerkt, läuft nun bereits eine Online-Petition, die sich für die Änderung des Grundgesetzes ausspricht. In der Begründung heißt es:

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.

Die Petition kann noch bis zum 3. März mitgezeichnet werden (Registrierung erforderlich). Bisher gibt es etwas über 7800 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss der Sache annimmt, werden allerdings 50.000 benötigt.

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