Gefahr für die Neugeborenen

Am Freitag hat der Bundesrat das neue Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Dieses regelt vor allem die Gentests und Vaterschaftstests. Doch auch das Neugeborenenscreening wurde verändert, ein Punkt der bisher kaum Beachtung gefunden hat. Denn dieses darf zukünftig nur noch von Ärzten durchgeführt werden.

Dabei handelt es sich um eine Reihe an Tests, mit denen das neugeborene Baby auf ein verschiedene, behandelbare Stoffwechsel- und Hormonerkrankungen untersucht wird. Dafür wird im Zeitraum von 36 bis 72 Stunden nach der Geburt eine Blutprobe des Babies genommen. Ziel ist es, die Krankheiten möglichst schnell zu erkennen, um Folgeschäden zu vermeiden und rechtzeitig mit der Behandlung zu beginnen. Wird der Test zu früh durchgeführt, muss er wiederholt werden, weil die Ergebnisse nicht aussagekräftig sind. Auch eine spätere Durchführung ist nicht ratsam, da etwa Galaktosämie bereits nach zwei bis drei Lebenstagen auftritt und unbehandelt teilweise tödlich verläuft.

Bisher nehmen in Deutschland über 99 Prozent der Neugeborenen am Screening teil. Mit der Einführung des Arztvorbehaltes würde die Quote sinken, befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Neugeborenenscreening e.V. (DGNS). Hebammen screenen derzeit im Jahr rund 30.000 Neugeborene. Dies betrifft vor allem Mütter mit Babies, die das Krankenhaus bereits nach 24 Stunden wieder verlassen, im Geburtshaus oder zu Hause gebären. Die Hebammen führen die Screenings dann während des täglichen Wochenbettbesuchs durch. Nach der neuen Gesetzgebung müssen die frischgebackenen Eltern nun mit ihrem Neugeborenen ins Krankenhaus oder zum Kinderarzt gehen.

Gerade am Wochenende oder für Eltern aus ländlichen Gegenden bedeutet dies zusätzlichen Stress und Aufwand; für die Ärzte ein erhöhtes Arbeitsaufkommen. Auch werden einige Eltern den Test nicht mehr durchführen lassen, ein Trend, der auch bei den Vorsorgeuntersuchungen zu beobachten ist.

Neben der DGNS sprachen sich auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und der Deutsche Hebammenverband e.V. gegen die Neuregelung aus. Der Bundesrat hatte den Arztvorbehalt bereits vergangenes Jahr als „nicht praxistauglich“ kritisiert, dem Gesetz nun aber zugestimmt. Um die Screeningrate nach der neuen Rechtslage beurteilen zu können, soll die Bundesregierung nun bis Ende 2010 einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Ursprünglich wurde das Neugeborenenscreening erst ab dem fünften Lebenstag durchgeführt. Da zu diesem Zeitpunkt Schädigungen aber schon weit fortgeschritten sein können, wurde das Screening im Jahr 2004 vorverlegt. Warum nun wieder die Leben von Neugeborenen aufs Spiel gesetzt werden, bleibt unverständlich.

5 Kommentare zu „Gefahr für die Neugeborenen

  1. Ich glaube nicht mal, dass das Kosten spart. Es denn, dass die Zahl der Eltern, die diese Tests machen lassen, zurückgeht.
    Mich würde interessieren, ob es dafür irgendwelche vernünftigen Gründe gibt…

  2. Mich würde interessieren, ob es dafür irgendwelche vernünftigen Gründe gibt…

    Lobbyismus?

  3. ja, würde auch auf lobbyismus tippen.
    allerdings würde mich trotzdem die argumentation der gegenseite interessieren. sonst wirkt es ja doch etwas seltsam, wenn man nur erfährt, wer alles dagegen ist und was alles dagegen spricht und man auf der anderen seite keinen link zu PRO neuregelung findet.

  4. Ich habe leider keine vernünftige Begründung dafür gefunden. Der Bundestag hat den Einwand des Bundesrates ausgeschlagen, weil sie für genetische Analysen einen Arztvorbehalt wollen. Die Krankheiten sind genetisch determiniert. Das Neugeborenenscreening selbst beinhaltet aber keinen Gentest, es werden nur die Stoffe im Blut analysiert. Galaktosämie etwa wird durch den Galaktosegehalt im Blut erkannt, auch wenn es durch einen Gendefekt entsteht. Insgesamt ist das so, als wenn nur noch die Ärzte die Haarfarbe aufschreiben dürfen, weil so auch ein Teil des Genoms erfasst wird.

    Die Gefahr bei einem Gentest ist, dass irgendwelche Gene gefunden werden, die eine Krankheit auslösen können, aber nicht müssen und dass daraufhin Leute diskriminiert werden. Oft genug ist auch ein Gen defekt aber das stört überhaupt nicht, weil ein anderes das ausgleicht. Das ist hier aber nicht der Fall. Es wird ausschließlich geschaut, ob ein Kind tatsächlich krank ist!

    Auf alle weiteren Einwände ist der Bundestag bisher nicht eingegangen.

    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_287/03.html

Kommentare sind geschlossen.

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