Geburtshilfe – Keine Wahlfreiheit beim Geburtsort

Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück – So laufen die Verhandlungen der Hebammen mit den Krankenkassen und Versicherern. Die freie Wahl des Geburtsorts soll weiter eingeschränkt werden: Erhöhte Ausschlusskriterien für Hausgeburten (z.B. Überschreitung des errechneten Geburtstermins), das Ausbleiben einer 5%igen Vergütungssteigerung und das Damoklesschwert der zukünftigen Berufshaftpflicht verschlechtern die Situation in der Geburtshilfe massiv.

Dabei werden – wieder – die Rechte von Frauen*, über ihren Körper zu bestimmen, eingeschränkt. Schwangere haben damit nicht nur – realistisch betrachtet – keine freie Wahl des Geburtsortes mehr. Auch die Vor- und Nachsorge durch Hebammen ist davon betroffen – überlegen doch etliche Hebammen inzwischen, ihren Beruf aufzugeben. Im Kreißsaal wird die Situation auch nicht besser, die Überlastung der Hebammen durch die Begleitung mehrerer Geburten gleichzeitig führt öfter dazu, dass diese eigentlich wegen Überlastung den Kreißsaal schließen müssten.

Aber Selbstbestimmung von Frauen über ihre Körper oder die Rettung eines Berufsstands scheinen die Medien und Politik nicht mehr zu interessieren. Die Situation verschlechtert sich immer weiter.

Auf der Seite der Kampagne #meineGeburtmeineEntscheidung kann man Anregungen und Textbausteine finden, um sich bei den Krankenkassen zu beschweren, ebenso finden sich weitere Infos über die Problematik.

6 Kommentare zu „Geburtshilfe – Keine Wahlfreiheit beim Geburtsort

  1. Hausgeburt ist in der Vorstellung etwas schönes, und kann es auch sein, wie in vielen Fällen. Nur in den Fällen wo die Entscheidung Folgen hat, an die man idR. lieber nicht denken mag, ist es eine schwerwiegende Tragödie die die Frauen und Partner*in belastet nicht nur wegen dem verlorenem Kindes sondern auch wegen der Entscheidung.

    Statt sich einfach nur über die Einschränkung zu beschweren, wäre es nicht besser das Frauen* darüber sprechen inwieweit und unter welchen Bediegungen es zu zumuten ist die Wahlfreiheit des Geburtsort einzuschränken (oder gar nicht)? Und so Einfluss nehmen auf Hebammen* und GKV. Denn bei beiden sehe ich weniger die Interessen der Frauen* vertreten als das sich beide darum zanken Recht zu haben.

    PS: Ich hoffe die * sind richtig, ich bin damit noch nicht so firm.

  2. @Markus: Um die Entscheidungsfreiheit eines Menschen einzuschränken bedarf es schon triftiger Gründe. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ist das möglich, aber darum geht es doch in den allermeisten Geburtshilfe-Fällen nicht. Meistens sind es versicherungstechnische Gründe, aus denen Hebammen die Betreuung von Hausgeburten ablehnen, oder schlicht deren Unerfahrenheit und damit Unsicherheit, mit Situationen, die nicht genau der definierten, verengten Norm entsprechen, umzugehen. Um dem entgegenzuwirken bräuchten wir viel mehr außerklinische Geburtshilfe, damit unterschiedliche Schwangerschafts- und Geburtsverläufe nicht pathologisiert und standardmäßig mit der Allzweckwaffe Kaiserschnitt gelöst werden. Außerdem halte ich eine gute, verständliche Aufklärung der Patient_innen lange vor der Geburt für essentiell: Hebammen und Ärzt_innen sollten, wenn sie Schwangere über die Wahl des Geburtsortes beraten, Vor- und Nachteile, individuelle Nutzen und Risiken der verschiedenen Möglichkeiten darlegen. Denn auch die Geburt in der Klinik birgt spezifische Risiken (z.B. Krankenhauskeime, unnötige oder schädliche Eingriffe, Bevormundung der Patient_in). Leider halten die wenigsten Klinikärzt_innen in Deutschland eine Hausgeburt für vertretbar, was meiner Meinung nach unter anderem an mangelnder Sachkenntnis und einem falsch verstandenen Sicherheitsbedürfnis liegt.

    TL;DR: Patient_innen dürfen über ihre Behandlung frei entscheiden; Ärzt_innen sind verpflichtet ihnen die vorhandenen Optionen darzulegen. Warum nicht in der Geburtshilfe?

  3. Soweit ich informiert bin (Hebammen/med. Personal im Bekanntenkreis) gelten Hausgeburten als genauso sicher wie Krankenhausgeburten. Das scheint der Stand der Forschung zu sein, der auch als Informationsgrundlage für das Personal dient.

  4. Wird eh nicht veröffentlicht.

    Trotzdem: Die Entscheidungsfreiheit ist nicht berührt. Es geht im Kern um die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen. Und da gilt §12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Als Massstab bei der Beurteilung für die Erstattungspflicht legt der G-BA – das Gremium, das in Deutschland über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wacht, die klinische Evidenz an. Wenn die Hausgeburt eine neue Methode wäre, würde sie die Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nie erlangen. Es gibt genug Studien, die zeigen, dass Hausgeburten mit höherem Risiko behaftet sind.

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