Betreuungsgeld – Wer hat, dem wird gegeben

Am Wochenende hat die Koalition aus CDU/CSU und FDP auf Drängen der CSU die Einführung eines Betreuungsgeldes ab 2013 beschlossen (Quelle). Gestern war dazu im Bundestag eine aktuelle Stunde, während derer ich live bei Twitter kommentiert habe. Meine Beobachtungen dieser aktuellen Stunde will ich hier auf über 140 Zeichen festhalten.

Der Preis für den ehrlichsten Satz in der Debatte geht an Dorothee Bär (CSU), die gesagt hat „Bei uns in Bayern, da ist die Welt in Ordnung und das wollen wir überall so haben.“ Fremdschämen war für mich angesagt, als Kristina Schröder erklärt hat, was es mit der Förderung von Zweijährigen so auf sich hat:

„…wir reden hier über zweijährige Kinder und nicht über Homeschooling für Gymnasiasten. Worüber reden wir hier? Wir reden über die ersten Worte, über die ersten Sätze. Wir reden darüber, dass sie ihnen beibringen, wie man sich die Zähne putzt, und dass sie ihnen sagen, dass man mit Messer, Gabel, Schere und Licht vorsichtig sein muss. Die Opposition meint, die Eltern in Deutschland könnten das nicht oder eine Institution könne das besser?“

Ohne jetzt frühkindliche Bildung studiert zu haben, behaupte ich einfach mal, dass man mit Zweijährigen auch noch andere Sachen veranstalten kann und das gerade auch die Interaktion mit anderen Kindern förderlich für die Entwicklung ist. Man kann natürlich auch behaupten, für die Förderung von Zweijährigen bräuchte man keine besonderen Kenntnisse und nur die Mutterliebe, wenn es denn besser ins Weltbild passt. Dann schließt sich auch wieder der Kreis zu Dorothee Bär, die vor den Gefahren von „Bindungsstörungen“ gewarnt hat. „Mütter sollen sich nicht dafür entschuldigen, wenn sie ihr Kind zuhause betreuen“, sagte Frau Bär ganz zum Anfang ihrer Rede – aber offenbar sollen sie schon mit ordentlich schlechtem Gewissen zur Arbeit gehen.

Was gegen das Betreuungsgeld spricht

Ich habe hier im Blog (Anm.: gemeint ist rechtundgeschlecht) bereits an anderer Stelle über das Betreuungsgeld geschrieben. Ich halte es für verfassungswidrig, weil es eine Prämie für die Wahl eines bestimmten Rollenmodells darstellt und für sozialpolitisch kontraproduktiv, weil es armen Familien, die das Geld eigentlich besonders brauchen, nichts bringen wird. Gleichzeitig nervt es mich, dass die Opposition nun suggeriert, Familien mit geringen Einkommen würden nun verführt, ihren Kindern Fördermöglichkeiten zu nehmen, die sie dringend brauchen. „Gerade diese Familien“ so der Unterton, brauchen die Förderung in den Einrichtungen, damit die Kinder nicht abgehängt werden. Ich bin der Meinung, alle Kinder profitieren von Bildung, Erziehung und Betreuung in öffentlichen Einrichtungen, wenn diese hochwertige Angebote machen, mit genügend Personal ausgestattet sind ect. Bei Qualität und Quantität der Betreuungsangebote muss viel mehr Geld ins System – dieses fehlt und wird nun mit ca. 2 bis 3 Milliarden Euro ausgezahlt, um „Wahlfreiheit“ zu fördern.

Zu den Argumenten der Koalition:

1. Moderne Familienpolitik bedeutet „Wahlfreiheit“ und Respekt für alle Lebensentwürfe. Deshalb brauche man nun das Betreuungsgeld.

Welche Wahlfreiheit? Die Vergleichslogik zwischen „selbst“ betreuen und „fremdbetreuen“, die dem Konzept des Betreuungsgeldes zugrundeliegt, wird den Lebensrealitäten nicht gerecht. Denn alle Eltern betreuen ihre Kinder selbst. Die Entscheidung, für die Kinderbetreuung länger auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, wird ideologisch überhöht (Dobrindt CDU/CSU: „Diese Entscheidung ist mutig und verdient Anerkennung“), gefordert wird eine Anerkennung in Geld. Die Kosten einer solchen Entscheidung sind aber privat. Sowohl während der Betreuungszeit – denn jemand muss die betreuende Person ja ernähren. Als auch nach der Betreuungszeit, denn die langfristigen Kosten (niedrigeres Einkommen, Karrierehemmnisse) ect. tragen die Eltern (in der Regel die Mütter) selbst, das neue Unterhaltsrecht entlastet nach der Trennung sogar die Partner noch von den Folgen dieser Entscheidungen und billigt auch unverheirateten Müttern nur in Ausnahmefällen längeren Betreuungsunterhalt zu. Der Begriff der Wahlfreiheit, wie ihn die CSU versteht, setzt notwendigerweise die Wahl zwischen einem traditionellen Geschlechtermodell und anderen Rollenmodellen voraus und erfordert eine Partnerschaft mit einem Menschen, der genug Geld verdient (mehr dazu hier). Aber auch wenn das alles individuell gewünscht und der Fall ist, kann das Erwachen böse sein. Darf der Staat trotzdem diese „Wahl“ mit 2-3 Milliarden pro Jahr fördern, während öffentliche Betreuungsplätze fehlen und ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag erst ab Oktober 2013 bundesweit besteht? Auch verfassungsrechtlich ist die Unterscheidung zwischen Eltern, die auf öffentliche Betreuung verzichten und anderen Eltern, schwer zu legitimieren. Ich wundere mich auch, dass niemand in der Debatte die Frage thematisiert hat, ob der Bund in dieser Frage überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz hat. Denn eine bundeseinheitliche Regelungsnotwendigkeit besteht meines Erachtens in dieser Frage eigentlich nicht.

2. Das Betreuungsgeld sei keine „Herdprämie“ für Mütter, weil sein Bezug an den Verzicht auf eine „Krippe“ gebunden sei und nicht an einen Verzicht auf Erwerbstätigkeit.

Klar ist, dass berufstätige Eltern eine Betreuung für das Kind brauchen, wenn sie in einem nennenswerten Umfang erwerbstätig sein wollen. Die Hauptzuständigkeit für die Betreuung liegt immer noch bei den Müttern (trotz Vätermonaten). In der Diskussion wurden private Unterstützungsstrukturen auf Dörfern ect. genannt, die auch eine Möglichkeit für Eltern wären, Betreuung zu organisieren. Vielleicht leben ja manche meiner LeserInnen auf dem Dorf und wollen sich zu privaten Unterstützungsstrukturen äußern. Das Wort „Krippe“ als Hauptbeispiel für öffentliche Betreuung wurde in der Debatte häufig genannt, keine Erwähnung fand die Betreuung durch durch das Jugendamt vermittelte Tagesmütter /Tagesväter. Man muss aber ehrlich sagen, dass die öffentliche Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) in den letzten Jahren deutlich ausgebaut wurde und einen wichtigen Anteil des öffentlichen Angebots stellt bzw. in Zukunft bilden soll. Wenn Verzicht auf öffentliche Einrichtungen die Anspruchsvoraussetzung ist, muss das auch für die öffentliche Kindertagespflege gelten. Dann bleiben den Eltern nur private Arrangements: teure Nannys, Oma und Opa, ect. Mit solchen Arrangements eine existenzsichernde Berufstätigkeit beider Elternteile hinzubekommen, dürfte eine große Herausforderung darstellen. Den Verzicht auf öffentliche Betreuung muss man sich leisten können und häufig (wenn vielleicht auch nicht immer), bedeutet dies auch den Verzicht auf oder zumindest eine erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit.

3. Man möchte keine „Fehlanreize“ setzen (für arme Familien).

Das Betreuungsgeld wird höchstwahrscheinlich auf Leistungen des SGB II und der Sozialhilfe angerechnet werden, wie es auch bereits beim Mindestelterngeld der Fall ist. Mit dem Wort „Fehlanreize“ meinten die RednerInnen genau die „Gefahr“, dass Familien mit geringen Einkommen, weil sie das Geld brauchen, auf einen Betreuungsplatz verzichten. Ob diese Familien das über den Kamm geschert alle tun würden, bezweifele ich. Es kommt dadurch auch ein merkwürdiger Unterton in die Debatte – als ob Familien mit wenig Geld automatisch dumm sind und alle vor dem Fernseher sitzen. Familien mit viel Geld, wäre ja dann wohl der Umkehrschluss, betreuen viel toller als die „Krippen“. Es hat mich erstaunt, dass gerade die SPD so argumentiert hat. Jedenfalls wird damit klar, für wen das Betreuungsgeld ist: Für Familien mit hohen Einkommen. Wer mit Anerkennung der Leistung von Eltern argumentiert, kommt an diesem Punkt natürlich in eine Sackgasse, denn wenn es um Anerkennung geht, darf das Einkommen keine Rolle spielen. Anerkennung für die Elternleistung muss für alle Elternteile gelten – ein Betreuungsgeld müsste dann ohne weitere Voraussetzungen gezahlt werden. Eine solche Auszahlung des Betreuungsgeldes an alle kommt aber aus haushaltspolitischen Gründen wohl nicht in Frage.

Fazit

Das Betreuungsgeld ist ein weiterer Baustein einer Familienpolitik nach dem Motto „Wer hat, dem wird gegeben“. Die jetzige Koalition hat beschlossen, das Mindestelterngeld beim SGB II als Einkommen anzurechnen, hat auf den Ausbau der Vätermonate verzichtet, weil angeblich das Geld nicht reichte, um mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld voranzubringen. Nun wird Geld für eine neue Leistung in die Hand genommen, um eine ganz spezielle Klientel zu fördern: Die, die es sich leisten können, auf öffentliche Betreuung zu verzichten. Die „Hausfrauenehe“ ist kein Zukunftsmodell, das ist aus einer ganzen Reihe von Gründen schon länger klar. Was die Koalition nun tut, ist trotzdem mehr als Symbolpolitik – Anerkennung soll gerade den Eltern gezollt werden, die es sich überhaupt noch finanziell erlauben können, dieses Modell zu leben.

Ursprünglich erschienen auf rechtundgeschlecht

2 Kommentare zu „Betreuungsgeld – Wer hat, dem wird gegeben

  1. Gestern wurde bekannt, dass die Gruppe der Frauen in der CDU das Betreuungsgeld als Barauszahlung ablehnt. Sie wollen stattdessen Gutscheine (für Bildungsangebote) und die wohl auch erst dann, wenn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Realität ist und für alle, die das wollen, auch eingelöst werden kann. http://www.tagesschau.de/inland/betreuungsgeld110.html
    Ein Interview mit der Abgeordneten Rita Pawelski ist hier erschienen: http://m.welt.de/article.do?id=%252Fprint%252Fdie_welt%252Fpolitik%252Farticle13710903%252FDie-Frauen-waren-entsetzt.html
    Heute gibt es dazu ein Treffen der Gruppe mit Volker Kauder, nachdem der am Dienstag in der Fraktionssitzung das Thema noch für erledigt erklärt hatte. Ich bin gespannt, was die Frauen erreichen werden.

  2. Mittlerweile gibt es ja auch noch den Gedanken, dass Frauen, die später Kinder bekommen eine Rentenerhöhung erhalten sollen. Ich habe nicht verfolgt, wie ernsthaft dieser Gedanke in der Regierung diskutiert wurde, aber beängstigend finde ich das schon.

    Es ist sehr schade, dass nach einigen Fortschritten in den letzten Jahren nun wieder ein Familienbild mit der Frau am Herd propagierd wird. Und insbesondere, dass diese Diskussion rein über emotionale Argumente läuft ohne Studien heranzuziehen, die auch mal das Pro und Contra von Fremdbetreuung abwägen und andere die zeigen, dass arbeitende Frauen unserer Wirtschaft sehr gut tun.

    Ich finde, jede Frau sollte selbst entscheiden, ob sie ihr Kind 4 Jahre zu Hause erziehen möchte oder ob sie arbeiten will/ muss und ihr Kind daher in eine Kita gibt. Aber die Regierung sollte zumindest dafür sorgen, dass alle Möglichkeiten wahrgenommen werden können.

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