Betreuungsgeld auf Bundesebene verfassungswidrig – doch Länder könn(t)en weitermachen

Zunächst einmal Freude: Heute Vormittag verkündete das Bundesverfassungsgericht, dass die Einführung des Betreuungsgelds (oftmals auch als ‚Herdprämie‘ bekannt), welche einhergegangen war mit andauernden feministischen Kritiken und Protesten, verfassungswidrig war.

Für die Entscheidung unwesentlich war dabei, dass es sich um ein ungerechtes, reaktionäres Mittel handelt. Die Verfassungswidrigkeit machte aus, dass die Richter_innen beschieden, dass das Betreuungsgeld Ländersache und nicht etwa Bundessache sei. So heißt es zwar, dass das Betreuungsgeld nicht zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig“ sei, aber dies die Länder nicht daran hindern müsse, es einzuführen/beizubehalten. Feministische Kritiken machten indes in den letzten Jahren deutlich, dass das Betreuungsgeld gerade das Gegenteil bewirkt. So schrieb Maria hier bereits 2011:

Das Betreuungsgeld ist ein weiterer Baustein einer Familienpolitik nach dem Motto „Wer hat, dem wird gegeben“. Die jetzige Koalition hat beschlossen, das Mindestelterngeld beim SGB II als Einkommen anzurechnen, hat auf den Ausbau der Vätermonate verzichtet, weil angeblich das Geld nicht reichte, um mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld voranzubringen. Nun wird Geld für eine neue Leistung in die Hand genommen, um eine ganz spezielle Klientel zu fördern: Die, die es sich leisten können, auf öffentliche Betreuung zu verzichten.

Wenig überraschend hat sich Horst Seehofer (CSU), einer der großen Verfechter des Betreuungsgelds, bereits geäußert: In Bayern soll es das Betreuungsgeld weiterhin geben. Von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) heißt es, dass das frei werdene Geld in den Ausbau von Kitaplätzen gesteckt werden soll – denn an diesen mangelt es ja bekanntermaßen.

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