Würde und Selbstbestimmung statt Bevormundung – Petition für Reform des Transsexuellenrechts

Das Bundesverfassungsgericht musste sich in den letzten Jahren mit verschiedenen Ent­scheidungen schützend vor die Menschenrechte von Trans*-Menschen stellen. Es hat diverse Regelungen des Trans­sexuellen­gesetzes (TSG) für verfassungswidrig und nicht anzuwenden erklärt – so zum Beispiel das Erfordernis der Scheidung und der operativen Herstellung von Fort­pflanzungs­un­fähig­keit vor der Personen­stands­änderung (die Mädchen­mannschaft berichtete). Eine grund­legende Reform des Trans­sexuellen­rechts steht bisher aber aus.

In einem aktuellen partizipativ erarbeiteten Forderungspapier (PDF) stellt ein bundesweiter Arbeitskreis aus über 30 Trans*-Gruppen und Einzelpersonen dar, wie das Recht gestaltet werden könnte, was an der Würde und der Selbst­be­stimmung von Trans*-Menschen orientiert ist, sowie Transgender und intersex nicht ausschließt. Eine entsprechende Petition kann aktuell von Privatpersonen und Organisationen (außer Parteien) mitgezeichnet werden. Arn Sauer, der an der Ent­wick­lung des Positions­papiers beteiligt war und Mit­autor einer Studie zu Dis­kri­mi­nierungen von Trans*Personen in Deutsch­land: „Wir wollten einen umsetzungs­orientierten Forderungs­katalog vor­legen, der klar macht, wie eine Reform in unserem Sinne aussehen kann. Wir brauchen jetzt gesell­schaftliche Unter­stützung.“ Dieser Beitrag stellt die wichtigsten For­derungen vor und berichtet über die poli­tischen Hinter­gründe.

Abschaffung der Begutachtung vor Änderung von Vornamen und rechtlicher Geschlechtszugehörigkeit

Im Moment muss eine „transsexuelle Prägung“ durch Gutachten bescheinigt werden, ein Gericht entscheidet dann über die Vornamens­änderung und/oder die Änderung des Geschlechts­eintrages im Personen­stands­register. Die Be­gut­achtung der Identität eines Menschen von außen, argumentiert das Papier, ist kaum möglich und steht dem Staat auch nicht zu. Anhand welcher Kriterien soll ein Gut­achten ermitteln, ob eine vom Ursprungs­geschlecht abweichende Geschlechts­zu­gehörigkeit vorliegt – durch Bezug­nahme auf Geschlechter­stereotypen, welche wiederum das Individuum in der Entfaltung einschränken? Die Änderung sollte stattdessen ohne Gutachten auf Antrag durch einen Verwaltungs­akt einer Behörde erfolgen. Auch Minder­jährigen soll diese Möglichkeit offen stehen.

Abschaffung stigmatisierender Sondergesetze

Ein eigenes Gesetz, wie das Transsexuellengesetz, argumentieren die Gruppen weiter, definiert Trans*-Menschen als „abweichend von der Norm“ bzw. „krank“ und produziert so Stigmatisierungen. Es suggeriere außerdem, dass Menschen, welche einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden, alle die gleichen Bedürfnisse haben. Besser wäre, Regelungen für Trans*, Trans­gender und Intersex in das übrige Recht zu integrieren (also zum Beispiel in das Personen­stands­gesetz, das BGB und so weiter).

Besserer Schutz der Persönlichkeitsrechte und Übernahme von Kosten durch Krankenkassen

Das Papier nennt außerdem notwendige Verbesserungen der Durch­setzung des Offen­barungs­verbotes, also des Verbotes der unerwünschten Offen­legung der Identität einer Person und die Sicherung und einfachere Über­nahme von ge­schlechts­an­gleichenden Maß­nahmen durch die Kranken­kassen.

Der Anspruch, entsprechend dem geänderten Vornamen und entsprechend der geänderten Ges­chlechts­zugehörigkeit auch angesprochen und iden­ti­fiziert zu werden, soll sich so zum Bei­spiel auch darauf erstrecken, dass eine Vornamens­änderung nicht sanktionslos offengelegt werden darf und zum Bei­spiel Behörden und Zeugnisse und andere Dokumente des „früheren Lebens“ umschreiben müssen.

Das Papier kritisiert die Praxis von Kranken­kassen, trotz gesetzlichen Rechts­anspruches, geschlechts­angleichende Maßnahmen nicht finanzieren zu wollen bzw. Streitigkeiten darüber in die Länge zu ziehen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Maß­nahmen für die Identität komme es deshalb häufig zu negativen gesundheit­lichen Folgen, zum Beispiel Depressionen, weshalb eine noch klarere Verankerung der Kosten­über­nahme durch die Krankenkassen wünschenswert sei.

Wie geht es weiter?

Die Reform des Transsexuellengesetzes ist im Koalitions­vertrag verankert, verschiedene Parteien haben Reformvorschläge gemacht. Innerhalb der Regierungs­koalition ist das Thema umstritten. Im Dezember 2011 ist ein Positions­papier der FDP erschienen, welches aber an der Entscheidung von Gerichten über Änderungen des Vornamens und des Geschlechts­eintrages festhält. Ob das Thema vor der Bundes­tags­wahl 2013 noch in ein konkretes Gesetzes­vor­haben mündet, ist derzeit offen. Das Forderungs­papier wirbt für den großen Wurf einer umfassenden Reform – den Politiker­_innen aller Parteien seit Bestehen des schon immer menschen­rechts­verletzenden Gesetzes, das außerdem Diskriminierungs­anfälligkeiten produziert, schuldig geblieben sind.

Ein Kommentar zu „Würde und Selbstbestimmung statt Bevormundung – Petition für Reform des Transsexuellenrechts

  1. Angesichts der Wortmeldungen in der Debatte um die Öffnung der Ehe kann ich nur hoffen dass diese Reform nicht von dieser Koalition gemacht wird.

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