Was Frauen wirklich über Rechtsprechung wissen müssen

Cat ist Juristin und lebt und arbeitet irgendwo am Rhein. Als Berufspendlerin läuft sie dabei täglich zwangsläufig der Bildzeitung über den Weg. Dabei hat sie am Wochenende einen Artikel gefunden.

Darin erklärt die Bild-Redaktion, welche die „30 wichtigsten Urteile für Frauen“ seien. Nicht nur, dass sie dabei Prinzipien des Rechtssystems entweder missverstehen oder (was ich für wahrscheinlicher halte) nicht kennen, nein, sie wählen auch noch diese 30 Urteile anhand des klassischen Frauen-Klischees aus. Dementsprechend drehen sich diese unglaublich wichtigen Urteile hauptsächlich um verpfuschte Frisörbesuche, die Positionierung von Kinderwagen in Hausfluren und der Rolle der Frau als Mutter.

Wenn man schon von der grundsätzlich falschen Annahme ausgehen möchte, dass es Urteile „für Frauen“ gibt, (abgesehen von Urteilen zu … hm … sagen wir Anspruch auf Mutterschaftsgeld …), dann ist dieser Artikel immer noch hahne­büchen.

  • Kein Wort davon, dass der Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ gilt und trotzdem ein Gender Pay Gap existiert. Offensichtlich hat es „für Frauen“ wichtiger zu sein, den Frisör wegen „verpfuschter Arbeit“ zu verklagen. Dass sie ihn mit 70% dessen, was sie als Mann verdient hätten, bezahlt haben – geschenkt. Lieber hübsch und unterbezahlt, als gleichberechtigt?
  • Kein Wort davon, dass man auch als Teilzeitkraft (die ja leider in überwältigender Mehrheit Frauen sind) dieselben Rechte und Pflichten hat, wie als Festangestellte? Kein Wort davon, dass man während Mutterschutz und Elternzeit Rechte hat (auch bei letzterem sind häufiger Frauen betroffen „weil wir auf das hohe Einkommen von ihm nicht verzichten können“)?
  • Kein Wort davon, dass im Bewerbungsgespräch Fragen nach Familienstand, -planung, Ehewünschen, Kinderwünschen verboten sind?
  • Kein Wort davon, dass man einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber hat, dass dieser den Kollegen dazu verpflichten kann, seinen Playboybunny-Kalender (oder seine Seite-1-Mädchen-Sammlung) von der Bürowand zu nehmen?
  • Kein Wort davon, dass und ggf. wie man sich gegen Dresscodes wehren kann?

Abgesehen von der ätzenden Misogynie haben die Bild-Redakteure neben einigen höchstrichterlichen Urteilen auch Amts- und Landgerichtsurteile zitiert. Was ihren Leserinnen im Zweifel nur leider wenig helfen dürfte. Denn entgegen der Bild­unterstellung, hat das, was das Amtsgericht in Pupsberg an der Bö zum Thema Highheels­geklacker in der Mietwohnung entschieden hat, keinerlei Einfluss darauf, was außerhalb der Beziehung zwischen den am Prozess beteiligten Parteien gilt.

Diesen Allgemeingültigkeitsanspruch, wie die Bild ihn für ihre zitierten Urteile behauptet, haben nur höchstrichterliche Entscheidungen (sprich von Bundes­gerichten). Und selbst die sind selten so einfach zusammen zu fassen, dass die oft mehrere Seiten umfassenden Entscheidungen ohne ihren Sinn zu verfälschen in 2 Zeilen zusammengefasst werden könnten.

Und dafür, dass die Redakteure einen Highheel, der in einem Strafrechtsurteil zurecht als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft wurde, als „Waffe“ bezeichnen, wäre jede/r Jura-Ersti mit Null Punkten durch die Strafrecht II – Klausur gerauscht.

An diesem Artikel ist so viel falsch, dass man eigentlich gar nicht weiß, wo man anfangen soll…

8 Kommentare zu „Was Frauen wirklich über Rechtsprechung wissen müssen

  1. Im Grundsatz stimme ich diesem Beitrag zu. Nur den erste Punkt (Mit Bezugnahme auf den Gender Pay Gap) halte ich für fragwürdig. Diese 70% sind stark übertrieben, selbst wenn man von den 23% ausgeht, die immer wieder kommuniziert werden. Nimmt man den Bereich, der durch bestimmte Faktoren erklärt werden kann und berücksichtigt man die Aussage in diesem Punkt, dass Männer 140% der Summe verdient hätten (Was impliziert: Für die selbe Arbeit) sind die 70% vollkommen aus der Luft gegriffen.

  2. Es gibt auf jeden Fall Einkommensungleichheiten zwischen Männern und Frauen, und ich finde dieses „Herausrechnen“ von Faktoren zum bereinigten Gender pay gap auch durchaus fragwürdig – wenn vornehmlich Frauen sich für Teilzeitstellen etc. entscheiden, dann liegt das nun mal auch daran, dass alle überall mit Stereotypen zugeballert werden, und das ist auch eine Form von Diskriminierung (die dann zu Einkommensungleichheiten führt). Die geht eben nur nicht vom Arbeitgeber aus…

    Mich interessiert aber, ob und ggfls. wie man sich gegen dresscodes zur Wehr setzen kann – hat da jemand vielleicht zufällig eine gute Quelle? Gerade erst mal nix vernünftiges gefunden.

  3. @ TE
    Einerseits hast du vollkommen recht.
    Andererseits würd ich nicht grad durch sehr beschissene Urteile Frauen entmutigen wollen, dass sie dann zB Vergewaltigungen nicht anzeigen.
    (Weil Täter_Innen in der Regel kaum gerechte Strafen bekommen.)

  4. @rhi: Das stimmt, soweit man den Gender Pay Gap für sich alleine betrachtet; nur führt es eben in der obigen Formulierung meiner Meinung nach zu einer wenig fundierten Aussage. Die Frauen bezahlen den Frisör eben nicht mit 70% dessen, was sie als Mann (für dieselbe Arbeit) verdient hätten; Sondern sie bezahlen den Frisör mit 100% abzüglich des bereinigten Gender Pay Gaps des Lohnes eines Mannes, der die selbe Arbeit verrichten würde. Das ist ein ganz gravierender Unterschied, denn legt man den bereinigten Gender Pay Gap zugrunde, müsste die Formulierung korrekterweise eher lauten: „Dass sie ihn mit 90% dessen, was sie als Mann verdient hätten, bezahlt haben – geschenkt.“

    Und das hört sich doch deutlich anders an, als ein Einkommensunterschied von 30% (der selbst dann nicht stimmt, wenn der unbereinigte Gender Pay Gap zugrunde gelegt wird).

  5. @karpatenhund: Abgesehen davon, dass es diverse Berechnungsmodelle gibt, die hier zum tragen kommen: Fändest du denn einen 10% pay gap, wie du ihn in deinem Beispiel behauptest, ok oder legitim? Für die gleiche Arbeit? Ich finde, 90% hört sich im vergleich zu 70% überhaupt nicht „deutlich anders“ an, jedes Zahlenspiel, egal wie optimistisch, landet bei einem deutlichen pay gap. Wieviel Prozent der beträgt, ist doch hinter der Frage, wie man das Problem endlich mal beseitigt kriegt, hier jetzt eher zweitrangig, meinst du nicht auch?

  6. @karpatenhund: Der Wert von 23 Prozent ist eine Durchschnittszahl – d.h. es gibt Branchen und Gegenden in Deutschland, in denen das Gender Pay Gap 30 Prozent beträgt. So liegt der Unterschied in Baden-Württemberg bei 28 Prozent, Sachsen-Anhalt dagegen bei 2,9 Prozent.

    Ob man jetzt 90, 77 oder 70 Prozent hinschreibt, ist am Ende müßig. Es gibt viele Faktoren, die zum Pay Gap beitragen, von strukturellen Problemen (Frauen in der Teilzeitfalle) bis offener Diskriminierung und an jedem der Punkte kann man vor Gericht ansetzen, bzw. müsste es politisch. Stattdessen interessiert laut Bild aber nur, wie frau ihre Haare schön hat. Das Problem liegt also noch viel tiefer!

  7. @Anna-Sarah: Im Grundsatz stimme ich dir zu. Wie immer nicht ohne ein aber: Immer, wenn ich vom Gender Pay Gap höre, bin ich mir unsicher, wie damit umzugehen ist. Das Thema ist hoch emotional aufgeladen; und keine scheint das Problem genau zu kennen. Man kann natürlich die Einkommen von Männern und Frauen kommentarlos nebeneinander stellen, dann erhält man einen Prozentsatz x.
    Das selber ist aber nicht aussagekräftig. Diese Zahl sagt noch nichts über die Diskriminierung von Frauen durch die Arbeitgeber aus.
    Also rechnet man die Unterschiede raus, die sich erklären lassen: Durch andere Arbeitszeitmodelle, durch Jobpräferenzen usw. In der Tat muss man sich fragen, ob derartige Unterschiede nicht tatsächlich durch bestimmte vorherrschende Rollenbilder hervorgerufen werden und damit eventuell auf einer gesellschaftlichen Diskriminierung beruhen. Genau sagen kann das aber niemand.

    Das nächste Problem ist, dass auch dieser „bereinigte“ Gender Pay Gap ebenfalls für die aktuelle Situation nur bedingt aussagekräftig ist. Er beruht oft auf Zahlen, die mehrere Jahre alt sind oder – schlimmer – stützt sich zum Teil auf Daten, die aus nicht repräsentativen Umfragen gewonnen wurden (Ich denke da an das WSI, das sich zumindest teilweise auf Daten aus Umfragen der Lohnspiegel.de-Datenbank stützt).

    Zusammengefasst: Ich sehe, dass es ein Problem gibt und stimme zu, dass man dieses Problem irgendwie beseitigen muss. Nur bin ich persönlich nicht sicher, wie man dieses Problem besonders effektiv angehen kann, weil meiner Meinung nach eine fundierte Basis fehlt, um das Problem genau zu beschreiben.

    (Im übrigen waren meine Kommentare bisher auch keine Aussagen dazu, ob dieses Problem generell existiert oder nicht; sondern ich halte vielmehr die Formulierung in dem Beitrag an sich für problematisch, weil sie meiner Ansicht nach einen falschen Eindruck vermittelt).

    @Helga: Das Problem liegt in der Tat tiefer, da stimme ich zu. Wenn einer Zeitung als erstes zu frauenrelevanten Urteilen solche Dinge einfallen, läuft irgendetwas verdammt schief. Da ist dringend ein Umdenken erforderlich.

Kommentare sind geschlossen.

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