Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik

von Barbara

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder spricht sich immer wieder für ein flächendeckendes “Betreuungsgeld” aus. Ein Geld, das unsere Bundesregierung ab 2013 einführen will, in Höhe einer monatlichen Unterstützung von 150 Euro für Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind zuhause betreuen möchten.
Ein ähnliches Modell wurde schon vor ein paar Jahren in Thüringen erprobt – und hat für Aufruhr gesorgt. Peter Häusler vom “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen” über die Geschichte seines Widerstands.

Ihr Volksbegehren hat ja schon ein paar Jahre auf dem Buckel – wie kam es dazu?

Die Geschichte des Volksbegehrens geht zurück bis in den Herbst 2004, als der neu gewählte Ministerpräsident Dieter Althaus die Abschaffung der Thüringer Grundschulhorte verkündete und als Ersatz ein völlig unausgegorenes “Konzept 2 bis 16 ” anbot.

Wie ging es weiter?

Im Frühjahr 2005 musste die Regierung erkennen, dass die Schulhorte wegen langfristiger Verträge der Erzieherinnen bis 2008 vorläufig nicht angreifbar waren und setzte bei den Kitas an: die sog. “Familienoffensive ” wurde gestartet. Sie setzte die Personalstandards in den Kitas herab, schuf für 32 Millionen Euro eine völlig ineffiziente und überflüssige Landesstiftung (“Stiftung FamilienSinn”) und baute das Landeserziehungsgeld ideologisch um (statt bedürftige Familien erhalten nun jene Familien das Geld, die ihre Kinder aus der Kita fern halten).

Wie haben Sie reagiert?

Die Protestbewegung gegen den Abbau der Schulhorte nahm sich nun auch der Kitas an und suchte den Kontakt zum Thüringer Landeselternverband Kindertagesstätten (TLEVK). Dieser Verband beschloss, ein Volksbegehren zu initiieren, da die “Familienoffensive ” nicht grundlegend überarbeitet wurde. Die erste Unterschriftensammlung wurde im Dezember 2007 nach zähen Verhandlungen vom CDU-dominierten Verfassungsgericht in einer umstrittenen 5:4-Entscheidung gestoppt. Daraufhin versuchte der Trägerkreis ein Jahr lang erfolglos, seine Reformvorschläge auf parlamentarischem Weg durchzusetzen.

Doch dann kam ein zweites Volksbegehren.

Ja, am 10. Februar 2009. Derzeit (Stand: 06. März 2010) liegen über 40.000 Unterschriften in der Jenaer Zentrale vor, 160.000 sind noch zu sammeln.

Reaktionen aus der Politik? Mitte 2009 hat die CDU die absolute Mehrheit verloren, Althaus ist zurückgetreten.

Die CDU hat auf Druck ihres neuen Koalitionspartners SPD und des laufenden Volksbegehrens wesentlichen Teilen des Gesetzentwurfes zugestimmt. Wir führen das Volksbegehren trotzdem fort, weil:

  • die Fehler der “Familienoffensive ” noch immer nicht korrigiert sind
  • nur unser anhaltender Druck überhaupt etwas in Bewegung gebracht hat und die Bewegung sofort erlahmt, wenn der Druck fehlt
  • die Reform der “Familienoffensive ” bei vielen Bürgermeistern und anderen Politikern wegen der Kosten auf Widerstand stößt

Inzwischen haben wir es durch unsere langjährige Hartnäckigkeit immerhin fertig gebracht, dass die Wichtigkeit einer guten frühkindlichen Betreuung in der Öffentlichkeit diskutiert wird und in der Politik niemand mehr wagt, die viel zu geringe personelle Ausstattung der Thüringer Kitas schön zu reden. Andererseits ist es uns noch nicht gelungen, die gesamte Gesellschaft (inklusive der Politik) auf die Europäischen Mindeststandards für Kitas einzuschwören. Noch immer werden diese viel zu oft von fachlich inkompetenten Politikern in Frage gestellt.

Warum sind Sie gegen das “Betreuungsgeld”?

Wir sind nicht pauschal gegen das Landeserziehungsgeld. Aber es ist offenkundig, dass gerade Familien in prekären Verhältnissen (Hartz IV) oft gar keine Wahl haben, als das Erziehungsgeld zu nehmen und ihre Kinder von der Kita fern zu halten. Zumal das Landeserziehungsgeld – anders als das Kindergeld des Bundes – nicht mit den Hartz IV-Zuwendungen verrechnet wird. Die besondere Finanznot von Hartz IV-Familien mit Kindern hat das Bundesverfassungsgericht erst kürzlich angeprangert. Hartz IV-Empfänger werden also durch das Landeserziehungsgeld objektiv (!) unter enormen Druck gesetzt, ihre Kinder erst nach dem dritten Geburtstag in die Kita zu geben.

Gerade diese Kinder aber brauchen neben der oft deprimierenden häuslichen Umgebung den “anderen ” Erfahrungsraum einer Kita. Die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes ist im Alter von sechs Jahren weitgehend abgeschlossen. Erlebt das Kind in dieser Zeit überwiegend negative Stimmungen, wird sein Leben dadurch geprägt sein.

Wie könnte man diese Familien anders unterstützen?

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits verfügt, dass die Hartz IV-Leistungen für Familien in prekären Verhältnissen zu erhöhen sind. Daneben brauchen gerade Kinder aus diesen Familien gute Kitas!

Bundesministerin Kristina Schröder beharrt in Interviews weiterhin auf Einführung eines Bundes-Betreuungsgeldes, obwohl von mehreren Seiten Kritik dazu kommt (nicht zuletzt auch von Ihnen). Was ist Ihre Meinung dazu?

Frau Schröder ist durch ihre ideologische Sichtweise blind für die Realität. Das Betreuungsgeld nach Thüringer Muster sollte die “traditionelle ” Familie honorieren, in der die Mutter ihre Kinder zu Hause betreut. Mal davon abgesehen, dass dieses Modell immer nur in wenigen sozialen Schichten gelebt werden konnte, muss man die Frage stellen, ob das Betreuungsgeld dieses Ziel auch erreicht. Was es bei den Familien in prekären Lebensverhältnissen anrichtet, habe ich bereits dargelegt.
Was aber erreicht das Betreuungsgeld bei den anderen? Hierzu noch einmal die Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung:
“Negativ wirkt sich das Betreuungsgeld auf die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen aus. Annähernd jede zweite Frau, die in Teilzeit beschäftigt ist, wäre bereit, ihren Beruf aufzugeben, um sich ausschließlich der Kindererziehung zu widmen. Für hochqualifizierte Mütter gehen vom Betreuungsgeld dagegen kaum Anreize aus, zu Hause zu bleiben, da die Einkommenseinbußen bei eigener Kinderbetreuung deutlich höher ausfallen als 150 Euro im Monat. ”
Man muss sich auch als konservativer Politiker wirklich überlegen, ob dieser magere Teileffekt die negativen Folgen aufwiegt.

Sie kämpfen für eine bessere Familienpolitik. Was sind Ihre Ziele?

Unsere Fernziele sind gut ausgestattete Kitas, eine Fachberatung für Erzieherinnen, Tagesmütter und perspektivisch auch für Eltern, die von den Jugendämtern organisiert wird und eine Art “TÜV ” für Kitas, Tagesmütter und Beratungsstellen. Das Betreuungsgeld in der jetzigen Form sollte entfallen. Statt eines Betreuungsgeldes wäre der kostenlose Eintritt für Kinder in Kultur- und Sportstätten und die kostenlosen Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr zu erwägen. Das entlastet die Familien finanziell und kommt den Kindern und nur ihnen unmittelbar zu Gute. Außerdem werden dadurch gleichzeitig Kultur, Sport und der öffentlicher Personenverkehr gefördert.

Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen hat auch eine Website mit vielen Informationen.


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Eintrag geschrieben: Mittwoch, 14. April 2010 um 8:28 Uhr unter Alltag, Familienleben, Frauenfakten. RSS 2.0. Kommentieren. Trackback.



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2 Kommentare

  1. legal_beagle sagt:

    “Das Bundesverfassungsgericht hat bereits verfügt, dass die Hartz IV-Leistungen für Familien in prekären Verhältnissen zu erhöhen sind.”

    Welches Urteil war das?

  2. Trai sagt:

    Vermutlich gar keins. Neulich wurde doch erst entschieden, dass eine Kindergeldanrechnung keineswegs verfassungswidrig ist. Das einzige was bis auf weiteres zu ändern ist, ist die irrsinnige Berechnungsgrundlage. Da sollte nach GMV zwar mehr bei rauskommen, verfügt hat das BVerfG das aber keineswegs.

    Der Beitrag liest sich aber ganz so, als wolle da wer unbedingt eine Pflicht, die Kinners schnellstmöglich durch den Staat erziehen zu lassen. Klasse idee, mir reicht eigentlich ein so’n irrer guidomobilfahrer vollauf, da brauch ich nich noch mehr von.

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