Einträge mit dem Tag ‘vor Gericht’


Vergewaltigungsopfer in Somalia zu Tode gesteinigt

2. November 2008 von Meredith

Das ist die mit Abstand schlimmste Meldung, die ich seit langem gelesen habe:

In der somalischen Stadt Kismayo ist ein 13-jähriges Mädchen in einer voll gepackten Sportanlage gesteinigt worden. Sie war nach eigenen Angaben von drei Männern vergewaltigt worden und hatte gegen diese Anzeige erstatten wollen; die islamischen Milizen, die seit einiger Zeit Kismayo kontrollieren, verurteilten sie wegen außer-ehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode. 1.000 Zuschauer waren angeblich bei ihrer Hinrichtung anwesend. Als einige ihrer Verwandten versuchten, das Mädchen zu retten, eröffneten Milizen das Feuer auf die Menge, ein Kind kam laut Daily Telegraph dabei ums Leben.

Übrigens wurde über den Vorfall schon Mitte letzter Woche berichtet; damals hieß es aber noch, das Opfer sei 23 gewesen – was scheinbar Grund genug war, dass es die Meldung nicht weit in den internationalen Nachrichten schaffte.


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Zwangsehe per Gesetz verbieten

26. Oktober 2008 von Susanne

In der aktuelle Ausgabe der Zeit fordert die Rechtsanwältin und Autorin Seyran Ates die deutsche Bundesregierung auf, Zwangsheiraten unter Strafe zu stellen. Einen Gesetzesentwurf des Bundesrates gibt es schon seit drei Jahren. Nur, dass seitdem nichts passiert ist.

Natürlich verstoßen Zwangsheiraten auch jetzt schon gegen das Gesetz. Sie können als besonders schwerer Fall von Nötigung geahndet werden, gegebenenfalls kommen Verschleppung, Vergewaltigung und andere Straftatbestände hinzu. Doch das spezifische Unrecht, das Mädchen und Frauen mitten in unserem Land angetan wird, wird durch diesen rechtlichen Umweg nicht ausreichend benannt. Ein eigener Straftatbestand würde ein deutliches Zeichen an Täter und Opfer senden, dass die Bundesrepublik diese Menschenrechtsverletzung nicht toleriert. Es wäre ein Signal an die Öffentlichkeit, an Lehrerinnen, Sozialarbeiter und die Polizei und an gut meinende Publizisten, die immer noch von aufgebauschten Einzelfällen reden.

Die Botschaft lautet: Zwangsheirat ist kein Brauch, den die deutsche Gesellschaft als kulturelle Eigenart oder tolerierbares Fehlverhalten von Zuwanderern bestaunen sollte. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung, die Mädchen und Frauen im Namen von Tradition und Kultur angetan wird. Dieses Unrecht darf das Gesetz nicht nur en passant abhandeln.

Ates sieht das Problem im Justizministerium, in dem anscheinend niemand das Thema auf die Tagesordnung bringen will.

Wer Seyran Ates’ Aufruf unterstützen möchte, kann sich hier direkt an die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wenden.


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Gute Frage

12. September 2008 von Susanne

Sollte man Frauen vor der Einstellung oder Beförderung vielleicht lieber noch mal einem Schwangerschaftstest unterziehen?

Ein niedersächsischer Fleischfabrikant dachte sich offenbar: Ja.


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Anklage gegen Radovan Karadžić

24. August 2008 von Barbara

Groß war die Überraschung, als Radovan Karadžić, der frühere Präsident der Republika Srpska und Anführer der serbischen Bosnier in den Neunzigern, in Belgrad aufgefunden wurde. Über Jahre hatte er dort eine Zweitidentität als Heiler etabliert. Spätestens als sein weißer Rauschebart ab war und seine Haare zur alten Frisur zurückgefunden hatten, war auch die Erinnerung wieder hellwach: Radovan Karadžić gilt als mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Bereits 1996 wurde vom UN-Kriegsverbrechertribunal ein Haftbefehl gegen ihn erlassen; nun beginnt der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien, Serge Brammertz, mit der Anklage gegen den 1945 in Montenegro geborenen Mann.

Die Frauenrechtsorganisation medica mondiale fordert Brammertz in einem offenen Brief auf, den “Straftatbestand der sexualisierten Gewalt als eigenständigen Punkt in die Anklage gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Radovan Karadžić aufzunehmen”. Mit dem offenen Brief sollen auch Einzelpersonen und Organisationen ermuntert werden, sich diesem Appell an den Chefankläger anzuschließen. Monika Hauser, Gründerin und Vorstandsmitglied von medica mondiale sieht Karadžić als Verantwortlichen für die Massenvergewaltigungen in der bosnischen Stadt Foča oder Vergewaltigungen in den Lagern wie Omarska oder Keraterm. Es geht ihr um Wiedergutmachung:

„Das individuelle Vergewaltigungs-Trauma wird potenziert durch das Stigma der Vergewaltigung, das sich in sozialer Ausgrenzung zeigt. Die Opfer dieser Verbrechen werden dazu verdammt, mit den Konsequenzen individuell umgehen zu müssen, wenn ihnen die volle Anerkennung der Schwere und des Ausmaßes von Kriegsvergewaltigungen verweigert wird. Eine klare, konsequente, sichtbare und entschlossene Verfolgung der Täter spielt eine entscheidende Rolle in der Anerkennung dieser Verbrechen; sie ist eine Grundvoraussetzung für jeden Heilungsprozess. Diese Frauen haben ein Recht auf Wiedergutmachung.“

Einen Brief an Chefankläger Serge Brammertz findet man auf der Website von medica mondiale.


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Sexualstrafrecht: der Fall Amstetten

9. Mai 2008 von Barbara

Ein Vater missbraucht und schwängert seine Tochter über Jahrzehnte, sperrt sie im Keller ein, wo sie ihre Kinder bekommt und zum Teil großzieht. Dieser Fall der Familie F. aus dem österreichischen Amstetten ist in einem Ausmaß entsetzlich, das meine Vorstellungskraft übersteigt. Derzeit steht der 73-jährige Vater, Josef F., vor Gericht. Wie die österreichische Regierung meldete, gibt es in Österreich Überlegungen, das Sexualstrafrecht zu reformieren: Die Verjährung von Straftaten etwa soll von 15 auf 30 Jahre hochgesetzt werden, Strafen sollen drastischer ausfallen – und Sexualstraftäter dürfen keine Kinder adoptieren. Hintergrund sind die Sexualstraftaten, die Josef F. in den 1960er Jahren begangen hat, nach geltendem Recht sind sie heute verjährt. Deshalb konnte F. die Kinder, die seine Tochter im Keller zur Welt gebracht hat, adoptieren.


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“… für alle Frauen, die sich nicht bevormunden lassen wollen.”

24. April 2008 von Susanne

Es gibt eine weitere Klage gegen ein Großunternehmen wegen Geschlechterdiskriminierung: Die 35-jährige Barbara Steinhagen war bis vor Kurzem Geschäftsführerin beim Musikkonzern Sony BMG und stand kurz vor einer Beförderung. Doch als sie kurz davor bekannt gab, schwanger zu sein, bekam statt ihr ein Kollege die schon zugesagte(!) Stelle. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:

Schwangerschaft gilt im Berufsleben als “Karrierekiller”, doch die Gerichte in Deutschland beschäftigt dieser Vorwurf bislang nur selten. Der Beweis einer solchen Ungleichbehandlung gilt oft als schwierig. Die Klage von Barbara Steinhagen könnte daran etwas ändern.

Barbara Streinhagen ist sich ihrer Rolle als Vorreiterin bewusst. Der FAZ sagte sie: “Ich hoffe, dass das Urteil endlich mal ein Zeichen setzt, dass auch Frauen mit Kindern arbeiten wollen – und können.” Und die Süddeutsche Zeitung zitiert sie heute mit den Worten: “Ich kämpfe nicht nur für mich, sondern für alle Frauen, die sich nicht bevormunden lassen möchten.”


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Das große Schweigen

15. April 2008 von Susanne

Die Süddeutschen Zeitung berichtete heute: Die italienische Künstlerin Pippa Bacca wurde auf ihrer Reise durch die Türkei vergewaltigt und umgebracht. Ihr Tod löste in der Türkei eine Diskussion um den Umgang der Gesellschaft mit Vergewaltigungen aus:

Es ist eine Debatte über Machismo und Gewalt gegen Frauen, grausame Traditionen und das Wegschauen von Justiz und Gesellschaft. Hätte das überall passieren können, eine solche Vergewaltigung, ein solcher Mord? “Stimmt schon, Vergewaltiger gibt es überall”, schreibt der liberale Kolumnist Can Dündar am Montag in der großen Zeitung Milliyet: “Aber vermutlich werden sie nur in der Türkei gedeckt.”

Tatsächlich seien in türkischen Gerichten immer wieder zu milde Urteile verhängt worden oder der Vergewaltiger ganz freigesprochen. Die Begründungen lauteten dann: “Der Gerichtsmediziner war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Mädchen keine seelischen Schäden davongetragen hatte.” Oder: “Das Opfer habe schließlich früher eine sexuelle Beziehung zu dem Angeklagten gehabt.”

Viele türkische Richter würden nur ganz langsame Fortschritte in ihrem Rechtsverständnis machen. Aber auch der Staat hinke noch hinterher: Erst im Zuge der EU-Anpassung 2004 wurde beispielsweise ein Artikel aus dem türkischen Strafgesetzbuch gestrichen, der einem Vergewaltiger Straffreiheit ermöglichte, wenn er einwilligte, sein Opfer zu heiraten!


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8-Jährige verklagt Vater und Ehemann

15. April 2008 von Susanne

Im Jemen ist eine Achtjährige vor Gericht gezogen, um ihren Vater zu verklagen, der sie mit einem 30-Jährigen verheiratet hat. Die kleine Nojoud Muhammed Nasser sei am 2. April allein ins Gericht gekommen, wo sie nach einem Richter fragte, der die Anklage gegen ihren Vater übernehmen würde.

Außerdem bat sie darum, von ihrem 22 Jahre älteren Mann geschieden zu werden und beschuldigte ihn der sexuellen und häuslichen Gewalt. Der Yemen Times erzählte sie, wie es dazu kam, dass sie selbst zum Gericht ging:

“My father beat me and told me that I must marry this man, and if I did not, I would be raped and no law and no sheikh in this country would help me. I refused but I couldn’t stop the marriage. I asked and begged my mother, father, and aunt to help me to get divorced. They answered, ‘We can do nothing. If you want you can go to court by yourself.’ So this is what I have done.”

Die Anwältin Shatha Ali Nasser sagte, sie planten nun, das Mädchen in die NGO Dar Al-Rahama zu bringen, wo sie ein besseres Leben und eine Ausbildung haben könne.


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“Wenn uns schon die großen Fische schlucken – sorgen wir für eine schwere Verdauung!”

26. Januar 2008 von Susanne

Wie wir gestern kurz berichteten, hat die 38-jährige Versicherungsspezialistin Sule Eisele ihren Arbeitgeber verklagt, weil der ihren Job neu besetzte, nachdem sie ankündigte, in den gesetzlich geschützten Mutterschutz zu gehen. Wir haben Sie gebeten, uns von ihrem Fall zu erzählen:

Wie geht es Ihnen momentan und wie ist der Stand Ihres Arbeitsverhältnisses?
Ich bin wütend, traurig, genervt, müde, gedemütigt. Aber auch kampfbereit und mit erhobenem Haupt. Ich bin es mir und meiner Familie schuldig. Und ich bin es auch den anderen Opfern schuldig, die keine Kraft zum Widerstand spüren. Mein Arbeitsverhältnis ist unklar. Ich bin noch bei der R+V angestellt, kann seit meiner Rückkehr vom Mutterschutz nicht arbeiten, da meine EDV nicht freigeschaltet ist und ich nicht zu meiner alten Diensstelle darf und auch nicht zur Neuen, die man mir aber auch nicht zuweisen durfte. Ich werde seit der Rückkehr aus dem Mutterschutz dafür bezahlt, dass ich nicht zur Arbeit gehe. Wie soll man sich da fühlen? Ist Mutterwerden eine ansteckende Krankheit?

War Ihnen klar, dass Sie einen Präzedenzfall schaffen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber verklagen?
Davon können Sie ausgehen! Mein erster Rechtsanwalt sagte: “Es gibt keine Präzendenzfälle, also lassen wir die Finger davon.” Aber: Wie soll es unter solchen Umständen jemals zu Präzedenzfällen kommen? Ich will das Ganze eigentlich nicht. Aber ich sehe keinen anderen Ausweg. Ich habe am Beispiel von Kolleginnen gesehen, wie der “normale Weg” geht. Die “Stille Kündigung”, die dich dazu bringt, eine lächerliche Abfindung als Erfolg zu werten und dann ohne Arbeit dazustehen. Das ist keine Lösung.

Hatten Sie Angst? Was hat Sie motiviert, das durchzuziehen?
Ich habe jetzt noch Angst. Und diese Angst werde ich wohl auch nicht mehr ablegen. Mich hat der Rückhalt meiner Familie, insbesondere meines Mannes geholfen. Für meine Familie steige ich in den Ring, gegen wen es auch immer sein muss. Nicht weil ich will. Aber ich lasse uns nicht einfach so in Hartz 4 abschieben. Ich habe ein Magister in Germanistik, eine “Ausbildung” als Versicherungsfachfrau, Erfahrung im Vertrieb, eine Zusatzausbildung als Spezialistin für Personenversicherungen. Das alles soll umsonst gewesen sein, nur weil ich mit 38 Jahren das Glück hatte, ein Kind zu bekommen?

Wie ist momentan der Kontakt zur R+V, zu Kollegen und Ihren (Ex-) Chefs?
Kein Kontakt! Ich gehe davon aus, dass sie immer noch davon ausgehen, dass ich genervt Elternzeit beantragen werde und sie im Nachhinein ihr Handeln legitimieren können.

Was wollen Sie den Frauen da draußen sagen, die in eine ähnliche Situation wie Sie geraten?
Zuerst einmal, dass wir Frauen solidarisch sein sollten. Ich habe zu häufig gehört: “Was willst du eigentlich? Wir werden doch alle schickaniert und wenn wir uns wehren, ergeht es uns schlecht.” Dann gibt es auch noch die, die jetzt Kommentare in der SZ schreiben. “Ich wurde doch auch gemobbt, und mir gab keiner was. Warum soll die soviel Geld kriegen?” Ist es so schwer zu kapieren, dass mein Fall auch anderen Frauen helfen kann? Dass wir solange diskriminiert werden, bis wir uns wehren? Hätte “Lieschen Müller” vor einem Jahr erfolgreich und medienwirksam geklagt – und ich bin mir sicher, dass es genug diskriminierte “Lieschen Müllers” gibt – dann hätte ich nicht klagen müssen. Dann hätte mein Vorgesetzter nicht einmal daran gedacht, so etwas abzuziehen. Alleine steht man das Ganze aber nicht durch. Davon bin ich überzeugt. Wir Frauen brauchen Netzwerke und wir brauchen solidarische Unterstützung. Und Mut, der nicht aus der Verzweiflung geboren ist! Wenn uns schon die großen Fische schlucken – sorgen wir für eine schwere Verdauung!


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Erste Klage auf Gleichbehandlung

25. Januar 2008 von Susanne

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (jetzt auch online), dass es eine erste Klage gegen einen Arbeitgeber wegen Geschlechterdiskriminierung gibt. Die 38-jährige Sule Eisele war bis 2007 beim Versicherer R&V angestellt. Ende 2006 informierte sie ihren Chef über ihre Schwangerschaft und bat um drei Monate Mutterschutz – Erziehungszeit wollte sie nicht in Anspruch nehmen, da ihr kranker Mann zuhause die Kinder betreut. Trotzdem wurde ihr an ihrem letzten Tag ihr Nachfolger vorgestellt, die Hochschwangere erlitt einen Nervenzusammenbruch.

Einige Monate später sprache Eisele noch einmal mit ihrem Chef und bestand darauf, wieder in das Unternehmen einzusteigen. Er bot ihr jedoch nur einen vergleichsweise schlechteren Job an. Außerdem sperrte er ihren E-Mail-Account und versagte ihr eine anstehende Schulung. Sule Eisele entschloss sich, ihren Arbeitgeber, die R&V, zu verklagen: auf 500.000 Euro.

Das ist die erste Klage seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006. Demnach darf niemand wegen seines Geschlechts, Herkunft, Religionszugehörigkeit oder seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Der Fall wird Vorbildfunktion haben für zukünftige Schadensersatz-Urteile und -Summen. Die Anwälte von Sule Eisele haben die Klagesumme absichtlich so hoch gesetzt, da zum Beispiel EU-Vorgaben ausdrücklich eine abschreckende Wirkung der Strafe vorsehen. Und mit einer halben Million wäre die R&V noch gut bedient: In Amerika wurden 2005 einer Brokerin 29,3 Millionen Dollar wegen Diskriminierung zugesprochen, deren Chef sie eine “alte, hässliche Frau” nannte.

Auf jeden Fall ist der Mut der Sule Eisele zu bewundern, denn wer seinen Arbeitgeber verklagt, kann sich damit durchaus die gesamte weitere Karriere verbauen. Und anders als in den USA gibt es in Deutschland keine ausgeprägte Klagefreudigkeit. Aber gewinnt sie den Fall, werden sich Arbeitgeber in Zukunft zweimal überlegen, eine Hochschwangere vor die Tür zu setzen. Wirklich bewundernswert mutig!


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