Einträge mit dem Tag ‘vor Gericht’


Kurz und knapp zum Wochenende

4. Dezember 2009 von Katrin
Dieser Text ist Teil 35 von 74 der Serie Kurz notiert

Was war sonst noch los in dieser Woche?

Wie wir auch schon ausführlicher berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Sorgerecht für Väter gestärkt. Ein längerer und informativer Artikel dazu findet sich auf tagesschau.de, sowie ein Kommentar auf Spiegel Online.

Einen Streifzug durch die Filmgeschichte der Geschlechterstereotype kann man auf derStandard.at nachlesen: Wie werden Wissenschaftlerinnen in Filmen dargestellt? Antwort: Als Mannweib, alte Jungfer, naive Expertin oder einsame Heldin.

Simone Schmollack untersucht in der taz, welche Auswirkungen es für Frauen haben wird, dass das Schonvermögen von Hartz-IV-Empfänger_innen angehoben werden soll. Ergebnis: Es wird ihnen wenig nützen, da sie kaum Geld zum Sparen haben.

Der “Fall Semenya” sollte eigentlich Ende November entschieden werden – besser gesagt: Es sollte entschieden werden, was sie denn nun ist: Mann oder Frau. Dazu bedurfte es aber so vieler medizinischer Tests, dass das Ergebnis nun doch noch nicht vorlag. Das berichtet und kommentiert Andrea Roeding im freitag.

Sharon Adler macht AVIVA, ein Berliner Online-Magazin, eines der erfolgreichsten Frauen-Portale deutschlandweit. Diese Woche war sie im Montagsinterview der taz. Kleiner Ausschnitt gefällig?

“Als das Buch “Alphamädchen” im letzten Jahr rauskam, war ich superglücklich, dass die Feminismusdebatte von einer neuen Seite angestoßen wird. Ich fands auch gut, ein paar Seitenhiebe loszulassen auf etablierte Feministinnen.”

Die Schweizer haben sich gegen Minarette ausgesprochen. Und damit Europa in eine große Debatte gestürzt. Interessant für uns ist dabei vor allem die Tatsache, dass laut Forschern vor allem die Stimmen linksgerichteter Frauen für den Erfolg der Verbotsabstimmung gesorgt haben könnten, wie die taz berichtet. Ebenso interessant ist, was Alice Schwarzer zu dieser Entscheidung des Schweizer Volkes zu sagen hat: dieStandard.at fasst die Äußerungen der islamkritischen Feministin zusammen. Diese findet es zum Beispiel selbstverständlich, dass Burkas verboten werden sollten.

Wie es Frauen in der Türkei geht, das untersuchte u.a. der Gleichstellungsbericht des Weltwirtschaftsforums und kam zu keinem sehr erfreulichen Ergebnis: Inpunkto Gleichberechtigung rangiert das Land ganz weit hinten unter den untersuchten 134 Ländern: auf Platz 129. Eine Analyse dazu findet ihr auf Quantara.de.


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Ist der Arschtritt denn legal?

3. September 2009 von Katrin
Dieser Text ist Teil 12 von 20 der Serie Freitagsgedanken

In der Diskussion um die Frauenquote für Aufsichtsräte wird darüber gestritten, ob sie die Verfassung verletzen würde. Die Quote sollte erst einmal ausprobiert werden

Das Gute an dieser Frage ist, dass sie schon lange diskutiert wird – auch wenn sie manchen heute wahnsinnig neu vorkommen mag. Bereits in den achtziger und neunziger Jahren gab es eine breitere wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Frage nach der Vereinbarkeit von Quoten, Gerechtigkeit und Recht. Da die vorherrschende politische Meinung seither jedoch grundsätzlich dagegen eingestellt war, hat sich aus den wissenschaftlichen Überlegungen bislang keine nennenswerte politische oder gesellschaftliche Debatte entwickeln können.

(C) Frl. Zucker - fraeuleinzucker.blogspot.com/

In meinem letzten Beitrag habe ich versucht zusammenzustellen, welche Faktoren dazu führen, dass bis heute Frauen und Männer unterschiedlich in bestimmten Berufs- und Einkommensgruppen vertreten sind. In der Soziologie und Psychologie sind diese Phänomene recht gut untersucht. Die Mehrheit der WissenschaftlerInnen geht heute davon aus, dass es weder a) biologische oder genetische Gründe dafür gibt noch b) die unterrepräsentierten Gruppen einfach nicht wollen – beides klassische Argumente von konservativer und liberaler Seite. Vielmehr gebe es nach wie vor strukturelle, sozialisatorische und kulturelle Faktoren, die zu den Unterschieden führen.

Im Grundgesetz steht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Die Wortinterpretation allein des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ hat unzählige juristische Werke gefüllt. Zum einen leite sich daraus ein Verbot der rechtlichen Ungleichbehandlung von Männern und Frauen her, das für Gesetzgeber, Exekutive und Rechtssprechung gelte. Diese formale und rein rechtliche Gleichberechtigung wird im Grunde nicht in Frage gestellt.

Doch mit dem Begriff „gleichberechtigt“ könnte auch ein Zustand, der über rein rechtliche Fragen hinausgeht, gemeint sein, wie er im Grimmschen Wörterbuch zu finden ist: “vornehmlich zur Bezeichnung eines rechtlichen, eines staatsbürgerlichen, eines politischen Verhältnisses u. ä. innerhalb einer übergreifenden Ordnung, ‘mit gleichem Rechtsanspruch, gleicher Verfügungsgewalt, gleicher öffentlicher Anerkennung ausgestattet’” und auch im Brockhaus findet sich unter Gleichberechtigung die Formulierung „Gleichheit von Mann und Frau hinsichtlich aller Rechte und den Möglichkeiten, die wahrzunehmen, der alltäglichen Pflichten usw.“ Ginge die Wortinterpretation von Artikel 3 des Grundgesetzes mit einer breiteren Auffassung von „gleichberechtigt“ einher, würde die „gleiche öffentliche Anerkennung“ und die tatsächliche Möglichkeit der Ausübung dieser rechtlichen Gleichheit in den Fokus gerückt werden müssen und die Beseitigung der Nachteile, die noch bestehen, aktiv angegangen werden.

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Erzwingt der europäische Gerichtshof ein neues Abstreibungsrecht in Irland?

22. April 2009 von Meredith

Nach Polen ist Irland möglicherweise das nächste EU-Mitglied, das sein Abtreibunsgrecht reformieren muss. Drei irische Frauen ziehen demnächst vor den Europäischen Gerichtshof, um gegen das Abtreibungsverbot in ihrem Staat zu klagen. In Irland sind Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall verboten. Angeblich reisen jeden Tag 20 Frauen nach England, um dort Abtreibungen vornehmen zu lassen

Alle drei Klägerinnen argumentieren, dass die rechtliche Situation in ihrem Land einerseits einen Eingriff in ihre Privatsphäre verursacht, und sie andererseits einer degradierenden Behandlung ausgesetzt hat. Die Frauen hatten Schwangerschaften, die als extrem riskant einzuschätzen waren, aber eben keine Möglichkeit zu Hause etwas zu tun. Eine der Frauen hatte eine ungeplante, hochgefährliche Eileiterschwangerschaft (der Fötus entwickelt sich nicht in der Gebärmutter, solche Schwangerschaften gehen für die Mütter oft tödlich aus); eine Frau hatte gerade die Chemotherapie beendet, als sie ungeplant schwanger wurde; die dritte war Alkoholikerin und psychisch so instabil, dass ihr das Sorgerecht für die bereits vorhandenen Kinder entzogen worden war. Alle drei mussten unter enormem Kostenaufwand und gesundheitlichen Risiken nach Großbritannien reisen und dort die Abbrüche vollziehen lassen. Alle drei hatten danach mit Schmerzen, starken Blutungen und anderen gesundheitlichen Belastungen zu kämpfen.

Von daher das Argument, dass die iritschen Gesetze Menschenrechte (z.B. auf körperliche Unversehrtheit) verletzen, wenn sie in solchen Fällen keine die Gesundheit der Mutter missachten.

Der irische Staat wird dagegen argumentieren, dass die Menschenrechtskonvention der EU sich nicht auf Schwangerschaften und Abtreibungsrecht beziehen lässt. Sollte in Strasbourg allerdings ein Urteil zugunsten der Klägerinnen fallen, ist ziemlich wahrscheinlich, dass Irland seine Abtreibungsgesetze reformieren muss. Alles andere wäre auch ein Skandal.


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Im Namen des Volkes

6. April 2009 von Anna

Die Nachricht empörte: Die letzten Wochen wurde immer wieder von einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken berichtet. In diesem war in zweiter Instanz das Schmerzensgeld für eine vergewaltigte Frau um 5.000 Euro auf 25.000 Euro gemindert worden, weil sie sich nach Ansicht des Gerichts in eine „erkennbar verfängliche Situation“ begeben hatte (AZ.: 4 U 392/07 – 130). Die Frau hatte zusammen mit dem späteren Täter in einer Kneipe Alkohol getrunken und war dann mit ihm nach Hause gegangen. Dort angekommen hatte sie jedoch deutlich gemacht, keinen Geschlechtsverkehr zu wollen. Der Täter bedrohte sie daraufhin mit einer Waffe, fesselte sie und brachte ihr eine tiefe Stichwunde am Rücken bei bevor er sie vergewaltigte.

Die Entrüstung nach Bekanntwerden des Urteils war verständlich: Wie kann das sein? Darf das sein? Und was für Folgen wird es haben?

Um diese Fragen vielleicht ein wenig besser beantworten zu können, muss zuerst geklärt werden, was genau da verhandelt wurde. Ging es wirklich um die Schuldfrage in diesem Urteil? Ist also der Vorwurf an den Richter, mit dem Urteil ein völlig inakzeptables „die Frau war selber Schuld“ festzustellen, wirklich berechtigt?

In Deutschland wird unterschieden zwischen Straf- und Zivilrecht. In Strafrechtsprozessen wird die Schuldfrage verhandelt und die Strafe festgelegt, die der Verurteilte zu verbüßen hat. Hier werden Beziehungen von „Rechtssubjekten“ verhandelt, die einander nicht gleich gestellt sind. Kläger ist hier der Staat, vertreten durch den Staatsanwalt.
Im Zivilrecht hingegen treffen rechtlich gleich gestellte Rechtssubjekte auf einander. Ein zivilrechtlicher Prozess ist nicht zwingend notwendig und findet gegebenenfalls nach dem Strafrechtsprozess statt.

Das heißt im konkreten Fall, es gab zuerst einen Strafprozess, in dem der Täter schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt wurde. Die vergewaltigte Frau hat danach eine zivilrechtliche Verhandlung angestrengt, um Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen. Juristisch gesehen wurde in diesem Prozess also nicht mehr über die Schuld verhandelt, sondern nur noch darüber, ob und wie viel Entschädigung der Täter dem Opfer zu zahlen hatte.

Aus dieser Perspektive betrachtet ist das Urteil des OLG Saarbrücken rechtlich durchaus zu vertreten. Bei der Bemessung von Schmerzensgeld wird unter anderem die Selbstgefährdung des Opfers mit beachtet. Als freie Menschen haben wir alle jederzeit das Recht, uns selber in Gefahr zu bringen, müssen aber auch die Konsequenzen tragen. Vergleichbar wäre zum Beispiel eine Situation, in der eine nüchterne Frau zu einem betrunkenen Mann ins Auto steigt und dieser einen Unfall verursacht. Auch in diesem Fall würde das Schmerzensgeld mit dem Hinweis auf die Selbstgefährdung des Opfers, also auf die Tatsache, dass die Frau sich wissentlich in Gefahr begeben habe, wahrscheinlich herabgesetzt.

Doch darf in Fällen, in denen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen so grob verletzt wird, wirklich derselbe Maßstab bei der Beurteilung der Selbstgefährdung angelegt werden?

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Arbeitsminister gegen Gehaltsdiskriminierung

23. März 2009 von Susanne

Nun hat sich auch SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz in die Debatte um gleiche Gehälter für Frauen und Männer eingeschaltet. Wie sein Parteikollege Franz Müntefering fordert er eine 40-Prozent-Quote für Frauen in den Kontrollgremien deutscher Unternehmen. Zur Bild am Sonntag sagte er nicht nur, dass er diese Quote ins Wahlprogramm seiner Partei schreiben lassen wolle, sondern sprach auch über das Thema Gehaltsdiskriminierung:

“Wir müssen den Frauen den Klageweg erleichtern. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Daten für einen Gehältervergleich zur Verfügung zu stellen. (…) Wenn es eine Ungleichheit gibt, muss die Firma beweisen, dass es sich dabei nicht um eine Diskriminierung der Frauen handelt.”

Bisher ist es umgekehrt und die Klägerin muss die Diskriminierung nachweisen. Eine gesetzliche Änderung hin zur Beweispflicht der Unternehmen könnte diese stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Bisher hat ein Unternehmen, das Frauen und Männer unterschiedlich bezahlt, doch recht wenig von Seiten der Gerichte zu befürchten – und entsprechend wenige Frauen verklagten bisher ihren Arbeitgeber.

Die Bundesgleichstellungsministerin (ja, auch das ist sie, nicht nur Familienministerin) Ursula von der Leyen hält übrigens nichts von den SPD-Plänen. Sie äußert sich weiterhin ablehnend zur Quote und will die Gleichstellung von Frauen den Unternehmen überlassen.


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8-Jährige für 5.400 Euro

21. Dezember 2008 von Susanne

Bei solchen Nachrichten bleibt einem fast das Herz stehen:

Ein Richter in der saudi-arabischen Stadt Aneisa hat sich zum zweiten Mal geweigert, dem Scheidungsantrag eines achtjährigen Mädchens stattzugeben. Das Mädchen war von seinem Vater mit einem Mann verheiratet worden, der etwa 50 Jahre älter ist als die Viertklässlerin. (…) Der Vater hatte das Mädchen regelrecht verkauft. Der Ehemann erließ dem Vater als Gegenleistung für die Heirat mit dem Kind Schulden in Höhe von rund 5400 Euro.


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Die ganz billige Tour

19. Dezember 2008 von Susanne
Dieser Text ist Teil 7 von 27 der Serie Meine Meinung

Gestern wurde das erste Urteil im Fall Sule Eisele gesprochen und es ist ein Witz: Dafür, dass die Angestellte wegen ihrer Schwangerschaft von ihrem Arbeitgeber R+V Versicherung degradiert wurde, bekam sie die lächerliche Summe von knapp 11.000 Euro zugesprochen.

Das sind drei Monatsgehälter. Damit hat die Summe nicht mehr als symbolischen Wert. Wehtun wird sie dem Unternehmen ganz gewiss nicht, dabei werden solche Prozesse geführt und so etwas wie (einklagbare) Antidiskriminierungsrichtlinien eigentlich erlassen, damit denjenigen, die ihre Angestellten oder Mitbürger_innen trotzdem diskriminieren, auch eine saftige Rechnung dafür präsentiert wird.

Im Prozess hatten Sule Eiseles Anwälte eine halbe Million gefordert – eine angemessene Summe wie ich finde. Denn, realistisch gesehen ist es doch so: Wer gegen den Arbeitgeber wegen Diskriminierung vor Gericht geht, der findet im Zweifelsfall in der gesamten Branche keinen Job mehr. Und wie gesagt: Die Strafen müssen wehtun, um wirklich etwas zu bewirken. Wegen 11.000 Euro wird keine Unternehmensleitung das eigene Verhalten ändern.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet vom Prozess:

Richter Krampe gestand Eisele zwar zu, dass ihre Versetzung nicht in Ordnung war, doch lehnte er Hunderttausende Euro Entschädigung als übertrieben ab. (…) Er blieb bei den Summen, die in vielen Arbeitsgerichtsverfahren üblich sind: Drei Monatsgehälter; im übrigen kann Eisele laut Urteil auf ihre alte Stelle zurückkehren. Deshalb könne kein Schaden für die kommenden Jahre oder gar Jahrzehnte geltend gemacht werden. Eisele freilich hält eine Rückkehr für nahezu unmöglich, das Verhältnis zur R+V ist offenbar zerrüttet. Der Anwalt des Unternehmens (…) spricht zufrieden davon, dass die 11.000 Euro für seinen Mandanten “natürlich” verschmerzbar seien. Die amerikanische Praxis mit Millionen-Entschädigungen für Diskriminierung von Frauen oder für Mobbingopfer wird es damit in Deutschland vorerst nicht geben. “Dieses Urteil gibt das Zeichen: freie Diskriminierung für freie Arbeitgeber”, klagt Eiseles Anwalt Alenfelder. Für den Versicherungsanwalt Ulrich Volk war die Versetzung eine “ganz normale arbeitsrechtliche Maßnahme”. Einer Frau, die schwanger geworden sei und monatelang aus dem Job aussteige, dürfe eine andere Stelle zugewiesen werden. Im Klartext: Schwangerschaft hin oder her – das ist das Recht des Chefs, wenn der Umsatz in Gefahr ist.

Das Urteil ist wirklich ein Schlag ins Gesicht aller Frauen (und auch Väter, die Vergleichbares erlebt haben), die ihre Hoffnungen auf diesen Präzedenzfall gelegt haben. In Deutschland wird noch nicht so selbstverständlich geklagt wie zum Beispiel in den USA, deswegen war der Schritt Sule Eiseles umso mutiger. Viele Frauen, denen Ähnliches oder Gleiches passiert, wissen zwar, dass sie eigentlich vor Gericht ziehen können, tun es aber meist nicht, weil eben die Rechtspraxis in Deutschland so ist, dass sich vor Gericht nur der jeweilige Arbeitsplatz und drei Monatsgehälter einklagen lassen. Aber wer, bitteschön, möchte an einem Schreibtisch sitzen, der demjenigen gehört, gegen den man geklagt hat?

Sule Eisele will in Berufung gehen, ein Kollege und ein Ex-Mitarbeiter der R+V haben mittlerweile ebenfalls auf Diskriminierung geklagt. Vielleicht braucht es noch eine ganze Reihe mehr Sule Eiseles, damit sich die Rechtsprechung verändert. Oder es steht ein Marsch durch die Instanzen an, bis beim Europäischen Gerichtshof ein anderes Urteil gesprochen wird – denn der EuGH lässt andere Entschädigungssummen zu. Wird es aber in Zukunft noch mehr Urteile wie dieses geben, kann man das AGG dagegen nur noch als Witz bezeichnen, der nur aus political correctness in der deutschen Gesetzgebung steht, aber nicht aus wirklichem Gestaltungswillen.


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Scheidung auf Marrokanisch

16. Dezember 2008 von Susanne

Marokkos König Mohammed VI. ist bei vielen seiner Untertanen beliebt wie ein Popstar. Als er 1999 den Thron bestieg, begann er vieles ganz anders zu machen als sein Vater – und versuchte, sein Land zu modernisieren. Während er den Staatsapparat selbst kaum von Korruption und verkrusteten Strukturen befreien kann, gelang ihm mit der Reform des marrokanischen Familienrechts der große Wurf. Der Autor Dietrich Alexander wirft einen Blick in die Familiengerichtssäle eines Landes aus 1001 Nacht:

Der König begreift das seit Februar 2004 geltende reformierte Familienrecht, die Mudauwana, als Kern seiner Vorstellung von einer toleranten, modernen, an die globale Entwicklung assimilierten arabischen Gesellschaft. “Wie kann”, so fragte der Monarch vor vier Jahren sein Parlament, “eine Gesellschaft auf Fortschritt und Wohlstand hoffen, wenn die Hälfte von ihr, die Frauen, Opfer von Ungerechtigkeit, Gewalt und Marginalisierung wird?” Die Antwort gab er kurz darauf selbst und verkündete eine radikale Reform der Familiengesetzgebung. Vorbei waren die Zeiten, da es einem Mann erlaubt war, mit der dreifachen Wiederholung des Wortes “talaq” (Scheidung) seine Frau ins Elend zu stoßen: rechtlos und als Nicht-Jungfrau für den Rest ihres Lebens dazu verdammt, allein zu bleiben. Vorbei die tribalen Gesetzmäßigkeiten gehorchende Zwangsverheiratung junger Mädchen mit deutlich älteren Männern. Und vorbei auch die vollkommen unkontrollierte Polygamie.

Vor allem die Frauen in seinem Land verehren Mohammed VI. Denn er hat ihr Leben radikal verändert. Zum Beispiel bei einer Scheidung:

Richter Fadli verkündet: “Die Ehe wird mit sofortiger Wirkung geschieden, das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter wird der Mutter übertragen, die während der Ehe angehäuften Güter werden geteilt.” Akte geschlossen, nächster Fall. Ein scheues Lächeln huscht über das Gesicht der Frau mit dem blond gefärbten Haar, das sie offen trägt. Ihre schlanken Beine stecken in engen Jeans, darüber fällt eine gemusterte, dreiviertellange Lederjacke. Man sieht ihr den Triumph an, den sie über die Gesetzmäßigkeiten einer patriarchalischen Gesellschaft errungen hat: Nicht nur konnte sie die Scheidung erwirken, es gelang ihr obendrein noch, das Sorgerecht für ihre Tochter durchzusetzen. Weder das eine noch das andere wäre vor fünf Jahren denkbar gewesen.


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Quod erat demonstrandum

27. November 2008 von Barbara

Eine Gema-Angestellte hat ihren Arbeitgeber verklagt. Es gibt 85 Prozent Frauen im gesamten Unternehmen, aber keine einzige in einer Führungsposition. Als dann der Posten des Personaldirektors ohne Ausschreibung an einen Mann vergeben wurde, klagte sie – und bekam Recht. Spiegel Online berichtet:

Als ein Indiz für die Diskriminierung ließ die Klägerin ein mathematisches Gutachten anfertigen. Dieses ergab eine Wahrscheinlichkeit von unter einem Prozent für die Annahme, dass bei der Gema aus reinem Zufall alle 16 Direktorenposten mit Männern besetzt sind, während der Frauenanteil im Unternehmen bei rund 85 Prozent liegt. Der Vorsitzende Richter Joachim Klueß sagte, die Klägerin habe damit den statistischen Nachweis erbracht, dass sie offenbar aufgrund einer Diskriminierung nicht befördert wurde. Außerdem seien bei der Gema auch in der zweiten Führungsebene mit Ausnahme einer einzigen Frau nur Männer anzutreffen.

Klägerin und Verklagte wollen gegen das Urteil Revision einlegen – die eine Seite will mehr Geld als “20.000 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall in Höhe von 28.214,66 Euro sowie  die Gehaltsdifferenz”, die andere Seite wohl aus Prinzip.

Der Fall gilt als erstes Anti-Diskriminierungsurteil, bei dem die Wahrscheinlichkeitsrechnung eine große Rolle gespielt hat.


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Vergewaltigungsopfer in Somalia zu Tode gesteinigt

2. November 2008 von Meredith

Das ist die mit Abstand schlimmste Meldung, die ich seit langem gelesen habe:

In der somalischen Stadt Kismayo ist ein 13-jähriges Mädchen in einer voll gepackten Sportanlage gesteinigt worden. Sie war nach eigenen Angaben von drei Männern vergewaltigt worden und hatte gegen diese Anzeige erstatten wollen; die islamischen Milizen, die seit einiger Zeit Kismayo kontrollieren, verurteilten sie wegen außer-ehelichen Geschlechtsverkehrs zum Tode. 1.000 Zuschauer waren angeblich bei ihrer Hinrichtung anwesend. Als einige ihrer Verwandten versuchten, das Mädchen zu retten, eröffneten Milizen das Feuer auf die Menge, ein Kind kam laut Daily Telegraph dabei ums Leben.

Übrigens wurde über den Vorfall schon Mitte letzter Woche berichtet; damals hieß es aber noch, das Opfer sei 23 gewesen – was scheinbar Grund genug war, dass es die Meldung nicht weit in den internationalen Nachrichten schaffte.


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