Darf ein Mann für ein mehr als dreißig Jahre zurückliegendes Verbrechen eingesperrt werden? Er darf, findet das Schweizer Justizministerium, wenn das Verfahren nicht abgeschlossen wurde. Egal, ob das Opfer dem Täter vergeben hat. Und egal, ob der Täter ein Filmemacher von Weltruhm ist. Seit fünf Wochen sitzt der 76-jährige Roman Polanski in einem Gefängnis in Zürich. Weil er in Los Angeles ein Mädchen zum Sex verführt hat. Er soll in die USA überstellt werden und dort vor Gericht kommen – zum zweiten Mal seit über dreißig Jahren.
1977 kam die damals 13-jährige Samantha Gailey, heute Geimer, für ein Mode-Fotoshooting in die Villa von Jack Nicholson. Sie hatte das Einverständnis ihrer Mutter, sich von Roman Polanski fotografieren zu lassen. Das Vernehmungsprotokoll des Mädchens dokumentiert, dass sie von Polanski gezielt und heimtückisch in eine Falle gelockt worden ist, weder Flehen noch die Aussage, sie leide unter Asthma und müsse sofort nach Hause, halfen ihr. Mit Tabletten und Alkohol löste er ihren Widerstand und verging sich an ihr. “Kein Päderast” lautet das Urteil eines Psychiaters, das Polanski als Mann “von hoher Intelligenz” zeigt, als einen, der “ein gutes Urteilsvermögen und starke moralische und ethische Werte” habe. Bei seiner Tat, die er gestanden hat, handele es sich “um einen isolierten Fall des vorübergehenden Verlusts des Urteilsvermögens in einer intimen, kreativen Arbeitssituation”. Hört hört! Das Verfahren gegen Polanski wurde nie abgeschlossen, da er 1978 nach Europa geflohen ist und sich bis heute der US-amerikanischen Justiz entzogen hat. Angeblich hatte er geglaubt, zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt zu werden – das aktuelle Auslieferungsbegehren der USA nennt eine Höchststrafe von zwei Jahren Haft.
Was auch immer damals genau geschehen ist, nicht beide haben es gewollt. Nun kann man sagen, dass diese Tat sehr lange her ist, zu lange, um noch einmal aufgerollt zu werden. Doch wenn nach Jahren herauskommt, dass etwa ein Geistlicher seine Konfirmanden sexuell missbraucht hat, werden Anklage und Bestrafung seiner Tat von der Öffentlichkeit mehr als begrüßt. Das sagt auch Alice Schwarzer, die sich über dieses Zweiklassen-Unrechtsbewusstsein und Petitionen wie “Free Polanski” sehr ärgert. Denn für Polanskis Freiheit haben zahlreiche deutsche Regisseure wie Wim Wenders und Tom Tykwer ebenso unterschrieben wie viele internationale Filmemacher, etwa David Lynch, Martin Scorsese, Woody Allen, Pedro Almodovar. Und auch Schauspielerinnen wie Isabelle Adjani und Tilda Swinton wollen, dass Roman Polanski aus der Haft entlassen wird.
Lasst ihn frei, fordert auch die heute 45-jährige Samantha Geimer. Es geht ihr dabei wohl weniger um Vergebung als um die Tatsache, dass ihr eigenes Leben seit der Vergewaltigung stark beeinträchtigt ist. Sie werde von der Presse verfolgt, sagt sie, sie habe “lebenslänglich” bekommen wie Polanski. Ob sie von ihm die vollständige Summe an Schadensersatz erhalten hat, die sie eingeklagt hatte, wird bis heute bezweifelt. Samantha Geimer möchte die 32 Jahre alte schlimme Erinnerung vergessen und versucht, zurückgezogen zu leben. Sie forderte bereits Ende der Achtziger, das Verfahren einzustellen; Polanski könne ja von der Justiz in Los Angeles auch keinen fairen Prozess erwarten. So heißt es in dem Dokumentarfilm “Roman Polanski: Wanted and Desired” über den vorsitzenden Richter, dass dieser den Fall mit Unbeteiligten diskutiert habe. Und deshalb den Deal platzen ließ, die Tat durch Polanski Geständnis als “statutory rape” abzumildern, was etwas Ähnliches wie Unzucht mit Minderjährigen ist.
Dass Samantha Geimer ihrem Vergewaltiger vergeben möchte, löst diesen Fall nicht. Rechtsfrieden wird wohl erst dann herrschen, wenn Polanski sich seinem Richter stellt. Denn sexueller Missbrauch ist strafbar, ein schlimmes Fehlverhalten gegenüber den Grundsätzen unserer Gesellschaft ebenso wie ein schlimmes Fehlverhalten gegenüber den Rechten eines Individuums. Der Täter muss die Konsequenzen für dieses Fehlverhalten auf sich nehmen, und die sind in unserem Rechtssystem ähnlich wie im US-amerikanischen: auf Verbrechen folgt Strafe. Beobachtet von der Öffentlichkeit. So muss man dem kalifornischen Gouverneur Arnold Schwarzenegger recht geben, der über den Fall Roman Polanski sagt: „Ich bin ein großer Bewunderer seiner Arbeit, aber er sollte behandelt werden wie jeder andere auch.”
Dieser Text ist bereits im Bayerischen Rundfunk erschienen, am 7. November 2009 in “Jazz und Politik” auf Bayern 2.