Ledige Väter
11. August 2010 von BarbaraIn dieser Kolumne werden die politischen Aktivitäten der Bundesregierung rund um das Reizthema “Frauenpolitik” kritisch betrachtet, das sich zumeist hinter der Familienpolitik verstecken muss.
Vor kurzem ist der Trickfilm “Für immer Shrek” in die Kinos gekommen. Der Film erzählt zum vierten Mal aus dem Leben des Ogers Shrek, der nach vielen Abenteuern glücklich mit Frau und drei Kindern lebt. Trotz großer Ehe- und Vaterfreuden kann er der Versuchung nicht widerstehen, einen Tag lang aus seinem Leben auszusteigen und als von allen Familien-Pflichten befreiter Kerl so richtig die Sau rauszulassen. Das bringt ihn in viele Schwierigkeiten – ungestraft verlässt niemand seine Familie, auch dann nicht, wenn sein Freiheits-Wunsch der eines naiven grünen Unholds im Kinderkino ist.
Die Umkehr dieser Geschichte steckt hinter der Schlagzeile “Ledige Väter erhalten Sorgerecht”, die uns seit ein paar Tagen beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade entschieden, dass das Sorgerecht eines unverheirateten Vaters ab sofort nicht mehr von der Zustimmung der Mutter des Kindes abhängig ist. Jeder Vater kann nun das gemeinsame und sogar das alleinige Sorgerecht beantragen – auch gegen den Willen der Mutter seines Kindes. Mit der Anerkennung der Vaterschaft kann ein Mann automatisch das Sorgerecht für sein nicht ehelich geborenes Kind beantragen – müssen tut er es aber nicht. Es geht dem Gericht einzig um das Wohl des Kindes, nicht um das Wohl der Mutter, die aus verschiedenen Gründen vielleicht kein Interesse mehr am Kindsvater als Partner hat und deswegen kein Sorgerecht mit ihm teilen möchte.
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