Nach langen Diskussionen im Parlament hat sich gestern die Gesetzeslage zur Spätabtreibung in der Bundesrepublik verändert. Was ist neu? Zwischen der Diagnose der Behinderung des Embryos und dem Schwangerschaftsabbruch müssen künftig drei Tage liegen, ähnlich wie bei den Abtreibung nach der sogenannten Beratungsregel, die bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist. Darüber hinaus muss die Ärztin bzw. der Arzt, die bzw. der diese Diagnose erstellt hat, der Schwangeren eine Beratung anbieten. Bei Unterlassung droht ein Bußgeld von 5.000 Euro. Die Schwangere kann diese Beratung annehmen oder ablehnen. Was im Gesetzesentwurf noch besprochen wurde, nun aber nicht realisiert worden ist, ist die statistische Erhebung der Spätabtreibung.
Diese Neuerungen gehen auf den Entwurf einer parteienübergreifenden Gruppe aus CSU, SPD und FDP zurück. Die taz zitiert Kerstin Griese (SPD): “Damit haben wir eine bessere psychosoziale Hilfe für die betroffenen Frauen gesetzlich garantiert.” Skeptisch dagegen sieht Pro Familia diese Veränderung, wie dort zitiert Ulla Ellerstorfer, stellvertretende Vorsitzende des Verbands:
“Wirkliche Hilfen für Frauen, die vor einer solchen Entscheidung stehen, beinhaltet das Gesetz nicht – wer anderes sagt, betreibt Schaumschlägerei.” Jede Frau werde nun drei Tage lang Angst haben, ob ein Arzt die Indikation für eine Abtreibung ausstelle. Auch der Arzt werde sich reiflich überlegen, ob er das Risiko eingeht, eine Indikation zu stellen – wenn nun unter Umständen Bußgelder drohen, so Ellerstorfer.
Scharfe Kritik äußert auch Alice Schwarzer:
Herausgekommen ist nun ein Gesetz, das Frauen Verantwortungslosigkeit unterstellt und Eigenverantwortung abspricht. Und: Das Ärzte zu kriminalisieren droht. Denen droht bei Nicht-Beratung ein Bußgeld von 5.000 € (eine Regelung, die natürlich der Denunzierung Tür und Tor öffnet).
Ich bin skeptisch, ob ein Gesetzestext dieser Entscheidung über das Leben von Frau und Ungeborenem formal gewachsen sein kann. Ich frage mich, ob es das richtige Zeichen von Seiten des Gesetzgebers ist, eine solche Entscheidung mit Einführung eines Bußgeldes bei Missachtung der offiziellen Regeln in die gefühlte Nähe einer Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren zu rücken. Und ich sehe nach wie vor die Lösung des Dilemmas in der umfassenden Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.