Einträge mit dem Tag ‘Schwangerschaftsabbruch’


Gut gebloggt, Leute

14. November 2009 von Barbara
Dieser Text ist Teil 34 von 73 der Serie Genderissimi: Die Blogschau

Eine Kritik an der neuen Health Care in den USA gibt es im Mädchenblog: Ein Schwangerschaftsabbruch kann künftig nicht mehr über die Krankenkasse finanziert werden.

Dass eine homosexuelle Frau in Frankreich endlich ein Kind adoptieren darf, ist eine Nachricht auf queernews.at.

Über den Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen und ein deswegen stattfindendes Aktionswochenende in Frankfurt informiert der Antisexismus Blog Berlin.

In ihrem nagelneuen Blog Büro für besondere Maßnahmen schreibt mo jour über ein Vorstellungsgespräch, das zu keinem Job führte.

Für eine bessere Vernetzung der (weiblichen) Websphäre listen wir jede Woche auf, was unsere deutschspachigen Kolleginnen und Kollegen über die Woche so melden und tun. Wenn du selbst ein Blog zu Gender- und Feminismusthemen hast, sag unter mannschaftspost(at)web.de Bescheid.


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Aus dem echten Leben: Spätabtreibung

3. Juli 2009 von Barbara

“Der Ludwig lacht”. So lautet der Titel einer Spiegel-Reportage über ein Elternpaar, das sich zu einer Spätabtreibung nach medizinischer Indikation entschlossen hatte; über die kürzliche Veränderung der Gesetzeslage bei Spätabtreibung haben wir bereits hier berichtet. Doch wie schon der Titel der Reportage andeutet – das Kind ist trotz des Entschlusses zur Welt gekommen. Und lacht.

Die Geschichte dahinter: In der 34. Schwangerschaftswoche wurde das Elternpaar mit der Diagnose überrascht, dass ihr ungeborenes Kind höchstwahrscheinlich körperlich und geistig behindert sein wird. Schweren Herzens entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft. “Aber über eins waren wir uns immer einig: Wenn was im Hirn nicht stimmt, dann soll’s nicht sein”, wird der Vater zitiert. Doch trotz der rechtlich eindeutigen Lage – nach medizinischer Indikation darf eine Schwangerschaft auch spät abgebrochen werden – findet sich kein Krankenhaus, keine gynäkologische Praxis, die die Abtreibung tatsächlich vornimmt. Eine sogenannte Ethik-Runde in einer Münchner Geburtsklinik untersucht den Fall und schickt das Elternpaar zu einem zweiten Arzt. “Behindert ist er schon”, heißt es dort über das ungeborene Kind. “Aber einen Abbruch machen wir nicht, und in der 35. Woche brauchen Sie auch nirgendwo anders mehr hinzugehen.”

Der Arzt aus der Münchner Geburtsklinik meint dazu: “Vor zehn Jahren haben die Politiker das Gesetz so geändert, dass man ein behindertes Kind bis zum Geburtstermin abtöten kann. Würden wir das ernst nehmen, hätten wir eine Menge Fetozide. Also tun wir einfach so, als gäbe es das Gesetz nicht.” Daran ändert auch die Gesetzesänderung nichts. Der Arzt: “Deswegen werden nicht mehr Frauen behinderte Kinder zur Welt bringen wollen”, sagt er, “an unserer Realität geht das vorbei.”

So wurde auch das Kind Ludwig geboren, und es wächst heute bei den Eltern auf. Und obwohl die Eltern beteuern, das Kind zu lieben, so wie es ist, sagt die Mutter auch: “Trotzdem würden wir uns immer wieder gegen das Kind entscheiden, wenn wir könnten.”

Wenn wir könnten.


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Spät abgebrochen

14. Mai 2009 von Barbara

Nach langen Diskussionen im Parlament hat sich gestern die Gesetzeslage zur Spätabtreibung in der Bundesrepublik verändert. Was ist neu? Zwischen der Diagnose der Behinderung des Embryos und dem Schwangerschaftsabbruch müssen künftig drei Tage liegen, ähnlich wie bei den Abtreibung nach der sogenannten Beratungsregel, die bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist. Darüber hinaus muss die Ärztin bzw. der Arzt, die bzw. der diese Diagnose erstellt hat, der Schwangeren eine Beratung anbieten. Bei Unterlassung droht ein Bußgeld von 5.000 Euro. Die Schwangere kann diese Beratung annehmen oder ablehnen. Was im Gesetzesentwurf noch besprochen wurde, nun aber nicht realisiert worden ist, ist die statistische Erhebung der Spätabtreibung.

Diese Neuerungen gehen auf den Entwurf einer parteienübergreifenden Gruppe aus CSU, SPD und FDP zurück. Die taz zitiert Kerstin Griese (SPD): “Damit haben wir eine bessere psychosoziale Hilfe für die betroffenen Frauen gesetzlich garantiert.” Skeptisch dagegen sieht Pro Familia diese Veränderung, wie dort zitiert Ulla Ellerstorfer, stellvertretende Vorsitzende des Verbands:

“Wirkliche Hilfen für Frauen, die vor einer solchen Entscheidung stehen, beinhaltet das Gesetz nicht – wer anderes sagt, betreibt Schaumschlägerei.” Jede Frau werde nun drei Tage lang Angst haben, ob ein Arzt die Indikation für eine Abtreibung ausstelle. Auch der Arzt werde sich reiflich überlegen, ob er das Risiko eingeht, eine Indikation zu stellen – wenn nun unter Umständen Bußgelder drohen, so Ellerstorfer.

Scharfe Kritik äußert auch Alice Schwarzer:

Herausgekommen ist nun ein Gesetz, das Frauen Verantwortungslosigkeit unterstellt und Eigenverantwortung abspricht. Und: Das Ärzte zu kriminalisieren droht. Denen droht bei Nicht-Beratung ein Bußgeld von 5.000 € (eine Regelung, die natürlich der Denunzierung Tür und Tor öffnet).

Ich bin skeptisch, ob ein Gesetzestext dieser Entscheidung über das Leben von Frau und Ungeborenem formal gewachsen sein kann. Ich frage mich, ob es das richtige Zeichen von Seiten des Gesetzgebers ist, eine solche Entscheidung mit Einführung eines Bußgeldes bei Missachtung der offiziellen Regeln in die gefühlte Nähe einer Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren zu rücken. Und ich sehe nach wie vor die Lösung des Dilemmas in der umfassenden Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.


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