Nicht nur der europäische Gerichtshof zementiert patriarchalisches Familienrecht
3. April 2012 von JenniferEnde März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerden zweier Männer aus Deutschland (application no 45071/09 und application no. 23338/09) abgewiesen, die ihre Anerkennung als biologische Väter anstelle der Ehemänner der beiden Mütter juristisch durchsetzen wollten. Zuvor waren die beiden - der eine weiß sicher, dass er der Erzeuger einer Tochter ist, der andere ahnt und es und will deshalb einen Vaterschaftstest durchführen – mit ihrem Anliegen bereits vor deutschen Familiengerichten gescheitert. Denn noch immer gilt im deutschen Recht: Bringt eine verheiratete Frau ein Kind zur Welt, so ist juristisch gesehen ihr Ehemann der Vater - selbst wenn das Ehepaar schon lange getrennt lebt und alle Beteiligten wissen, dass das Kind von einem anderen Mann, dem biologischen Vater, gezeugt wurde.
Das Urteil der Straßburger RichterInnen bestätigt nun die bisherige deutsche Rechtsprechung: Es postuliert einen Schutz für die - zumindest vor dem Gesetz – weiterhin bestehende Familie aus miteinander verheirateten Eltern und Kindern. Als Grund führen die RichteR stets das Kindeswohl an, da in der Regel zu dem rechtlichen Vater, mit dem das Kind zusammengelebt hat oder sogar noch zusammenlebt, eine enge Bindung bestehe. Gleichwohl könnte dem tatsächlichen Vater ein gewisses Umgangsrecht zustehen. Dies müsse jedoch einzelfallbezogen geregelt werden.
Damit wir uns gleich richtig verstehen: Dass eine Rechtssprechung noch immer gilt, die schon seit Jahrhunderten den Ehemann zum absoluten Oberhaupt der Familie erklärt, der qua Ehering in letzter Konsequenz noch immer über die Kinder seiner Ehefrau bestimmen kann, ist schon absurd! Und um zu wissen, wie viel Leid ein solch einseitiger Begriff von Vaterschaft über die Beteiligten - und zwar ALLE Beteiligten! - bringen kann, reicht es, einmal Tolstois „Anna Karenina“ zu lesen (oder von mir aus eine der diversen Verfilmungen zu sehen).
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