Embryonen sind Bürger_innen der USA und des US-amerikanischen Bundesstaats, in dem sich ihr Wohnsitz befindet. Sie haben das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, ohne das ihnen kein Staat Leben, Freiheit und Eigentum nehmen oder gesetzlichen Schutz versagen darf.
Wenn es nach US-Republikaner_innen ginge, wäre dies schon bald die Verfassungslage in den USA: das Wahlprogramm, das auf dem Parteitag der „Grand Old Party“ vor einigen Wochen in Florida verabschiedet wurde, sieht ein „human life amendment“ („menschliches Leben“-Verfassungszusatz) vor, das darauf abzielt, befruchtete Eizellen als „ungeborene Kinder“ zu definieren. Dementsprechend wären bereits Blastozysten als US-Bürger_innen anzuerkennen und ihnen die gleichen Zivilrechte einzuräumen wie im 14. Verfassungszusatz für US-Bürger_innen festgelegt; ein gesetzliches Vorhaben, das auf bundesstaatlicher Ebene erst 2011 in Mississippi scheiterte.
Seit das Oberste US-Verfassungsgericht im Fall Roe v. Wade 1973 Schwangerschaftsabbrüche legalisiert hat, sind diese theoretisch bis zur eigenständigen Lebensfähigkeit („viability”) des Fötus’ möglich. De facto werden aufgrund diverser zusätzlicher Regelungen Abtreibungen überwiegend bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Das nun offiziell eingebrachte „human rights amendment“ ist allerdings nur der Höhepunkt einer jahrzehntelangen Kampagne christlicher Fundamentalist_innen, innerhalb und außerhalb politischer Machtstrukturen, in ihrem Versuch diese Rechtssprechung auszuhöhlen; sei es durch diverse Einschränkungen des Zugangs zu Abtreibungskliniken (oder auch nur Verhütungsmitteln wie der „Pille danach“), durch das Aufstellen zusätzlicher Hürden wie verpflichtender „Beratungs“-Gespräche, unnötigen medizinischen Prozeduren wie transvaginalen Ultraschalls und Warte- oder „Bedenk”-Zeiten, durch die Streichung finanzieller Zuschüsse zu Gesundheitsorganisationen wie Planned Parenthood oder gar Bedrohung und Ermordung von Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Bei all der berechtigten Kritik an jenen unverhohlenen Einschüchterungs- und Bestrafungsmaßnahmen für Menschen, die in den USA eine Schwangerschaft beenden wollen, vergisst man jedoch häufig das Naheliegende: in Deutschland ist Abtreibung noch nicht einmal legal. Paragraph 218, der seit 1871 im deutschen Strafgesetz (in verschiedenen Ausformungen) verankert ist und seit Jahrzehnten von Feminist_innen explizit kritisiert und bekämpft wird, sieht seit 1976 (und im Zuge der Ablehnung einer „Fristenregelung” erneut seit 1995) lediglich vor, dass Abtreibung unter bestimmten Umständen straffrei bleibt. Wie die Emma schreibt, wird Frauen* hier kein Recht, sondern eine Gnade gewährt – anhand der Bundestagsdebatten kann man das unschön nachvollziehen. Tatsächlich hat Deutschland eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas, und manche gesetzlichen Regelungen, die von christlichen Fundamentalist_innen in den USA erst eingeführt werden möchten und dort von Feminist_innen vehement abgelehnt werden (wie verpflichtende, nicht-neutrale Beratungsgespräche und sogenannte „Bedenkzeit”), sind in Deutschland schon lange Realität.
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