Einträge mit dem Tag ‘Krankenversicherung’


300 Euro – aber nur, wenn du nicht abtreibst

15. Februar 2012 von Magda

Eine Prämie von 300 Euro für’s Kinderkriegen. So wirbt die Wiesbadener Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen (BKK IHV) auf ihrer Homepage und verkündet stolz, dass ProLife Deutschland den Versicherten der BKK IHV “bei der Geburt eines Kindes ein Baby-Willkommens-Geld in Höhe von gegenwärtig € 300,00″ zahlt - sofern sie auch bei ProLife Deutschland Mitglied sind und sich dazu verpflichten, nicht abzutreiben. Ein übler Scherz? Leider nein.

Homepage der Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen (BKK IHV)

Die Sueddeutsche erinnert, wer sich so alles im Dunstkreis von ProLife bewegt

Da ist etwa die Marianische Liga, eine katholische Frauenvereinigung. Und die umstrittene Piusbruderschaft, eine Vereinigung katholischer Traditionalisten, die auf lateinische Messen beharrt und die, selbstverständlich, Abtreibungen ablehnt. Durch die Mitgliedschaft bei ProLife, so schreiben die Brüder im Netz, könne jeder seine “Stimme gegen Abtreibung erheben” (…).

So ist es keine Überraschung, dass christliche Plattformen im Internet ganz gezielt für die BKK IHV als “einzige echte Alternative” werben, bei der der “einzige abtreibungsfreie Versichertenbestand Deutschlands” entstehe, so das Internetportal der Deutschen Apotherkerzeitung.

pro familia kritisierte bereits im Januar auf facebook “diese einseitige ideologische Kooperation von Seiten einer gesetzlichen Krankenkasse als ‘unübersehbares Signal in unserer Gesellschaft’” und forderte Rechenschaft vom GKV Spitzenverband. Das Bundesversicherungsamt, welches über die deutschen Krankenkassen wacht, überprüft die Kasse allerdings schon seit letztem Jahr, so die Sueddeutsche.

Kassen sind zur Neutralität verpflichtet, es ist ihnen also untersagt, mit weltanschaulichen Zielen zu werben. Und es ist ihre gesetzliche Pflicht, legale Schwangerschaftsabbrüche zu finanzieren.


Facebook | |


Nach der Verstümmelung auch noch allein gelassen

18. Juni 2010 von Helga

Beschnittene Frauen haben in Deutschland ein großes Problem: Weibliche Genitalverstümmelung und daraus resultierende Folgen sind nicht im medizinischen Diagnoseschlüssel aufgenommen und tauchen auch im Abrechnungsverzeichnis der Krankenkassen nicht auf. Werden die Betroffenen krank, brauchen die Krankenkassen die Kosten für Behandlungen und Operationen nicht zu übernehmen. Auch ist bisher nicht klar, wieviele Frauen nun genau beschnitten sind, da ihre Zahl nicht erfasst wird – Terre des Femmes geht derzeit von rund 20.000 Frauen aus.

In diesem Jahr gibt es daher eine Unterschriftenaktion für die Aufnahme in den Diagnoseschlüssel, sowie die Einordnung in den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Unterstützen kann man die Aktion online, die Unterschriftenliste (PDF) steht aber auch zum Ausdruck bereit.


Facebook | |


Was die US-Gesundheitsreform (nicht) leistet

6. April 2010 von Magda

Vor knapp zwei Wochen wurde die US-Gesundheitsreform mit Barack Obama’s Unterschrift in Kraft gesetzt. Eine so genannte Executive Order (“Verfügung des Präsidenten”), die im Sinne des Hyde Amendments das Verbot bestätigte, Bundesmittel für Abtreibung zu nutzen, überzeugte wohl noch in letzter Minute einige reformkritische Abtreibungsgegner_innen, doch für das Paket zu stimmen. Die Entscheidung im US-Respräsentantenhaus war knapp: 219 zu 212 Stimmen für die Gesundheitsreform, sehr zum Ärger der Republikanischen Partei und auch einiger Demokrat_innen, die sich von Anfang an gegen die Reform stellten.

Laut MsMagazine werden ab 2014 jene 15 Millionen Amerikaner_innen Versicherungsschutz durch Medicaid (eine staatliche Vorsorge für die Ärmsten) bekommen, die weniger als 133% des offiziellen Armutslevels zur Verfügung haben. Nach und nach werden die im Gesetz formulierten Erneuerungen in Kraft treten, so dass künftig ca. 95% der Bevölkerung krankenversichert sein wird, ohne dass die aktuell noch existenten diskriminierenden Mechanismen greifen können.

So werden Arbeitgeber_innen mit mehr als 50 Angestellten dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmer_innen Versicherungsschutz bereitzustellen oder eine Strafe von $2.000 zu zahlen. Es wird Versicherungen untersagt, Verträge im Krankheitsfall der Versicherten zu kündigen und Bürger_innen mit so genannten pre-existing conditions (“Vorerkrankungen”) abzulehnen; dies gilt für Kinder schon ab diesem Jahr. Als “Vorerkrankungen” zählen bei einigen Krankenversicherungen u.a. Vergewaltigung, Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren oder schon mal einen Kaiserschnitt hatten.

Wie die New York Times nach der Inkraftsetzung der Reform passend bemerktBeing a woman is no longer a pre-existing condition (“Frau zu sein ist keine Vorerkrankung mehr”).

(weiterlesen …)


Facebook | |



Anzeige