Zu zögerlich, zu wenig – die Empfehlungen des Ethikrats zu Intersexualität
23. Februar 2012 von HelgaFür den Umgang mit intersexuellen Kindern hat der Deutsche Ethikrat heute seine Empfehlungen (PDF) veröffentlicht. Darunter sind einige gute Ansätze, die die tagesschau auflistet:
Für die künftige Behandlung empfiehlt das Gremium Kompetenzzentren, Betreuungsstellen sowie Aus- und Weiterbildung für medizinisches Personal. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen wird eine Ombudsperson empfohlen. Zudem sollten die Verjährungsfristen für straf- oder zivilrechtliche Ansprüche ausgedehnt werden. Nach Operationen, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzt haben, sollten die Fristen bis zum 18. beziehungsweise dem 21. Lebensjahr ausgesetzt werden.
Auch die Überarbeitung der Geschlechtseinträge in Pass und Personalausweis wird angeregt und die Einführung einer dritten Kategorie neben Mann und Frau vorgeschlagen – sollte sich dies durchsetzen, müssten sich die Betroffenen allerdings mit eingetragenen Lebenspartnerschaften zufrieden geben. Damit beginnen auch die Probleme des Berichts. Intersexualität wird weiter pauschal als Krankheit eingestuft, die es bereits bei Babies zu behandeln gilt, so die Zeit. (weiterlesen …)
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