Einträge mit dem Tag ‘Grundgesetz’


Auf der deutschen Staatsrechtslehrertagung ist keine Schlange vor dem Damenklo

15. Februar 2012 von Maria
Dieser Text ist Teil 5 von 8 der Serie Feminismus im Recht

Hätten die Mütter des Grundgesetzes Quoten in der Privatwirtschaft befürwortet? Diese Frage stellte sich im Januar Alexandra Kemmerer im Verfassungsblog. Der Ver­fassungsblog schreibt zwar über “matters constitutional”, hat sich bisher aber nicht durch die Auseinandersetzung mit Gleichstellungsfragen hervorgetan. An­läss­lich der Berliner Erklärung bloggte Kemmerer zur Frage, was solche Quoten bringen, ob das eine gute Idee ist und ob durch solche gesetzlichen Regelungen ein gesellschaftlicher Diskurs über Gleichstellungsfragen in Gang kommen könnte.

Klassisch liberal gedacht ist die Durchsetzung des Gleichstellungsgebots für Alex­andra Kemmerer eher keine Rechtsfrage, sondern hängt von individuellem En­ga­ge­ment ab:

“Am Ende hängt die Veränderung gesellschaftlicher Realitäten vom En­ga­ge­ment und Habitus individueller Akteurinnen und Akteure ab. Gerade Juristinnen sollten da auf die Kraft der Selbsteuerung vertrauen. Sollten nicht erst auf ein Gesetz, eine Mentorin oder den großen über­fraktionellen Konsens warten, sondern die Sache selbst regeln, kon­se­quent, konfliktfreudig und ideenreich. Wie die vier Mütter des Grund­gesetzes, die uns inspirieren sollten, kreativer und einfallsreicher über die Verwirklichung des Gleichstellungsgebots nach Art. 3 Absatz 2 Satz 2 GG nachzudenken.”

Die vier Mütter des Grundgesetzes können in vieler Hinsicht Vorbild sein. Es war aber sicher nicht so, dass gerade die Juristin unter ihnen (Elisabeth Selbert) der Rolle des Rechts bei der Durchsetzung der Gleichstellung eine untergeordnete Bedeutung beigemessen hat. Während die Mehrheit der Väter des Grundgesetzes eine Formulierung der Weimarer Reichsverfassung übernehmen wollten (“Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten”), setzte sich Elisabeth Selbert für den Satz “Frauen und Männer sind gleichberechtigt.” ein, der viel weitergehend war und sich nicht auf die öffentliche Sphäre (Wahlrecht und so weiter) beschränkte. Von dieser Formulierung galt es nicht nur die männlichen Kollegen zu überzeugen, sondern auch die Kolleginnen. Mehr über die Geschichte von Art. 3 Abs. 2 GG kann in der Publikation des BMFSFJ über die Mütter des Grund­gesetzes nachgelesen werden. (weiterlesen …)


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Kurz notiert: Mädchenbildung in Afghanistan und Proteste in Tunesien

19. Januar 2011 von der Mädchenmannschaft
Dieser Text ist Teil 62 von 153 der Serie Kurz notiert

Die Taliban sollen in Afghanistan wieder an der Regierung beteiligt werden – im Zuge der Gespräche gaben hochrangige Vertreter an, Mädchenbildung künftig nicht mehr im Wege zu stehen. Gegenüber der BBC zeigen sich weibliche afghanische Abgeordnete aber skeptisch, denn bisher gibt es in den Taliban-dominierten Gebieten immer noch keine Mädchenschulen.

Ob wir Menschen als männlich oder weiblich einschätzen, hängt auch vom Fingerspitzengefühl habt. Wer weiche Dinge hält oder besonders sanft schreibt, ordnet danach Gesichter androgyner Testpersonen als weiblich ein. Harte Gegenstände lassen die Gesichter dagegen männlich erscheinen, berichtet LizzyNet über eine Studie der Tufts University.

In der katalanischen Stadt Lleida ist das Tragen einer Burka oder eines Niqab in öffentlichen Einrichtungen vorläufig wieder gestattet, wie dieStandard.at berichtet.

Auf Zeit.de ist der Kurzfilm “zwischen welten” von Dorothea Carl verlinkt, der dokumentiert, wie Migrantinnen mit den unterschiedlichen Erwartungen in ihrer alten Heimat und in Deutschland umgehen.

Auf MuslimahMediaWatch beleuchtet Tasnim die Rolle der Frauen in Tunesiens Revolution und ob bzw. wie diese von den Medien dargestellt werden. Es fällt auf: Anders als etwa bei den Protesten, die z.B. im Iran stattgefunden haben, werden Frauen in Tunesien nicht als Symbolfiguren des Widerstands hochstilisiert.

Chally von feministe ärgert sich in ihrem Artike “Can’t We Just Be Friends?”, dass Erwachsene spielende Kinder automatisch als Freund und Freundin sehen. Ein Junge und ein Mädchen mögen sich als Spielgefährt_innen und wollen einfach nur befreundet sein? Nein, nein: ein niedliches Paar sind sie, die Kleinen!!

Die türkische Schriftstellerin, studierte Soziologin („Zum Mann gehätschelt – zum Mann gedrillt“) und Menschenrechtsaktivistin Pinar Selek, derzeit Stipendiatin im Writers-in-Exile-Programm des deutschen P.E.N.-Zentrums, droht die Wiederaufnahme eines Verfahrens, welches ihr schon in den 1990ern wahrscheinlich völlig zu Unrecht angehängt wurde. Wenn ihr Pinar Selek unterstützen möchten, genügt eine E-Mail an christaschuenke[at]mac[punkt]com. Direkt online unterschreiben könnt ihr unter www.ps-signup.de.

Susanne Baer, ab dem 1. Februar 2011 Richterin am Bundesverfassungsgericht, beschäftigt sich mit den Fragen: „Wie steht es verfassungsrechtlich um Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Netzzugang und Netzneutralität? Braucht das Grundgesetz ein Update?“ (Ein passende Video war schon im November bei der Opalkatze auf …Kaffee bei mir verlinkt.)

Queer/feministische Termine für diese und nächste Woche findet ihr in unserer Übersicht für Januar, die ihr gern in den Kommentaren weiter ergänzen dürft. Wir suchen übrigens für den kommenden Monat wieder Partys, Proteste, Lesungen, Filme, Aktionen, etc. mit herrschaftskritischem und emanzipatorischem Anspruch. Veranstaltungshinweise bitte mit Link an post[ät]maedchenmannschaft[punkt]net, auf unsere Facebook-Wall oder per Twitter an @grrrls_team.


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Links: Guerrilla Girls, Fett=krank?, Djane-Kurse, sexuelle Identität im Grundgesetz schützen?

13. April 2010 von der Mädchenmannschaft
Dieser Text ist Teil 72 von 153 der Serie Kurz notiert

Auf freitag.de findet ihr eine Übersetzung des Textes von Chloe Angyal‘s “You’re not a feminist, but … what?”. Die Hauptaussage: Feminismus – Vollzeit oder gar nicht!

Ebenfalls auf freitag.de wird in der Politikarena die Frage gestellt: Soll Artikel 3 des Grundgesetzes auch vor Benachteiligung wegen sexueller Identität schützen?

Lust auf einen DJanes Kurs? Bei Rubinia gibt es neue Termine!

Fett ist ein feministisches Thema“: Die Korrelation zwischen Fettleibigkeit und Kranksein ist viel schwächer als die meisten Menschen glauben. Auch die JungleWorld hat dazu was zu sagen.

Feministing.com ist knackige sechs Jahre alt geworden und präsentiert den Artikel, der nicht nur die meisten Klicks einbrachte, sondern auch WalMart dazu zwang, ein paar fürchterliche Kinderwäsche-Stücke einzustampfen.

Wer sind eigentlich die Guerrilla Girls? Auf Gender Across Borders gibt es ein Interview.


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Petition zur sexuellen Identität

19. Februar 2010 von Helga

Anfang Dezember bereits lehnte der Bundesrat die Aufnahme der sexuellen Identität ins Grundgesetz ab. Seit Ende Dezember, aber bisher weitestgehend unbemerkt, läuft nun bereits eine Online-Petition, die sich für die Änderung des Grundgesetzes ausspricht. In der Begründung heißt es:

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Einfachgesetzliche Diskriminierungsverbote haben die rechtliche Situation der Betroffenen zwar verbessert. Die fehlende Berücksichtigung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) wirkt sich aber bis heute negativ auf die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Maßgabe für den einfachen Gesetzgeber. Letztlich steht es für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können.

Die Petition kann noch bis zum 3. März mitgezeichnet werden (Registrierung erforderlich). Bisher gibt es etwas über 7800 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss der Sache annimmt, werden allerdings 50.000 benötigt.


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