Einträge mit dem Tag ‘Familienpolitik’


Wie geht’s weiter mit #nichtmeineministerin?

26. April 2012 von Maedchenmannschaft e.V.

Rote Schrift auf weißem Grund: NICHT MEINE MINISTERIN Kurz: wir werden das Internet ausdrucken. Nach knapp einer Woche geht die Zahl der Unterstützer_innen den 18.000 entgegen – dabei sind Abgeordnete aus Bundestag, Landtagen und dem Europaparlament, sowie zahlreiche Organisationen. Daher werden wir den Offenen Brief ausdrucken und versuchen, ihn Familien­ministerin Kristina Schröder zu übergeben. Bis dahin kann er unter nichtmeineministerin.de weiter­gezeichnet werden. Je dicker der Stapel wird, umso besser.

Der Offene Brief bezieht sich vor allem auf ihr Buch „Danke, emanzipiert sind wir selber!“, das mit anti-feministischer Rhetorik ein Feindbild zimmert und das weitgehende Nichtstun der Ministerin rechtfertigt. Doch auch bei der Arbeit, die sie macht, ist sie in den letzten Tagen mächtig in die Kritik geraten. So hat das Verwaltungsgericht Dresden ihre „Extremismusklausel“ für rechtswidrig erklärt. Damit hatte Schröder alle Initiativen gegen rechts unter Generalverdacht gestellt und ihnen staatliche Geldern vorenthalten. Die Entwicklungen beim Betreuungsgeld machen nach den Änderungen beim Elterngeld ein weiteres Mal deutlich, dass ihre viel beschworene Wahlfreiheit nur für Besserverdienende gilt – alle anderen unterstützt die Ministerin in ihren Entscheidungen nicht.

Blaue Schrift: #Twitteraktivistin – Darunter ein gelber Vogelumriß  ©HAIGE Leider ist die Liste der Probleme, die die Ministerin ignoriert, noch länger. So haben homosexuelle Paare immer noch nicht die gleichen Rechte wie Hetero-Familien. Sie dürfen keine Kinder adoptieren und die künstliche Befruchtung erfolgt in einer rechtlichen Grauzone. Auch die Diskriminierung von Frauen bei Bewerbungen, besonders von Frauen mit Migrationshintergrund oder mit Kopftuch, geht sie nicht an. Der Minischritt „anonyme Bewerbungen“ wird nicht verpflichtend, den weitergehenden notwendigen ge­sell­schaft­lichen Wandel treibt Schröder ebenfalls nicht voran. Stattdessen meldet sie kritische Twitternutzer_innen an das BKA.

Nein liebe Frau Schröder, sie sind nicht unsere Ministerin!


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Betreuungsgeld nur für die “Guten”

25. April 2012 von Anna-Sarah
Dieser Text ist Teil 47 von 48 der Serie Meine Meinung

Warum das sogenannte Betreuungsgeld nur aus einer sehr bestimmten Perspektive ein gutes Konzept ist, sollte inzwischen klar sein. Und es wird immer klarer. Heute morgen, als das Kind und ich gerade dabei waren, uns mehr oder weniger fröhlich und freiwillig (danke, emanzipiert sind wir nämlich selber, meine Familie und ich!)  für Fremdbetreuung und Erwerbsarbeit fertig zu machen, hörte ich es im Radio: Die Regierungskoalition hat sich auf einen “Kompromiss” geeinigt, was die Auszahlung des geplanten Betreuungsgeldes angeht. Und die Lösung ist total super und  einleuchtend, wenn auch kein Stück überraschend, passt auf.  Nämlich, Bezieher_innen von Alg II (“Hartz IV”) sollen das Geld zwar ausgezahlt kriegen. Wow! Es soll dann jedoch mit dem monatlichen Regelsatz verrechnet, sprich: davon abgezogen werden. Was also bedeutet, das Arbeitsministerium spart sich was ein, aber diese Familien können damit faktisch überhaupt nichts anfangen.

Sollen sie aber auch nicht. Denn wie wir ja wissen:  Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett mittels eigener Erwerbstätigkeit erwirtschaften (oder halt nicht irgendwie von selber ganz viel Geld haben, geerbt oder so, was ja auch eine enorme Leistung ist, und Leistung muss sich bekanntermaßen lohnen, ist schließlich zugunsten der Gesellschaft), machen das auch nicht so gut mit ihren Kindern. Also, das sind halt prekäre Familien, die sind bildungsfern und können oft auch nicht ordentlich Deutsch und so, und da ist es auf jeden Fall besser, wenn man die nicht auch noch durch NOCH MEHR Geld dazu ermutigt, ihre Kinder rund um die Uhr selbst zu betreuen. (weiterlesen …)


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Nicht nur der europäische Gerichtshof zementiert patriarchalisches Familienrecht

3. April 2012 von Jennifer

Ende März hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerden zweier Männer aus Deutschland (application no 45071/09 und application no. 23338/09) abgewiesen, die ihre Anerkennung als biologische Väter anstelle der Ehemänner der beiden Mütter juristisch durchsetzen wollten. Zuvor waren die beiden - der eine weiß sicher, dass er der Erzeuger einer Tochter ist, der andere ahnt und es und will deshalb einen Vaterschaftstest durchführen – mit ihrem Anliegen bereits vor deutschen Familiengerichten gescheitert. Denn noch immer gilt im deutschen Recht: Bringt eine verheiratete Frau ein Kind zur Welt, so ist juristisch gesehen ihr Ehemann der Vater - selbst wenn das Ehepaar schon lange getrennt lebt und alle Beteiligten wissen, dass das Kind von einem anderen Mann, dem biologischen Vater, gezeugt wurde.

Das Urteil der Straßburger RichterInnen bestätigt nun die bisherige deutsche Rechtsprechung: Es postuliert einen Schutz für die - zumindest vor dem Gesetz – weiterhin bestehende Familie aus miteinander verheirateten Eltern und Kindern. Als Grund führen die RichteR stets das Kindeswohl an, da in der Regel zu dem rechtlichen Vater, mit dem das Kind zusammengelebt hat oder sogar noch zusammenlebt, eine enge Bindung bestehe. Gleichwohl könnte dem tatsächlichen Vater ein gewisses Umgangsrecht zustehen. Dies müsse jedoch einzelfallbezogen geregelt werden.

Damit wir uns gleich richtig verstehen: Dass eine Rechtssprechung noch immer gilt, die schon seit Jahrhunderten den Ehemann zum absoluten Oberhaupt der Familie erklärt, der qua Ehering in letzter Konsequenz noch immer über die Kinder seiner Ehefrau bestimmen kann, ist schon absurd! Und um zu wissen, wie viel Leid ein solch einseitiger Begriff von Vaterschaft über die Beteiligten - und zwar ALLE Beteiligten! - bringen kann, reicht es, einmal Tolstois „Anna Karenina“ zu lesen (oder von mir aus eine der diversen Verfilmungen zu sehen).

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Sind Kinderlose unsolidarisch?

20. Februar 2012 von Jennifer

Mit schöner Regelmäßigkeit vermelden die deutschen Medien: In Deutschland werden zu wenig Kinder geboren. Und weil das so sei, sei die auch Rente künftig noch weniger sicher. Anschließend lassen sich beinahe schon Wetten darauf ab­schließen, ob nach dieser Meldung auch wieder folgende Idee diskutiert wird: Wenn es immer weniger Kinder gibt, die später mit ihrer Arbeit die RentnerInnen durchbringen, – warum sollen dann nicht diejenigen, die sich jetzt so egoistisch weigern, künftige Einzahler in die Rentenkassen zu zeugen, dafür zahlen?

Zuletzt waren es einige CDU-Abgeordnete, die diesen kalten Kaffee wieder aufgewärmt hat. Sie schlagen vor, dass Kinderlose über 25 Jahre eine „solidarische Demo­graphie-Rücklage“ zahlen sollen. Klar, der Begriff „Solidarität“ darf natürlich nicht fehlen – ebenso wenig wie der Hinweis, dass auch das Bundes­ver­fassungs­gericht bereits im Jahre 2001 gefordert habe, die Belastung von Familien zu ver­ringern. Ja, wenn das Bundesverfassungsgericht das richtig findet, wie könnte man als Kinder­loseR dann dagegen sein?

Die Abgabe soll den jüngsten Plänen zufolge übrigens ein Prozent des Einkommens betragen. Ach so: Mit einem Kind wären Väter und Mütter nicht aus dem Schneider, aber sie bekommen immerhin die Hälfte der Demographie-Rücklage erlassen. Laut einem Bericht in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung hat die Gruppe aus­gerechnet, dass durch diese Abgabe zweistellige Milliardenbeträge in die Sozial­ver­sicherungen fließen könnten.

Davon abgesehen, dass Kinderlose, zumindest wenn sie berufstätig sind, ziemlich hohe Steuern zahlen (und zwar oftmals mehr als etwa Verheiratete, die vom Ehegattensplitting profitieren beziehungsweise wo ein Elternteil – meist die Mutter – maximal Teilzeit arbeitet) und dass Menschen ohne Kinder bei der Pflege­ver­sicherung schon jetzt einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag leisten – ist es denn nicht mal langsam gut mit dem andauernden gegeneinander Ausspielen von Lebensentwürfen?

Denn darauf läuft es doch immer wieder hinaus: Hier die opferbereiten Eltern, die zugunsten ihrer Kinder finanzielle Einbußen in Kauf nehmen und auch in Sachen Selbstverwirklichung zurückstecken müssen (Wie? Die Erfüllung eines Kinder­wunsches hat nichts mit Selbst­ver­wirk­lichung zu tun, sondern dient ausschließlich der Art­erhaltung – und eben der sicheren Rente?). Dort die ach so hedonistischen Kinderlosen, denen ein Balg nur die Karriere und den dritten Kurzurlaub vermiesen würde. (weiterlesen …)


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Politik der Peinlichkeiten – wie uns Kristina Schröder die Wahl lässt

7. November 2011 von Helga

Nach langem Hickhack ist es endlich soweit: Die schwarz-gelbe Koalition hat sich in einigen Punkten einigen können und macht endlich wieder Politik. Eine bei den Bürger_innen unbeliebte Mini-Steuerentlastung, ein „peinliches Pflege-Reförmchen“ und Druck auf die bisher ausgebliebenen Fachkräfte, in Deutschland bloß nie ins soziale Netz zu geraten. Nicht zu vergessen: Endlich wieder Familienpolitik! Dass hier für Feminist_innen kein Blumentopf zu gewinnen war, zeigte sich bereits im Oktober. Da beschwerte sich auf Twitter @mlle_krawall, dass sich Heiraten, Ehegattensplitting sei dank, steuerlich mehr lohne als Kinder zu kriegen. Darauf erklärte die Bundesfamilienministerin mal wieder vollmundig:

Tweet von @schroeder_k (Dr Kristina Schröder): "Und zwar, weil den Staat die private Rollenverteilung in einer Partnerschaft nichts angeht. Was soll daran falsch sein, @mlle_krawall?" 25 Oct via Twitter for BlackBerry®

Wie wenig sich der Staat da einmischt, machen die Ergebnisse wieder einmal deutlich. Die Herdprämie kommt, das Ehegattensplitting bleibt, gleichzeitig wird der angestrebte Ausbau der Kinderbetreuung im Westen grandios verpasst. Trotz drohendem Rechtsanspruch von Eltern auf einen Krippenplatz werden auch 2013 die Krippenplätze nicht ausreichen. Nicht nur dass die selbst-gesteckte Betreuungsquote von 35 Prozent verfehlt wird – laut Expert_innen könnte der Bedarf noch höher liegen.

Nun fragt sich Ministerin Schröder öffentlich, woran es denn liegen könnte, dass die Länder die Bundesgelder für den Krippenausbau nicht abrufen. Ja Frau Schröder, das wissen wir auch nicht. Vielleicht haben die Länder auf den Ausstieg aus der Kinderbetreuung gehofft? Wenn frau sich ihre Familienpolitik so anguckt, scheint der Gedanke nicht weit hergeholt.


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Unverheiratet, keine Kinder, und dann?

21. September 2011 von Helga

Eine Reihe an Erkenntnissen über Singles hat Tara Parker-Rope für ihr Blog Well bei der New York Times zusammengetragen. So seien auch männliche Singles ihren Familien verbunden und riefen gern mal an (verheiratete Männer überliessen das ihren Frauen). Und weibliche Singles engagierten sich stärker politisch als verheiratete Frauen.

Da die Zahl der Singles immer wächst, ergäbe sich in den USA aber derzeit ein immer größeres Problem, so Parker-Rope. Der Fokus der Politik läge zu oft auf Familien und Kindern und übersähe Singles – dabei tragen diese oft stärker zu ihren Gemeinschaften bei als Familien. Verheiratete und Eltern kümmerten sich mehr um ihre enge Familie und vernachlässigten Freunde und ihr soziales Umfeld. Ihr gesellschaftliches Engagement beziehe sich oft auf nur schulische Aktivitäten, bzw. die ihrer Kinder.

In Deutschland verschiebt sich der Blick der Familienpolitik langsam weg von der Ehe, hin zu „Familie ist, wo Kinder sind“. Unverheiratete Alleinstehende bleiben also auch hier weiter aussen vor und damit auch das (latente) Vorurteil, mit ihnen sei etwas „falsch“. Auch die alten Stereotype, Singles seien neurotisch oder selbstsüchtig bestehen weiter. Ein Phänomen, das die Forscher_innen “Singlism” (Singlismus?) getauft haben. Besonders davon betroffen: Singlefrauen.

Neben steuerlichen oder versicherungstechnischen Nachteilen gäbe es noch eine Reihe weiterer Probleme: Freund_innen oder Nachbar_innen haben es deutlich schwerer, von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich um Kranke zu kümmern oder gar im Krankheitsfall Entscheidungen zu treffen. Wer keine nahen Angehörigen hat, muss sich im Zweifelsfall alleine helfen – allem eigenen Engagement zum Trotz.


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Wie geht es weiter mit dem Betreuungsgeld?

11. Juli 2011 von Helga

In der Blogschau vom Wochenende haben wir bereits auf den Artikel von Maria Wersig auf rechtundgeschlecht hingewiesen, der das Konzept des Betreuungsgelds vorstellte, wie auch die Kritik daran.

Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führte am 4.7.2011 eine Anhörung zum Thema „Betreuungsgeld“ durch. Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz mit Vollendung des 1. Lebensjahres ab Oktober 2013 auch die Einführung eines Betreuungsgeldes im Jahr 2013 (!) gesetzlich angekündigt. SPD und Bündnis 90/Die Grünen forderten nun den Verzicht auf die Einführung dieses Betreuungsgeldes (für das aber ein konkreter Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vorliegt).

Im Rheinsalon gibt es von Katharina Örder nun noch einen ausführlichen Beitrag, der sich mit der vermeintlichen Wahlfreiheit auseinandersetzt. Tatsächlich werden vor allem wieder einmal die Mütter zu Hause bleiben und das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen.

Das Betreuungsgeld soll die Attraktivität der privaten Fürsorge- und Pflegearbeit erhöhen und diese Leistungen wertschätzen und würdigen. Dabei ist dies keine wirkliche Bezahlung der Arbeit, denn diese wird weder geregelt noch gemessen. Diese vermeintliche Aufwertung der privaten Betreuungsarbeit durch ein „Taschengeld“ von 150 Euro monatlich für einen „Arbeitstag“ von nicht selten 20 Stunden käme also eher einer Abwertung der geleisteten Arbeit nahe.

Addiert man hinzu, dass die Verdienst- und Aufstiegschancen nach einer beruflichen Auszeit stark gemindert sind, ergeben sich für Mütter weiter finanzielle Nachteile. Diese wirken sich schließlich auch auf ihre Versorgung im Alter aus und wer sich scheiden lässt steht mit dem neuen Unterhaltsrecht noch schneller schlechter da als berufstätige Frauen.

Außerdem führt Örder an, dass der Staat „Elternarbeit“ durch Ehegattensplitting und Familienversicherungen bereits unterstützt. Diese Vorteile gelten allerdings unabhängig von Elternschaft. Um Kindererziehung wirklich zu würdigen und Mütter nicht in finanzielle Abhängigkeit zu drängen, ist das Betreuungsgeld jedenfalls die falsche Maßnahme.


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Von queeren Piraten und Rap gegen Homophobie

25. November 2010 von der Mädchenmannschaft
Dieser Text ist Teil 67 von 153 der Serie Kurz notiert

Die Ökonomin und Frauenforscherin Gudrun Biffl spricht in der ZEIT über Gehaltsdiskriminierung, Männerseilschaften und darüber, warum Frauen keine Feministinnen sein dürfen.

Im Spiegel: Das Elterngeld kostet Milliarden, verfehlt aber alle von der Bundesregierung gesteckten Ziele. Expert_innen raten nun das Kindergeld abzuschaffen.

In der Taz lernen wir, wie amerikanische Feministinnenden deutschen Feminismus” sehen: “Existiert der überhaupt?”

Auf Feminists with Disabilities (FWD) erklärt s.e. smith, warum der gesellschaftliche Umgang mit Behinderung ein feministisches Thema sei: “Disability is a Feminist Issue: Gendering Health Access”.

AG Queer Studies stellt einen schon etwas älteren Podcast online: Ina Kerner spricht über das Verhältnis von Rassismus und Sexismus.

Wie die Sueddeutsche berichtet, können geschiedene Frauen, die auf ihre Karriere verzichtet und jahrelang Kinder erzogen haben, auf mehr Geld hoffen.

Die Piraten stellen ihr queer- und familienpolitisches Programm vor: Dieses wurde mit überwältigender Mehrheit von über 95% angenommen und steht nun im Grundsatzprogramm.

Kübra war zu Gast bei Radio eins rbb und erzählte

was aus ihrer Sicht eine Parallelgesellschaft ist, bekennt sich zu ihrer hartnäckigen Lakritzsucht, verrät ihre Leidenschaft für muslimische Mode-Blogs, und erklärt, warum sie Berlin-Tegel nicht für einen internationalen Flughafen hält.

Der Düsseldorfer Rapper Blumio macht mobil gegen Homophobie. Im Bericht von queerblicktv erzählt er warum.

Für alle englischsprachigen Interessierten noch ein Call for PapersWorkshop Women, Diplomacy and International Politics since 1500. Deadline: 30.11.


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Ledige Väter

11. August 2010 von Barbara
Dieser Text ist Teil 7 von 13 der Serie Der F-Blick in die Politik

In dieser Kolumne werden die politischen Aktivitäten der Bundesregierung rund um das Reizthema “Frauenpolitik” kritisch betrachtet, das sich zumeist hinter der Familienpolitik verstecken muss.

Vor kurzem ist der Trickfilm “Für immer Shrek” in die Kinos gekommen. Der Film erzählt zum vierten Mal aus dem Leben des Ogers Shrek, der nach vielen Abenteuern glücklich mit Frau und drei Kindern lebt. Trotz großer Ehe- und Vaterfreuden kann er der Versuchung nicht widerstehen, einen Tag lang aus seinem Leben auszusteigen und als von allen Familien-Pflichten befreiter Kerl so richtig die Sau rauszulassen. Das bringt ihn in viele Schwierigkeiten – ungestraft verlässt niemand seine Familie, auch dann nicht, wenn sein Freiheits-Wunsch der eines naiven grünen Unholds im Kinderkino ist.

Die Umkehr dieser Geschichte steckt hinter der Schlagzeile “Ledige Väter erhalten Sorgerecht”, die uns seit ein paar Tagen beschäftigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade entschieden, dass das Sorgerecht eines unverheirateten Vaters ab sofort nicht mehr von der Zustimmung der Mutter des Kindes abhängig ist. Jeder Vater kann nun das gemeinsame und sogar das alleinige Sorgerecht beantragen – auch gegen den Willen der Mutter seines Kindes. Mit der Anerkennung der Vaterschaft kann ein Mann automatisch das Sorgerecht für sein nicht ehelich geborenes Kind beantragen – müssen tut er es aber nicht. Es geht dem Gericht einzig um das Wohl des Kindes, nicht um das Wohl der Mutter, die aus verschiedenen Gründen vielleicht kein Interesse mehr am Kindsvater als Partner hat und deswegen kein Sorgerecht mit ihm teilen möchte.

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Familienpolitik à la Schröder

23. Juli 2010 von Barbara

Das Wertvollste, das Kristina Schröder von ihrer Vorgängerin Ursula von der Leyen geerbt hat, sind das Elterngeld und der Plan, die Kinderbetreuung auszubauen. Dazu hat die Familienministerin diese Woche eine Pressekonferenz abgehalten und dabei betont, dass das Ausbau-Ziel, 35 Prozent der Unter-Dreijährigen bis 2013 mit Kita-Plätzen zu versorgen, realistisch sei. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung sagte sie außerdem, mit diesen 35 Prozent sei der Bedarf gedeckt. Leider verwechselt Schröder dabei, dass diese 35 Prozent nicht dem Bedarf entsprechen, sondern lediglich der Pflicht genügen, die die EU-Kommission Deutschland auferlegt hat. Außerdem übersieht sie, dass mit dem Angebot der Bedarf steigt, wie die Erfahrungen im europäischen Nachbarland Schweden zeigen. Und auch innerhalb Deutschlands gibt es Belege dafür: Das Statistische Bundesamt hat ermittelt: In den neuen Bundesländern, wo es mehr Kinderbetreuungsangebote gibt als in Westdeutschland, bringen im Verhältnis deutlich mehr Eltern ihre Unter-Dreijährigen in Kitas.

Eltern, die keine klassischen 9 to 5-Jobs haben, sondern etwa in der Gastronomie arbeiten, als Lagerarbeiter oder als Reinigungskräfte, nützen diese 35 Prozent übrigens eher wenig: Die üblichen Kita-Öffnungszeiten sind kaum mit ihren Arbeitszeiten in Einklang zu bringen. Hier wäre eine Familienministerin mit Visionen gefragt, die etwas von der Lebenswirklichkeit ihres Landes versteht.

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