Einträge mit dem Tag ‘Europa’


Europaweit gegen Gewalt

29. Juni 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 1 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

es gibt gute Nachrichten auf europäischer Ebene! Der Europarat hat eine Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Der Europarat ist jedoch kein Organ der EU, sondern eine eigenständige internationale Organisation von 47 Staaten (darunter auch Russland und die Türkei) und sieht sich selbst als Forum für europäische Debatten und als Gremium zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. Der Europarat kann keine Gesetzesvorschläge machen, sondern lediglich Konventionen verabschieden, die dann von den Mitgliedesstaaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

In seiner Sitzung am 7. April 2011 hat der Europarat die Konvention angenommen und ebnet damit endlich den Weg für einen europaweiten Standard in Sachen Schutz der Frauen vor allen Formen von Gewalt. Gleichzeitig hat der Europarat auch ein Monitoring-System zur Verfolgung der wirksamen Umsetzung der Konvention verabschiedet. Hauptbestandteile der Konvention sind:

  • Gewalt gegen Frauen wird als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung angesehen.
  • Erste internationale Definition von “gender” als sozial konstruierte Rollen, Verhalten, Aktivitäten und Attribute, die eine Gesellschaft für Frauen und Männer für angemessen hält, und geht damit erstmals über die biologischen Eigenschaften hinaus.
  • Klare Straftatbestände wie z.B. Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking, Zwangsabtreibung etc., die in einigen Ländern nun in die Rechtsordnungen aufgenommen werden müssen.

Bei der Sitzung des Ministerkommittees am 11. Mai in Istanbul haben 13 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Finnland, Frankreich und Deutschland die Konvention* unterzeichnet. Damit ist die Konvention gültig und muss von den Vertragsstaaten umgesetzt werden. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die EU auch unterzeichnet. Falls ja, ergeben sich neue Spielräume für EU-weite Regelungen in Sachen Schutz vor Gewalt, zum Beispiel für die Europäische Schutzanordnung.

*Deutschland hat bezüglich eines Artikels der Konvention einen sog. Vorbehalt eingelegt:

Art. 59
Abs. 2 Die Vertragsparteien ergreifen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Opfer die Aussetzung des Abschiebeverfahrens beantragen können, wenn es um Aufenthaltsrechte als Familienangehörige geht
Abs. 3 Parteien sollen einen verlängerbaren Aufenthaltstitel für Gewaltopfer verleihen, wenn:
- der Aufenthalt nach Ansicht der zuständigen Behörde aufgrund der persönl. Situation notwendig ist,
- der Aufenthalt nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden des Strafverfahrens notwendig ist.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße! Eure Franziska

P.S. In meiner letzten Post aus Brüssel berichtete ich euch vom Scheidungs-Referendum in Malta, das am 28. Mai stattgefunden hat. Hier nun das Ergebnis: 53,2% für und 46,8% gegen das Recht auf Scheidung. Wie schon erwähnt, leider ist es nur “moralisch bindend”, das heißt, es gibt keine Rechtsverbindlichkeit. Mehrere maltesische Abgeordnete haben in Interviews geäußert, dass sie sich an das Ergebnis des Referendums halten würden. Einige wenige haben jedoch auch angekündigt, keine Rücksicht auf das Ergebnis zu nehmen. Um tatsächlich ein Scheidungsrecht in Malta einzuführen, bedarf es eines Legislativprozesses im maltesischen Parlament.


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Erbeten für Europa

24. Februar 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 10 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1994 hat jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen (zum Beispiel Umweltschutz, Verbraucherfragen oder Rechte als Unionsbürger) und ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Das geht auf dem Postweg oder elektronisch.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Von diesem Recht hat nun eine finnische Lesbe Gebrauch gemacht und sich an den Petitionsausschuss des Europaparlaments gewendet. Sie macht in ihrer Petition auf die fehlende gegenseitige Anerkennung von Lebenspartnerschaften innerhalb der Europäischen Union aufmerksam, die für ihre Familie große Auswirkungen hat.
Die Finnin lebt mit ihrer französischen Partnerin in Paris, ihre Lebenspartnerschaft ist offiziell eingetragen. Sie haben zwei Kinder, die beide die finnische Staatsbürgerschaft besitzen, da die Finnin nach französischem Recht die einzige legale Mutter ist.
Beide Frauen besitzen jedoch die gesetzliche Vormundschaft für die Kinder bis diese die Volljährigkeit erreichen. Das ist jedoch nicht ausreichend, um beide Kinder rechtlich gleich zu stellen. So können sie NICHT Besitz und Eigentum von der zweiten Mutter und ihrer Familie erben, den Nachnamen der zweiten Mutter annehmen oder die französische Staatsbürgerschaft und einen französischen Pass erhalten. Aber am schlimmsten: Sollte die biologische Mutter vor der Volljährigkeit ihrer Kinder sterben, verliert ihre französische Partnerin die Vormundschaft und die Kinder würden Waisen! Gleiches gilt bei einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Die Kinder könnten somit ihren Anspruch auf Unterhalt und Umgang mit beiden Eltern verlieren.

Im nächsten Schritt muss nun der Petitionsausschuss über die Zulässigkeit der Petition entscheiden. Bei positivem Ergebnis kann er dann entweder die Kommission zur Prüfung des Gegenstands und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auffordern, im Parlament den zuständigen Ausschuss beauftragen oder andere für zweckmäßig erachtete Schritte einleiten.
Der Ausschuss tagt zum nächsten Mal am 15. und 16. März und kann auf der Internetseite des Europäischen Parlaments mitverfolgt werden.


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Europa und die Blogsphäre

8. Juni 2010 von Helga

Über die Interview-Reihe mit den europäischen Kommissarinnen berichteten wir bereits – die Interviews mit den letzten drei Damen gestalten sich allerdings schwierig. Bisher vertrösteten die Pressestellen Prune Antoine nur oder reagierten gar nicht. Mit dem Weggang Margot Wallströms seien nun auch die Bemühungen der Kommission, direkten Kontakt mit den EU-Bürger_innen herzustellen, weitestgehend eingeschlafen. Wallström betrieb sogar einen eigenen Blog, der inzwischen leider nicht mehr erreichbar ist.

Zum Glück haben aber die meisten Kommissarinnen geantwortet. Da die Interviews auf Englisch oder Französisch sind, hier die nächste Übersetzung, von Julien Frisch.

„Ich glaube nicht, dass Brüssel mehr ‚macho‘ ist als Bordeaux, Berlin, Bratislava oder Birmingham!”

Im zweiten Teil ihrer Serie „Komische Frauen” interviewte Prune Antoine Máire Geoghegan-Quinn – 59 Jahre, waschechte Irin, gelernte Grundschullehrerin und EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft.

Spielt die Tatsache, dass Sie eine Frau sind, eine Rolle bei ihrer täglichen Arbeit als Kommissarin? Wenn ja, wie?
Natürlich sind Männer und Frauen unterschiedlich – daher ja, es spielt eine Rolle. Ich denke, dass Frauen besser darin sind, ihre eigene Position vehement zu verteidigen und gleichzeitig weiterhin gut zusammenzuarbeiten. Das ist auch mein Ansatz, denn in Europa kann man alleine nichts erreichen. Frauen sind auch gut im Multi-Tasking – sie können eine Menge Sachen gleichzeitig machen und ihre Zeit effektiv organisieren: Viele von uns müssen ja in der Tat sehr anspruchsvolle Jobs mit den Ansprüchen von kleinen Kindern zusammenbringen. Aber man kann das auch nicht verallgemeinern – ich habe gut mit vielen männlichen Politikern zusammengearbeitet, und die waren nicht alle Machos!
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Wie „macho” ist die EU?

31. Mai 2010 von Helga

Dass in der Europäischen Kommission nicht nur Männer vertreten sind, war ein Kraftakt – schließlich ist doch ein Drittel mit Frauen besetzt worden. Wie Julien Frisch berichtet, gibt es nun eine Interviewserie mit den Kommissarinnen. Die Journalistin und Bloggerin Prune Antoine fragt nach, warum es so wenige hochrangige Politikerinnen gibt, wie „macho” die EU und ihre Institutionen sind und was sich ändern sollte.

So erklärt etwa die griechische Kommissarin für maritime Angelegenheiten und Fischerei Maria Damanaki:

… it is considered a challenge to be a working mother, and rightly so. I know that at first hand as I have three children. Why then, is it not generally considered to be an equal challenge to be a working father? Is anybody going to ask a male politician about his father experience?

Zu deutsch: Es wird zu Recht als Herausforderung gesehen, eine arbeitende Mutter zu sein. Ich weiß das aus erster Hand, da ich drei Kinder habe. Warum wird es dann allgemein nicht als gleiche Herausforderung gesehen, ein arbeitender Vater zu sein? Fragt irgendjemand einen männlichen Politiker nach seiner Erfahrung als Vater?

Die Interviews sind bisher leider nur in Englisch oder Französisch erschienen. Links zu oder Übersetzungen gerne an post(at)maedchenmanschaft.net schicken.

Vielen Dank an Kirsten für den Hinweis.

Julien Frisch hat sich netterweise die Mühe gemacht und das erste Interview mit Viviane Reding übersetzt:
“Wenn wir Barrosos Mädchen sind, dann ist er genauso unser Junge”

Den Sprung in den Frühling…verpasst. Berlin, 4. Mai 2010: Die Mützen haben noch Ausgang und Röcke fallen noch immer über Leggins; am Alex sind es bloß 10 Grad im Schatten. Um die Atmosphäre aufzuwärmen habe ich euch eine Reihe exklusiver Interviews mit den lustigen Damen von der zweiten Barroso-Kommission zusammengemixt. Acht Frauen wurden für die 27 Posten ernannt, ein eher „symbolisches” Drittel des Entscheidungsorgans der EU. Denn wenn tatsächlich die Gleichheit von Mann und Frau hochtrabend als „gemeinsamer Wert der EU” ausgerufen wird, dann sind die Statistiken doch wenig schmeichelhaft: Geringere Beschäftigungsquote, unterrepräsentiert in Politik und Wirtschaft, Ungleichheit bei der Aufteilung der Heimarbeit, höhere Armut… Das Leben des schwachen Geschlechts auf dem Kontinent ist manchmal wenig rosig. Aber was denken die Damen Kommissarinnen? Ihre Sicht auf den Alltag des sehr männlichen europäischen Universums, ihre Kämpfe und ihre Überzeugungen in fünf Fragen. (weiterlesen …)


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Was Cadiz mit Emanzipation zu tun hat

27. Februar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 8 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Ciao,

erstmal: Der Frauenrechtsausschuss hat diese Woche für die zweiwöchige Vaterschaftszeit gestimmt, nachdem es der Sozialausschuss abgelehnt hatte. Jetzt kommt es auf die Plenumsentscheidung Ende März an. Es bleibt spannend und ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Ich möchte diesmal kurz etwas berichten über eine Aktion der spanischen Präsidentschaft. Vielleicht habt ihr in den letzten Wochen etwas von einer Cadiz declaration gehört oder gelesen, die sich für Frauen im Europäischen Raum stark machen will. Darum geht es dabei: Übereinstimmend mit dem spanischen Vorsitz der Europäischen Gemeinschaft (EU), fand in Cadiz der zweite Europäische “Gipfel der Frauen an der Macht” (European Summit of Women in Power) am 3. Februar statt, gefolgt vom “Europäischen Frauen Forum: Peking +15″ am 4.-5. Februar. Auf dem Gipfel unterzeichneten 23 weibliche Minister aus 17 EU-Ländern die so genannte Cadiz-Erklärung, eine Selbstverpflichtung für weitere Gleichberechtigung der Geschlechter auf der nationalen und internationalen Ebene.

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Mutterschutz, Elternzeit, Gleichstellung – all das steht im Europaparlament auf dem Spiel

28. Januar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 7 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Olá!

In dieser Woche ging es bei uns in Brüssel um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit 1992 existiert eine EU-”Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz” oder kurz “Mutterschutz-Richtlinie”. Sie sieht bis zu 14 Wochen Mutterschutz vor. Die Richtlinie basiert – wie der Name erraten lässt – auf Artikel 137: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Im Rahmen der “EU Roadmap for equality between women and men 2006-2010″, bei der eine der sechs Prioritäten die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist, brachte die Kommission eine Revision dieser Richtlinie ein und schlug im Oktober 2008 vor, die gesetzliche Grundlage für die Richtlinie zu erweitern – um den Gleichberechtigungsartikel 141. Ansonsten wollte sie den Mutterschutz von 14 auf 18 Wochen erweitern.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Die sozialdemokratische Berichterstatterin im Parlament sah dann vor, das Anrecht auf eine bezahlte Vaterschaftszeit von zwei Wochen hinzuzufügen – keine Verpflichtung. Dies wurde von den Konservativen im Parlament hart bekämpft, mit der Begründung, die Väter hätten in der Richtlinie nichts zu suchen. Damit unterlagen sie zwar im Frauenrechtsausschuss, aber schafften es, die Abstimmung im Plenum zu verschieben – und damit von der letzten Legislaturperiode zu dieser. Nun sind die Mehrheiten anders, aber die Debatte die gleiche.

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EVP will sexuelle Gewalt nicht bestrafen

27. November 2009 von Franziska

Bild: Cédric Puisney (über wikimedia commons)

Anlässlich des 10.  Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen haben wir am Mittwoch, 25. November, im Europaparlament (EP) über eine Entschließung zum Thema Gewalt gegen Frauen abgestimmt. Das Verhalten der Europäischen Volkspartei (EVP) hat mich dabei entsetzt:

Die EVP hat im EP dagegen gekämpft, dass in allen Mitgliedstaaten sexuelle Gewalt und die Vergewaltigung von Frauen in der Ehe und in informellen Partnerschaften und/oder durch männliche Verwandte als eine Straftat anerkannt wird. Sie sprach sich auch dagegen aus, eine eindeutige Rechtsgrundlage für ein umfassendes Rechtsinstrument zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Europa zu schaffen.

Was muss das für ein anachronistisches Frauen und Familienbild sein, dass zu solch einem Verhalten führt? Zum Glueck konnte die EVP sich mit dieser Position nicht durchsetzen – aber ihr Signal an Frauen in Europa ist beschämend.


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Unter Männern

24. November 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 6 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Hi,

ein paar Monate sind seit der Europawahl im Juni vergangen und beim Zurückblicken merke ich: Ich habe schon jetzt eine ganze Menge Erfahrungen als Abgeordnete gemacht. Interessanterweise immer wieder ähnliche.

Bei Akkreditierungen werde ich – jung, weiblich, blond – gefragt: Für welchen Abgeordneten holen Sie denn die Papiere? Diese Frage wiederholt sich jedes Mal, wenn ich offiziell ein Dokument abholen will, mich eintragen muss etc. Als junge blonde Frau wird man also sofort in die Kategorie ‘Assistentin von älterem männlichen Abgeordneten’ gesteckt? Klar ist auf jeden Fall: Europaabgeordnete sind im Durchschnitt alt und männlich.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Interessant ist auch die Arbeit in den Ausschüssen. Ich wurde von meiner Fraktion, den Grünen, in den Auswärtigen Ausschuss, und stellvertretend in den Haushalt- und den Frauenausschuss gewählt. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse fällt schon sehr auf: Überwiegen im Auswärtigen und Haushaltsausschuss die Männer, gibt es im Frauenausschuss so gut wie keine. Am enttäuschendsten war die Wahl des Vorstands des Auswärtigen Ausschusses in der ersten Sitzung. Ein Vorsitzender und vier Stellvertreter, alle männlich, alle über 50 Jahre alt (und natürlich alle weiß).

Ich konnte die erste Sitzung nicht enden lassen, ohne dieses traurige Erscheinungsbild zu kommentieren. Meine erste Redezeit im Europaparlament verwendete ich also darauf, mein Bedauern über diese archaische Zusammensetzung zum Ausdruck zu bringen. Schweigen im Raum. Wer wagt da, sich so zu äußern? Zögerlich klatschen die Frauen aus meiner Fraktion, andere schlossen sich an, aber alles bleibt verhalten. Der neugewählte Präsident schließt schnell die Sitzung, aber nicht ohne vorher in meine Richtung zu sagen: “Auf eine hoffentlich gute Zusammenarbeit!” Mal sehen …

In den letzten Wochen waren Frauen im Parlament schon ein riesiges Thema in Brüssel. Eine neue Kommission ist zu besetzen und es zeigte sich, dass die große Mehrheit der 27 Mitgliedsländer Männer für die Kommissionsposten vorschlugen – insgesamt wurden bis jetzt nur fünf Frauen vorgeschlagen. Das war Anlass für uns Grüne, eine fraktionsübergreifende Kampagne zu starten, unsere Drohung lautet: Wenn die neue Kommission nicht mindestens so viele weibliche Mitglieder hat wie die jetzige, werden wir en bloc im Europaparlament dagegen stimmen. Dafür brauchen wir natürlich auch die Stimmen einiger Männer. Mal sehen, ob es klappt.

Wir hoffen nun, dass mit der Ernennung von Lady Ashton als EU-Außenministerin der Druck fuer die Kommissionsbesetzung nicht sinkt, hier herrschen immer noch ‘saudi-arabische Verhälntnisse’. Für viele überzeugte Europäerinnen und auch für mich als Außenpolitikerin ist Lady Ashton eine Enttäuschung: Sie soll den neuen EU-Auswärtigen Dienst aufbauen, und dies ohne außenpolitische Erfahrung. Aber diese Kritik soll nicht unseren Elan schmaelern. Wir kritisieren viele der vorgeschlagenen Männer ja auch, ohne daraus abzuleiten, dass es falsch ist, Männer generell zu nominieren.

So long, eure Franziska


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Der Türkei-Beitritt zur Europäischen Union ist auch eine Frauenrechtsfrage

30. Oktober 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 5 von 17 der Serie Post aus Brüssel

iyi günler!

Das heißt „Guten Tag“ auf Türkisch; heute werde ich über den Türkeibeitritt zur Europäischen Union schreiben und damit auch über Frauenrechte in der Türkei. Denn gerade hat die EU anlässlich ihres jährlichen Fortschrittsberichts die Türkei ermahnt, die Situation der türkischen Frauen zu verbessern.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Seit 2004 ist die Türkei offizieller Beitrittskandidat der EU. Beitritte in die EU sind an die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien gebunden. Diese wurden vom Europäischen Rat im Jahre 1993 in Kopenhagen mit Blick auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Drei Gruppen von Kriterien gibt es: politische, wirtschaftliche und Acquis-Kriterien (Übernahme bestehender EU Gesetzgebung). Im Wortlaut:

„… Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben …“

Eine Dimension des Menschenrechtsschutz ist dabei die Stellung der Frau und ihrer Rechte in der Gesellschaft. Die drei Kategoriengruppen werden in 35 “Kapiteln” konkretisiert und verhandelt, erst wenn alle Kapitel verhandelt und geschlossen sind, kann das Land der EU beitreten. Die Kapitel werden eröffnet und geschlossen auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Form von jährlichen Fortschrittsberichten – wie dem gerade veröffentlichten.

Im vergangenen Jahr hat die Türkei wichtige Schritte eingeleitet, allerdings sind Reformen in der Sozialpolitik für die Gleichstellung von Frauen nicht wirklich vorangekommen. Das Parlament hat zwar hier einen neuen Ausschuss geschaffen, es gibt von der Regierung und von Privatleuten Initiativen, die auf die Verbesserung der sozialen Lage der Frauen abzielen und die auch Positives bewirken, aber es bleibt noch viel zu tun. Die Kommission hat deswegen auch die Situation der Frauen in ihrem Bericht besonders hervorgehoben:

However, gender equality remains a major challenge in Turkey and a gender equality body as required by the acquis has yet to be established. (…) Political representation of women, at both national and regional levels, is very low. The local elections held on 29 March 2009 did not change this: there are only two female mayors at provincial capital level and seventeen at district town level. Overall, despite the pre-electoral rhetoric, political parties did not place a sufficient number of female candidates in electable positions. Finally, the Law on Political Parties and the statutes of the parties contain no provisions that could lead in practice to adequate political representation of Turkish women.

(Hier würde Deutschland wahrscheinlich ähnlich schlecht abschneiden – die Dichte der weiblichen Bürgermeister ist auch bei uns nicht sehr hoch.)

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Wieso die EU nur wenig am Abtreibungsrecht in ihren Mitgliedsstaaten ändern kann

25. Juli 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 3 von 17 der Serie Post aus Brüssel

Bonjour,

heute möchte ich auf Leonies Frage eingehen. Sie schrieb beim letzten Mal: “Was sagt eine Europapolitikerin dazu, dass die EU bereit ist, Irland weiterhin ein totales Abtreibungsverbot zu zugestehen, nur um einen EU-Vertrag durchzubringen? Der Zweck heiligt die Mittel? Sehr interessant ist dies auch, da die EU eigentlich einheitlich beschlossen hatte, das alle Frauen in EU-Ländern ihr Recht auf einen Abbruch einfordern können. Kann die EU in diesem Fall wirklich Frauenrechte so ernst nehmen? Müsste in diesem Fall nicht eigentlich der europäische Gerichtshof einschreiten, denn immerhin werden hier die Grundrechte von einigen EU-Bürgern mit Füßen getreten?“

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Zuerst einmal zum Hintergrund: Die EU hat nie einheitlich beschlossen, dass alle Frauen ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch einfordern können. Das hat der Europarat getan – das Gremium mit 47 Mitgliedsstaaten, unter anderem Russland, dessen Entscheidungen nicht bindend sind – und nicht die Europäische Union (EU). Deswegen hat die irische Staatspräsidentin Mary McAleese auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats die geltenden Regelungen in Irland verteidigt. Vielleicht erinnert ihr euch jetzt an europäische Gerichtsverfahren, unter anderem den Fall der polnischen Frau, die trotz eklatanter Gesundheitsrisiken nicht abtreiben durfte, und dann auch tatsächlich erblindete. Dafür wurde die polnische Regierung verurteilt – aber nicht von einem EU-Gericht, sondern vom Europäischen Menschengerichtshof (der nichts mit der EU zu tun hat). Das hört sich jetzt kompliziert an, bringen Journalisten auch ständig durcheinander, aber ist wichtig für eine politische Debatte.

Das Recht auf Abtreibung ist also kein europäisches Sekundärrecht im Sinne von bindendem EU-Recht. Es wurde (leider) noch nie so von den Regierungschefs beschlossen. Das hat vor allem einen Grund: Bis jetzt argumentieren die Regierungschefs, dass eine solche Entscheidung nicht im Kompetenzbereich der EU läge. Die EU habe gar kein Recht darüber zu entscheiden, genauso wenig wie zum Beispiel über die Gliederung des Schulsystems. Das Argument lautet wahlweise: Abtreibung ist eine „Gesundheitsfrage“ oder eine „kulturelle/moralische“ Frage und damit nationale Kompetenz. Würden die Regierungschefs das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht verstehen, könnte die EU die richtige Plattform sein. Aber diesen Schritt zu tun weigern sich bis jetzt die EU-Regierungen.

Basierend auf dem Argument „Gesundheit“ darf nach den aktuellen Verträgen – und auch dem Lissabonvertrag – die EU in diesem Bereich also gar nichts entscheiden. Die irischen Gegner, die sich auf das Abtreibungsrecht im Lissabonvertrag beriefen, wollten vor allem sicherstellen, dass die EU nicht irgendwann doch das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht definiert und es damit zur EU-weiten Durchsetzung diesen Rechts kommen könnte. Was die Iren also bekommen haben, ist die Zusage, dass der Lissabonvertrag der EU keinerlei Kompetenz überträgt im Bereich der Abtreibung (es also weiterhin bei ihrem “Gesundheits”verständnis bleibt).

Am 3. Juli 2002 hieß das Europaparlament mit 280 zu 240 Stimmen eine Resolution gut, in welcher den Mitgliedstaaten und den Beitritts-Kandidaten in Mittel- und Osteuropa empfohlen wurde, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren. Im Vorfeld der Debatte waren die Abgeordneten von Zuschriften der Abtreibungsgegner überschwemmt worden. Mit der aktuellen Sitzverteilung nach der Wahl am 7. Juni 2009, bei der die Konservativen als Sieger hervorgingen, wäre auch so eine – unverbindliche – Resolution nicht mehr denkbar.

Eine mögliche Kompetenzverlagerung hat außerdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonvertrag erschwert. Das Gericht spricht, dass „kulturell“ besonders bedeutsame Entscheidungen auf nationaler Ebene bleiben sollen. Das Abtreibungsrecht wurde bis jetzt auch häufig mit Verweis auf die „kulturellen“ Unterschiede der Mitgliedsländer von der europäischen Ebene ferngehalten.

Hier herrscht der Handlungsdruck also vor allem auf der nationalen Ebene (für die Umgestaltung der nationalen Politik und die Positionierung der Regierung in Brüssel) und erfordert die Solidarität der Frauenbewegungen untereinander.

Au revoir, eure Franziska


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