Einträge mit dem Tag ‘EU’


Bundesregierung: Bürokratieabbau statt Antidiskriminierung

5. Mai 2010 von Nadine

Seit nunmehr zwei Jahren will die EU-Kommission eine 5. Gleichbehandlungs- richtlinie auf den Weg bringen, die für die Merkmale Geschlecht, ethnische Herkunft/Race, Alter, sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung und Behinderung einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet. Mit dieser Richtlinie würde das Schutzniveau horizontal angehoben werden; für alle Merkmale wäre dann in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Beruf, Soziales, Güter und Dienstleistungen Diskriminierung verboten. Bisher gelten auf bundes- und europarechtlicher Ebene unterschiedliche Schutzstandards, Geschlecht und ethnische Herkunft sind besonders geschützt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, gegen diese Richtlinie von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen. Es war voraus zu sehen, dass sie sich wieder einmal gegen die europäische Antidiskriminierungspolitik stellt. Bereits bei der Umsetzung der vier Gleichbehandlungsrichtlinien der EU vor ein paar Jahren gab es massive Proteste seitens CDU/CSU, FDP, Wirtschaftsverbänden und kirchlichen Einrichtungen, die die Umsetzung einer wirkungsvollen Antidiskriminierungs- gesetzgebung unter der rot-grünen Regierung lange Zeit behinderten. Es folgten mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, Bußgelder in Millionenhöhe und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierte nach wie vor nicht umfassend schützt.

Schon beim ersten Vorschlag der EU-Kommission im Jahr 2008 stellte sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der damaligen Leiterin Martina Köppen gegen die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie mit der Begründung, dass diese ein „Schlag für die Wirtschaft“ bedeute. Ungeachtet dessen, dass sich die Stelle seit ihrer Gründung 2006 nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat und eher im Steuergelder verbrennen gut war, denn in einer umfassenden Beratung und Betreuung von Opfern von Diskriminierung, erwies sich die viel heranzitierte Befürchtung, auf die Wirtschaft würden horrende Entschädigungssummen zukommen, als heiße Luft. Was jedoch weniger an einem diskriminierungsfreien Umgang in der Gesellschaft liegt, sondern vielmehr an rechtlichen Hürden und lachhaften Sanktionsmöglichkeiten, die das AGG bietet.

Nun soll ein horizontaler und umfassender Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene Wirklichkeit werden, wie es das AGG vom Schutzniveau her zum Teil sogar schon vorsieht. Doch die Bundesregierung begründet ihr Veto mit einer zynischen Ausrede: Bürokratieabbau. Menschenrechte genießen offenbar weniger Prioritäten. Die Sache mit der Gleichbehandlung hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar im Koalitionsvertrag groß auf die Fahnen geschrieben, die realpolitische Umsetzung ist davon allerdings weit entfernt. SPD und Grüne kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung heftig und fordern sie auf, die Förderung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland und Europa nicht länger zu behindern.

Auch Amnesty International protestiert. Wer ähnlich empört ist, kann hier ein Schreiben an die zuständige Familienministerin Schröder mitzeichnen.


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Was Cadiz mit Emanzipation zu tun hat

27. Februar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 7 von 8 der Serie Post aus Brüssel

Ciao,

erstmal: Der Frauenrechtsausschuss hat diese Woche für die zweiwöchige Vaterschaftszeit gestimmt, nachdem es der Sozialausschuss abgelehnt hatte. Jetzt kommt es auf die Plenumsentscheidung Ende März an. Es bleibt spannend und ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Ich möchte diesmal kurz etwas berichten über eine Aktion der spanischen Präsidentschaft. Vielleicht habt ihr in den letzten Wochen etwas von einer Cadiz declaration gehört oder gelesen, die sich für Frauen im Europäischen Raum stark machen will. Darum geht es dabei: Übereinstimmend mit dem spanischen Vorsitz der Europäischen Gemeinschaft (EU), fand in Cadiz der zweite Europäische “Gipfel der Frauen an der Macht” (European Summit of Women in Power) am 3. Februar statt, gefolgt vom “Europäischen Frauen Forum: Peking +15″ am 4.-5. Februar. Auf dem Gipfel unterzeichneten 23 weibliche Minister aus 17 EU-Ländern die so genannte Cadiz-Erklärung, eine Selbstverpflichtung für weitere Gleichberechtigung der Geschlechter auf der nationalen und internationalen Ebene.

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Baby von der Rolle

8. Januar 2010 von Verena

Für Eltern, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind, hat die Europäische Union das tägliche Auf und Ab um eine Herausforderung reicher gemacht. Seit dem 1. Januar 2010 gilt laut EU-Norm das Verbot der Rolltreppennutzung für Kinderwagen. Der Tagesspiegel berichtet:

Die EU-Regelung gelte zum Schutz der Kinder, heißt es offiziell. Um Haftungsansprüche von Versicherungen auszuschließen, wie einige Betroffene mutmaßen. Denn bei der neuen Norm handelt es sich nicht um ein Gesetz. Mit einer Strafe ist bei Verstößen nicht zu rechnen.

Dabei ist es für Väter und Mütter oft am einfachsten, die Rolltreppen zu nutzen, besonders, wenn sie allein unterwegs und keine Aufzüge in der Nähe sind. Aber auch wenn U-, und S-Bahnsteige oder die nächste Ebene im Einkaufscenter mit Aufzügen zu erreichen sind, oft bedeutet Umwege und Wartezeiten. Mit der Rolltreppe geht es viel leichter, auch weil an den Treppen selten jemand hilft, beim Kinderwagen mit anzupacken, wie die Berliner Mutter Olivia Hansen erklärt:

Meistens halten einem Passanten noch nicht mal die Tür auf, sagt Hansen. Oder ignorieren einen, etwa wenn man am Bahnhof an der Treppe steht. „In der Regel muss man die Leute gezielt ansprechen, damit sie einem behilflich sind.“

Schade, dass die EU gegen Ignoranten keine Norm verhängt. Bleibt vielen Eltern immerhin noch die Chance eines schlechten Gedächtnisses: Bestraft wird die Nutzung der Rolltreppen mit Kinderwagen ja vorerst noch nicht.


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Frauen, Frieden & Sicherheit nun auch EU-Sache

10. Dezember 2008 von Katrin

Wir erinnern uns an die UN Resolution 1820, die im Juni diesen Jahres verabschiedet wurde: Endlich wurde durch die Vereinten Nationen anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere systematische Vergewaltigungen, eine neue Form der Kriegstaktik sind und beschlossen, auf dieser Anerkennung aufbauend, neue Strategien im Umgang mit dieser Form der Kriegsführung zu entwerfen. Unter anderem sollen UN-Truppen in Zukunft gezielt zum Schutz von Frauen in den Krisengebieten eingesetzt werden.

Nun hat sich auch die Europäische Union den Inhalt dieser UN-Resolution zu ihrer Aufgabe gemacht. Der Hohe Vertreter der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Javier Solana, sagte dazu am 8. Dezember in Brüssel:

„I am delighted that the EU has today adopted new commitments that make women’s rights and the fight against sexual violence as a tactic of war a priority throughout the EU’s external relations policies and actions.

Today’s conflicts affect civilian populations in particular. Women have become strategic targets, sometimes on a massive scale, as when rape becomes a tool of war and ethnic cleansing. Violence against women as a weapon of war can terrorize and destroy entire communities. This is made worse when cases go unpunished.“

Weitere Informationen zu diesem Thema:


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Von der Vereinbarkeit zweier Welten

11. Oktober 2008 von Barbara

Kürzlich ging der EU-Kommission ein Licht auf. “Millionen Frauen in ganz Europa sollen Anspruch auf längeren Mutterschaftsurlaub bei besseren Bedingungen haben”, wurde gesagt und geschrieben. Gleichzeitig wurde wieder einmal festgestellt, dass das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen mitnichten den Bedürfnissen der Eltern entspricht.

Also muss alles endlich besser werden. Im Vorschlag der Kommission heißt es,

zum Mutterschaftsurlaub…, die Mindestdauer von 14 auf 18 Wochen anzuheben; … Frauen während des Mutterschaftsurlaubs 100 Prozent ihres Arbeitsentgelts zu zahlen; … Ferner werden die Frauen flexibler darüber entscheiden können, wann sie den nicht obligatorischen Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen. … Kündigungsschutz soll verstärkt werden, ebenso das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub an den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Schließlich sollen die Frauen das Recht erhalten, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs den Arbeitgeber um flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu ersuchen; allerdings soll der Arbeitgeber das Recht haben, das Ersuchen abzulehnen.

Bis 2009 soll zu diesen Themen eine Einigung erzielt werden; bis 2011 müssten dann rechtliche Schritte in den EU-Staaten eingeleitet worden sein.

Meines Erachtens ist die Erweiterung des Mutterschaftsurlaubs (tolle Ironie, diese Zeit als “Urlaub” zu titulieren) gekoppelt mit der Einführung der neuen Rechte eine gute Lösung, aber nur eine Teillösung. Denn dass Kinder nach wie vor als Handicap einer berufstätigen Frau gelten, ist nicht von der Hand zu weisen. Vielleicht bräuchte es dort auch eine betriebliche Quote – so viele Frauen nach der Geburt in Elternzeit gehen, so viele Männer müssten das auch tun. Das würde das Betriebsklima in Sachen Nachwuchsförderung mal auf interessante Art und Weise verändern.

Danke an unsere Leserin Carmen für diesen Hinweis auf die Äußerungen der EU-Kommission.


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