Einträge mit dem Tag ‘EU’


Die EU will’s wissen!

22. März 2012 von Helga

Bei gerade einmal 13,7 Prozent liegt europa-weit der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen. Unter den Vorsitzenden schwankt er gar seit Jahren um die 3 Prozent, wie der Fortschrittsreport der EU (PDF) zu Frauen in wirt­schaft­lichen Entscheidungspositionen feststellt. Wie kann das geändert werden?

Die Europäische Kommission bittet daher in einer öffentlichen Ausschreibung um Vorschläge. Aufgerufen sind neben den Mitgliedsstaaten, Wirtschaftsverbänden und Firmen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, Gewerkschaften und sogar ein­zelne Personen, die sich mit Geschlechter- und sozialen Fragen auseinandersetzen. Im Besonderen sollten die folgenden Fragen erörtert werden:

  • Für wie wirksam halten Sie die Selbstregulierung durch Unternehmen im Hinblick auf den Abbau des Geschlechterungleichgewichts in den höchsten Ent­schei­dungs­gremien von Unternehmen in der EU?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen (der Selbstregulierung bzw. Regulierung) soll­ten im Zusammenhang mit dem Abbau des Geschlechterungleichgewichts in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen in der EU ergriffen werden?
  • Brächte Ihrer Meinung nach eine stärkere Präsenz von Frauen in den höchsten Entscheidungsgremien von Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, und wenn ja, welche?
  • Welche Zielvorgaben (z. B. 20 %, 30 %, 40 %, 60 %) sollten für das unter­repäsentierte Geschlecht in den höchsten Entscheidungsgremien von Unter­nehmen festgesetzt werden und für welchen Zeitrahmen? Sollten diese Vorgaben bindenden oder empfehlenden Charakter haben? Warum?
  • Welche Unternehmen (z. B. börsennotiert / einer gewissen Größe) sollten von dieser Initiative erfasst werden?
  • Welche Entscheidungsgremien / Gremienmitglieder (geschäftsführend/nicht ge­schäfts­führend) sollten von dieser Initiative erfasst werden?
  • Soll es Sanktionen für Unternehmen geben, die die Zielvorgaben nicht einhalten? Soll es Ausnahmen bei Nichterreichen der Zielvorgaben geben?

Weitere Informationen gibt es bei der EU und der Einsendeschluss ist der 28. Mai 2012.


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Frauen in Kenia, homosexuelle Ehen in Washington und Muschicupcakes: kurz verlinkt

22. Februar 2012 von der Mädchenmannschaft
Dieser Text ist Teil 140 von 153 der Serie Kurz notiert

Böse Frauen, die ihre Männer schlagen, macht Spiegel Online in Kenia aus. Die Organisation „Maendeleo ya Wanaume“ rufe daher zum Boykott des von den schlagenden Frauen gekochten Essens auf. Der Kolumnist Macharia Gaitho der Daily Nation sieht es schon etwas differenzierter und auf Diasporadical wird das Thema ebenfalls diskutiert.

Die zukünftige EU-Finanzierung für Frauenrechte (inklusive zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen) wird derzeit diskutiert – und es sieht nicht gut aus. Die European Women’s Lobby erklärt, um was es geht und was frau tun kann.

Damit eine Dokumentation über Eltern von LGBTs in der Türkei gedreht werden können, werden Spenden benötigt.

Mit 60 Jahren will sich Diana Nyad einen Lebenstraum erfüllen und von Kuba nach Florida schwimmen (das Video hat deutsche Untertitel, es gibt auch eine Übersetzung):

Claire Horst schreibt in der Jungle World über Maskulisten und deren Klage über die angeblich verweichlichten Männer.

Der US-Bundesstaat Washington wird als siebter Bundesstaat die homosexuelle Ehe erlauben. Gouverneurin Chris Gregoire hat das Gesetz letzte Woche unterzeichnet. Das besonders interessante Detail dabei: Gregoire ist gläubige Katholikin. Für die ganze Geschichte einmal hier entlang bitte.

Das Gazelle Magazin bespricht ein vieldiskutiertes Buch: “Ich will heiraten” von Ghada Abdelaal.

Die “neue Häuslichkeit” beschäftigt Feminist_innen immer wieder und lipstickterrorist fragt: “Sind Häkeln und Muschicupcakes wirklich so unschuldig?” Und Meryl Trussler hat geantwortet (beide Artikel auf englisch).

Mindestens so heiß diskutiert wie Muschicupcakes wird im deutschen Sprachraum die Frage, ob eine Feministin sich als Mädchen oder Fräulein bezeichnen darf. Anlässlich der Abschaffung der Mademoiselle in Frankreich hat DRadio Wissen dieser und anderen Fragen rund um die weibliche Anredeform einen Schwerpunkt gewidmet. Besonders empfehlen wollen wir euch eine Diskussion, bei der unter anderem Stefanie Lohaus (Mitherausgeberin des Missy Magazin) zu Gast war.

Feride Saymaz ist bereits zum zweiten Mal als “beste Taxilenkerin” Wiens ausgezeichnet worden. Mehr darüber lest ihr bei dieStandard.at.

“Mamaaaaaa, der Junge hat mich an den Haaren gezogen!” – “Meine Kleine, das heißt, dass er dich mag.” Kommt euch das bekannt vor? Wann und warum haben wir angefangen, kleinen Mädchen auf diese Art zu vermitteln, es sei okay von einem Jungen belästigt zu werden? Diese Frage stellt zu Recht viewsfromthecouch.

Termine gibts wie immer nach dem Klick! (weiterlesen …)


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Frauen in der EU – ein Blick in die Zukunft

30. November 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 16 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

heute schauen wir einmal in die Zukunft, konkret auf den Zeitraum 2014 bis 2020. Das ist die neue Programmperiode im europäischen Haushalt. Für die Bereiche “Gleichstellung von Frauen und Männern” und “Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen” hat die Europäische Kommission am 15. November ihren Vorschlag für den Zeitraum nach 2013 vorgestellt. Das neue Programm soll “Rechte und Bürgerschaft” heißen und (neben zahlreichen weiteren Bereichen, wie zum Beispiel dem Strafrecht) alle Aktionen in Sachen Gleichberechtigung/Kampf gegen Gewalt an Frauen enthalten (also zum Beispiel das jetzige Daphne-Programm und die genderspezifischen Teile von Progress). Insgesamt sind für die siebenjährige Förderperiode 387 Millionen Euro vorgesehen – das bedeutet eine Mittelkürzung um etwa fünf Prozent im Vergleich zu den derzeit laufenden Programmen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern seit ihrem Gründungsjahr 1957 in den Verträgen der Europpäischen Union verankert ist, treffen wir auch heute noch allzu oft auf Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Ein gemeinsamer Topf für geschlechtsspezifische Instrumente der EU kann daher von Nutzen sein. Allerdings greift das immer noch zu kurz. Wir brauchen endlich gender mainstreaming in ALLEN Politikbereichen und dazu gehört auch das sogenannte “Gender budgeting”, also geschlechtsspezifische Haushalte, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene.

Leider hat das vorgeschlagene Programm “Rechte und Bürgerschaft” große Nachteile. Es baut nicht genügend auf dem derzeit bestehenden und durchaus erfolgreichen Daphne-Programm auf. Im Frauen- und Gleichstellungausschuss des Europäischen Parlaments wird derzeit ein Bericht zum Daphne-Programm für die laufende Förderperiode diskutiert. Ein weiterer Kritikpunkt ist die (nicht vorhandene) Kontinuität der Finanzierung von Frauenrechtsprojekten ab 2014. Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass eine jährliche Prioriotätensetzung zwischen den einzelnen Bereichen innerhalb des Programms die Mittelvergabe steuert. Das bedeutet konkret, dass eine kontinuierliche und der Höhe nach planbare Finanzausstattung der gender-Bereiche nicht vorhanden ist. Die Priorität kann in einem Jahr noch auf dem gender-Bereich liegen, im Nächsten dann auf dem Strafrecht. Eine dauerhafte Planungssicherheit für NGOs ist damit nicht möglich.

Der Vorschlag kommt jetzt ins Parlament und wird dort weiter diskutiert. Es ist leider noch nicht klar, ob und wie der Frauen- und Gleichstellungsausschuss am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wird. Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass wir ein eigenes Programm für Gewalt gegen Frauen behalten und festegelegte jährliche Gelder für den Frauenrechtsbereich in dem großen Bürgerrechtsprogramm. Egal in welchem Ausschuss :-)

Viele Grüße aus Brüssel,

eure Franziska


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(kein) Scheidungsrecht in Malta

25. Mai 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 11 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut!

Der 28. Mai ist ein wichtiger Tag für Malta. Dann findet dort ein Referendum zum Thema Scheidung statt. Denn bis heute gibt es in Malta kein Recht auf Scheidung, lediglich Trennung und Aufhebung sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Ehegesetz vorhanden. Für viele ist es wahrscheinlich überraschend, dass es noch nicht in allen EU-Ländern die Möglichkeit gibt, sich scheiden zu lassen. Am 28. Mai soll deshalb das Referendum der Frage nach einer Legalisierung der Scheidung nachgehen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Dazu gibt es folgende Überlegungen:
Wie ist die Stimmung dazu in Malta? Es gibt eine “JA-Bewegung”, die aus einzelnen Abgeordneten der Labour- und Nationalist-Party und den Grünen “Alternattiva Demokratika” besteht. Weiterhin unterstützen einige Nichtregierungsorganisationen und zwei Zeitungen die Kampagne für ein Scheidungsrecht.
Auf der gegnerischen Seite setzen sich hauptsächlich die katholische Kirche und die regierende Nationalist-Party gegen ein Scheidungsrecht ein. Die Labour-Party hat keine Stellung bezogen, ihr Anführer scheint persönlich dafür zu sein.
Aktuelle Umfragen sagen ein sehr knappes Ergebnis voraus.

Welche Auswirkungen kann das Referendum haben?
Leider ist es nur “moralisch bindend”, das heißt, es gibt keine Rechtsverbindlichkeit. Mehrere maltesische Abgeordnete haben in Interviews geäußert, dass sie sich an das Ergebnis des Referendums halten würden. Einige wenige haben jedoch auch angekündigt, keine Rücksicht auf das Ergebnis zu nehmen. Um tatsächlich ein Scheidungsrecht in Malta einzuführen, bedarf es eines Legislativprozesses im maltesischen Parlament.

Was genau steht in dem Referendum?

“Sind Sie mit der Einführung einer Option auf Scheidung für verheiratete Paare einverstanden, die offiziell getrennt sind oder seit mindestens 4 Jahren getrennt leben und bei denen keine begründete Hoffnung auf ein erneutes Zusammenfinden besteht, wenn angemessende Zustandswahrung und Schutz der Kinder garantiert sind?”
(“Do you agree with the introduction of the divorce option in the case of a married couple which has been separated or has not lived together for at least four years, and where there is no reasonable hope of reconciliation between the spouses, while adequate maintenance is guaranteed and children are protected?”)

Man darf gespannt sein, welche Entscheidung der 28. Mai Malta bringen wird. Mehr noch aber, inwiefern die politische Entscheidung gesellschaftlich umgesetzt werden kann.


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Bundesregierung: Bürokratieabbau statt Antidiskriminierung

5. Mai 2010 von Nadine

Seit nunmehr zwei Jahren will die EU-Kommission eine 5. Gleichbehandlungs- richtlinie auf den Weg bringen, die für die Merkmale Geschlecht, ethnische Herkunft/Race, Alter, sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung und Behinderung einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet. Mit dieser Richtlinie würde das Schutzniveau horizontal angehoben werden; für alle Merkmale wäre dann in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Beruf, Soziales, Güter und Dienstleistungen Diskriminierung verboten. Bisher gelten auf bundes- und europarechtlicher Ebene unterschiedliche Schutzstandards, Geschlecht und ethnische Herkunft sind besonders geschützt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, gegen diese Richtlinie von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen. Es war voraus zu sehen, dass sie sich wieder einmal gegen die europäische Antidiskriminierungspolitik stellt. Bereits bei der Umsetzung der vier Gleichbehandlungsrichtlinien der EU vor ein paar Jahren gab es massive Proteste seitens CDU/CSU, FDP, Wirtschaftsverbänden und kirchlichen Einrichtungen, die die Umsetzung einer wirkungsvollen Antidiskriminierungs- gesetzgebung unter der rot-grünen Regierung lange Zeit behinderten. Es folgten mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, Bußgelder in Millionenhöhe und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierte nach wie vor nicht umfassend schützt.

Schon beim ersten Vorschlag der EU-Kommission im Jahr 2008 stellte sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der damaligen Leiterin Martina Köppen gegen die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie mit der Begründung, dass diese ein „Schlag für die Wirtschaft“ bedeute. Ungeachtet dessen, dass sich die Stelle seit ihrer Gründung 2006 nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat und eher im Steuergelder verbrennen gut war, denn in einer umfassenden Beratung und Betreuung von Opfern von Diskriminierung, erwies sich die viel heranzitierte Befürchtung, auf die Wirtschaft würden horrende Entschädigungssummen zukommen, als heiße Luft. Was jedoch weniger an einem diskriminierungsfreien Umgang in der Gesellschaft liegt, sondern vielmehr an rechtlichen Hürden und lachhaften Sanktionsmöglichkeiten, die das AGG bietet.

Nun soll ein horizontaler und umfassender Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene Wirklichkeit werden, wie es das AGG vom Schutzniveau her zum Teil sogar schon vorsieht. Doch die Bundesregierung begründet ihr Veto mit einer zynischen Ausrede: Bürokratieabbau. Menschenrechte genießen offenbar weniger Prioritäten. Die Sache mit der Gleichbehandlung hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar im Koalitionsvertrag groß auf die Fahnen geschrieben, die realpolitische Umsetzung ist davon allerdings weit entfernt. SPD und Grüne kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung heftig und fordern sie auf, die Förderung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland und Europa nicht länger zu behindern.

Auch Amnesty International protestiert. Wer ähnlich empört ist, kann hier ein Schreiben an die zuständige Familienministerin Schröder mitzeichnen.


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Was Cadiz mit Emanzipation zu tun hat

27. Februar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 8 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Ciao,

erstmal: Der Frauenrechtsausschuss hat diese Woche für die zweiwöchige Vaterschaftszeit gestimmt, nachdem es der Sozialausschuss abgelehnt hatte. Jetzt kommt es auf die Plenumsentscheidung Ende März an. Es bleibt spannend und ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Ich möchte diesmal kurz etwas berichten über eine Aktion der spanischen Präsidentschaft. Vielleicht habt ihr in den letzten Wochen etwas von einer Cadiz declaration gehört oder gelesen, die sich für Frauen im Europäischen Raum stark machen will. Darum geht es dabei: Übereinstimmend mit dem spanischen Vorsitz der Europäischen Gemeinschaft (EU), fand in Cadiz der zweite Europäische “Gipfel der Frauen an der Macht” (European Summit of Women in Power) am 3. Februar statt, gefolgt vom “Europäischen Frauen Forum: Peking +15″ am 4.-5. Februar. Auf dem Gipfel unterzeichneten 23 weibliche Minister aus 17 EU-Ländern die so genannte Cadiz-Erklärung, eine Selbstverpflichtung für weitere Gleichberechtigung der Geschlechter auf der nationalen und internationalen Ebene.

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Baby von der Rolle

8. Januar 2010 von Verena

Für Eltern, die mit dem Kinderwagen unterwegs sind, hat die Europäische Union das tägliche Auf und Ab um eine Herausforderung reicher gemacht. Seit dem 1. Januar 2010 gilt laut EU-Norm das Verbot der Rolltreppennutzung für Kinderwagen. Der Tagesspiegel berichtet:

Die EU-Regelung gelte zum Schutz der Kinder, heißt es offiziell. Um Haftungsansprüche von Versicherungen auszuschließen, wie einige Betroffene mutmaßen. Denn bei der neuen Norm handelt es sich nicht um ein Gesetz. Mit einer Strafe ist bei Verstößen nicht zu rechnen.

Dabei ist es für Väter und Mütter oft am einfachsten, die Rolltreppen zu nutzen, besonders, wenn sie allein unterwegs und keine Aufzüge in der Nähe sind. Aber auch wenn U-, und S-Bahnsteige oder die nächste Ebene im Einkaufscenter mit Aufzügen zu erreichen sind, oft bedeutet Umwege und Wartezeiten. Mit der Rolltreppe geht es viel leichter, auch weil an den Treppen selten jemand hilft, beim Kinderwagen mit anzupacken, wie die Berliner Mutter Olivia Hansen erklärt:

Meistens halten einem Passanten noch nicht mal die Tür auf, sagt Hansen. Oder ignorieren einen, etwa wenn man am Bahnhof an der Treppe steht. „In der Regel muss man die Leute gezielt ansprechen, damit sie einem behilflich sind.“

Schade, dass die EU gegen Ignoranten keine Norm verhängt. Bleibt vielen Eltern immerhin noch die Chance eines schlechten Gedächtnisses: Bestraft wird die Nutzung der Rolltreppen mit Kinderwagen ja vorerst noch nicht.


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Frauen, Frieden & Sicherheit nun auch EU-Sache

10. Dezember 2008 von Katrin

Wir erinnern uns an die UN Resolution 1820, die im Juni diesen Jahres verabschiedet wurde: Endlich wurde durch die Vereinten Nationen anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen, insbesondere systematische Vergewaltigungen, eine neue Form der Kriegstaktik sind und beschlossen, auf dieser Anerkennung aufbauend, neue Strategien im Umgang mit dieser Form der Kriegsführung zu entwerfen. Unter anderem sollen UN-Truppen in Zukunft gezielt zum Schutz von Frauen in den Krisengebieten eingesetzt werden.

Nun hat sich auch die Europäische Union den Inhalt dieser UN-Resolution zu ihrer Aufgabe gemacht. Der Hohe Vertreter der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Javier Solana, sagte dazu am 8. Dezember in Brüssel:

„I am delighted that the EU has today adopted new commitments that make women’s rights and the fight against sexual violence as a tactic of war a priority throughout the EU’s external relations policies and actions.

Today’s conflicts affect civilian populations in particular. Women have become strategic targets, sometimes on a massive scale, as when rape becomes a tool of war and ethnic cleansing. Violence against women as a weapon of war can terrorize and destroy entire communities. This is made worse when cases go unpunished.“

Weitere Informationen zu diesem Thema:


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Von der Vereinbarkeit zweier Welten

11. Oktober 2008 von Barbara

Kürzlich ging der EU-Kommission ein Licht auf. “Millionen Frauen in ganz Europa sollen Anspruch auf längeren Mutterschaftsurlaub bei besseren Bedingungen haben”, wurde gesagt und geschrieben. Gleichzeitig wurde wieder einmal festgestellt, dass das Angebot von Kinderbetreuungsplätzen mitnichten den Bedürfnissen der Eltern entspricht.

Also muss alles endlich besser werden. Im Vorschlag der Kommission heißt es,

zum Mutterschaftsurlaub…, die Mindestdauer von 14 auf 18 Wochen anzuheben; … Frauen während des Mutterschaftsurlaubs 100 Prozent ihres Arbeitsentgelts zu zahlen; … Ferner werden die Frauen flexibler darüber entscheiden können, wann sie den nicht obligatorischen Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen. … Kündigungsschutz soll verstärkt werden, ebenso das Recht, nach dem Mutterschaftsurlaub an den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Schließlich sollen die Frauen das Recht erhalten, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs den Arbeitgeber um flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu ersuchen; allerdings soll der Arbeitgeber das Recht haben, das Ersuchen abzulehnen.

Bis 2009 soll zu diesen Themen eine Einigung erzielt werden; bis 2011 müssten dann rechtliche Schritte in den EU-Staaten eingeleitet worden sein.

Meines Erachtens ist die Erweiterung des Mutterschaftsurlaubs (tolle Ironie, diese Zeit als “Urlaub” zu titulieren) gekoppelt mit der Einführung der neuen Rechte eine gute Lösung, aber nur eine Teillösung. Denn dass Kinder nach wie vor als Handicap einer berufstätigen Frau gelten, ist nicht von der Hand zu weisen. Vielleicht bräuchte es dort auch eine betriebliche Quote – so viele Frauen nach der Geburt in Elternzeit gehen, so viele Männer müssten das auch tun. Das würde das Betriebsklima in Sachen Nachwuchsförderung mal auf interessante Art und Weise verändern.

Danke an unsere Leserin Carmen für diesen Hinweis auf die Äußerungen der EU-Kommission.


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