Einträge mit dem Tag ‘Antidiskriminierungsgesetz’


Falsche Feministen und Diskriminierung bei Sony – kurz verlinkt

6. Juli 2011 von der Mädchenmannschaft
Dieser Text ist Teil 111 von 138 der Serie Kurz notiert

Die neue Anschläge, ein feministisches Magazin aus Österreich, ist draußen. Es geht unter anderem um Boxen und die (feministische) Protestbewegung in Spanien.

Eine aufgrund von Schwangerschaft diskriminierte Sony-Abteilungsleiterin hat den Konzern erfolgreich wegen Diskriminierung verklagt. Das zugunsten der Klägerin abgeschlossene Sony-Verfahren markiert vielleicht ein neues Kapitel in der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG): „Das BAG schlägt jetzt – nach anfänglicher Zurückhaltung – nach meinem Bauchgefühl eine schärfere Gangart bei der Anwendung des AGGs ein“, fasst ein am Prozess beteiligter Anwalt zusammen.

Im Gespräch mit dem WDR erzählt Frigga Haug, wie ihr der Begriff Feminismus das erste Mal begegnete und was sie an jungen Feministinnen heute erstaunt und Judith Holofernes von „Wir sind Helden“ spricht im FAZ-Interview über ihre Verbundenheit mit feministischen Traditionen, Kapitalisten-Pop, Jugendwahn und warum sie die Bezeichnung „Girl“ für Frauen ablehnt.

In „Look Kitten, I Am Too A Feminist! Fauxminism and Men“ erklärt Megan Milanese, warum auch selbsternannte männliche „Verbündete“, die sich mit dem Feminismus-Label schmücken, ganz oft auch mal zum nervigen Problem werden können – und liefert gleich eine Checkliste mit.

Die meisten wissen es vielleicht schon, aber an dieser Stelle sei nochmal darauf hingewiesen: Neue Chefin des IWF ist seit Dienstag Christine Lagarde.

Gut zusammengefasst: „Die „Männerrechtsbewegung“ ist antiemanzipatorisch, frauenfeindlich und dem Rassismus wesensgleich. Sie ist keine Rechts-, sondern eine Unrechtsbewegung.“ Warum das so ist, hat Daniel mal im Detail in seinem im Freitag erschienenen Essay aufgeschlüsselt.

Und, last not least, ein Stimmungsbericht zur Frauen-Fußball-WM.

Nach dem Klick dann noch ein paar Termine: (weiterlesen …)


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Bundesregierung: Bürokratieabbau statt Antidiskriminierung

5. Mai 2010 von Nadine

Seit nunmehr zwei Jahren will die EU-Kommission eine 5. Gleichbehandlungs- richtlinie auf den Weg bringen, die für die Merkmale Geschlecht, ethnische Herkunft/Race, Alter, sexuelle Orientierung, Religion/Weltanschauung und Behinderung einen umfassenden Diskriminierungsschutz gewährleistet. Mit dieser Richtlinie würde das Schutzniveau horizontal angehoben werden; für alle Merkmale wäre dann in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Beruf, Soziales, Güter und Dienstleistungen Diskriminierung verboten. Bisher gelten auf bundes- und europarechtlicher Ebene unterschiedliche Schutzstandards, Geschlecht und ethnische Herkunft sind besonders geschützt.

Die Bundesregierung hat angekündigt, gegen diese Richtlinie von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen. Es war voraus zu sehen, dass sie sich wieder einmal gegen die europäische Antidiskriminierungspolitik stellt. Bereits bei der Umsetzung der vier Gleichbehandlungsrichtlinien der EU vor ein paar Jahren gab es massive Proteste seitens CDU/CSU, FDP, Wirtschaftsverbänden und kirchlichen Einrichtungen, die die Umsetzung einer wirkungsvollen Antidiskriminierungs- gesetzgebung unter der rot-grünen Regierung lange Zeit behinderten. Es folgten mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof, Bußgelder in Millionenhöhe und ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierte nach wie vor nicht umfassend schützt.

Schon beim ersten Vorschlag der EU-Kommission im Jahr 2008 stellte sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter der damaligen Leiterin Martina Köppen gegen die 5. Gleichbehandlungsrichtlinie mit der Begründung, dass diese ein „Schlag für die Wirtschaft“ bedeute. Ungeachtet dessen, dass sich die Stelle seit ihrer Gründung 2006 nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat und eher im Steuergelder verbrennen gut war, denn in einer umfassenden Beratung und Betreuung von Opfern von Diskriminierung, erwies sich die viel heranzitierte Befürchtung, auf die Wirtschaft würden horrende Entschädigungssummen zukommen, als heiße Luft. Was jedoch weniger an einem diskriminierungsfreien Umgang in der Gesellschaft liegt, sondern vielmehr an rechtlichen Hürden und lachhaften Sanktionsmöglichkeiten, die das AGG bietet.

Nun soll ein horizontaler und umfassender Diskriminierungsschutz auf EU-Ebene Wirklichkeit werden, wie es das AGG vom Schutzniveau her zum Teil sogar schon vorsieht. Doch die Bundesregierung begründet ihr Veto mit einer zynischen Ausrede: Bürokratieabbau. Menschenrechte genießen offenbar weniger Prioritäten. Die Sache mit der Gleichbehandlung hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar im Koalitionsvertrag groß auf die Fahnen geschrieben, die realpolitische Umsetzung ist davon allerdings weit entfernt. SPD und Grüne kritisieren das Vorhaben der Bundesregierung heftig und fordern sie auf, die Förderung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland und Europa nicht länger zu behindern.

Auch Amnesty International protestiert. Wer ähnlich empört ist, kann hier ein Schreiben an die zuständige Familienministerin Schröder mitzeichnen.


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Diese Woche in den Blogs

24. Oktober 2009 von Magda
Dieser Text ist Teil 2 von 143 der Serie Genderissimi: Die Blogschau

Zuerst einmal: Happy Birthday, liebe Missy!

Ein stolzes Jahr wurde sie gestern – auf das nächste Jahr (und die vielen darauf folgenden!)
Titelbild des Missy-Magazines auf einem Tisch

Gebloggt wurde diese Woche zu folgenden Themen:

Auf queernews macht man sich Gedanken wie eine neue gay online community aussehen könnte. Dazu gibt es hier eine Umfrage.

Außerdem gibt es zwei erfreuliche Nachrichten zur Stärkung der Rechte Homosexueller bzw. gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aus Deutschland und den USA zu berichten:
Ebenfalls auf queernews wird der gerade veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts freudig kommentiert. Danach muss die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hinterbliebenen LebenspartnerInnen dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen EhegattInnen. Wie diestandard.at schrieb, weitete der US-Kongress diese Woche das Anti-Diskriminierungsgesetz auf Homosexuelle aus – neben Hautfarbe, Staatsangehörigkeit oder der religiösen Zugehörigkeit können nun homophob motivierte Übergriffe als so genannte Hassverbrechen (hate crimes) systematisch verfolgt und bestraft werden.

Wie der mädchenblog berichtete, zieht sich die türkischstämmige Autorin und Rechtsanwältin Seyran Ateş nach wiederholten Morddrohungen komplett aus der Öffentlichkeit zurück.

Auf zwischengeschlecht.info fordert man die GesetzgeberInnen auf,

Massnahmen zur sofortigen Beendigung aller Zwangseingriffe an Zwittern, Aufhebung/Verlängerung der Verjährungsfristen und Bestrafung aller TäterInnen

durchzuführen, um die Grundrechte von Zwittern auf körperliche Unversehrtheit zu sichern.

Antje Schrupp widmet sich in dieser Woche dem Thema Bedürftigkeit und konstatiert:

Nur wenn wir Bedürftigkeit und Fürsorge als „normalen“ menschlichen Zustand begreifen, werden wir auch das Rechts- und Sozialsystem so einrichten, dass niemand dabei auf der Strecke bleibt.

Dafür hat sie Michaela Moser, Vizepräsidentin des Europäischen Armutsnetzwerks, interviewt:

Vorzeige-Feministin der Woche ist Nicole Kidman: diestandard.at berichtete, dass sich die Schauspielerin und Sonderbotschafterin des UNO-Entwicklungsfonds für Frauen (UNIFEM) im US-Kongress für die weltweite Achtung der Frauenrechte eintrat und sagte:

Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist vielleicht eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit.

Doris Lessing

And last but not least:

Die FemBio kürte Doris Lessing zu einer der Frauen der Woche, da die Schriftstellerin (u.a. “Das Goldene Notizbuch” und “Die Kluft”) und Nobelpreisträgerin (2007) am 22. Oktober 90 Jahre wurde.

Herzlichen Glückwunsch!

Für eine bessere Vernetzung der (weiblichen) Websphäre listen wir jede Woche auf, was unsere deutschspachigen Kolleginnen und Kollegen über die Woche so melden und tun. Wenn du selbst ein Blog zu Gender- und Feminismusthemen hast, sag unter mannschaftspost(at)web.de Bescheid.


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