Spät abgebrochen

von Barbara

Nach langen Diskussionen im Parlament hat sich gestern die Gesetzeslage zur Spätabtreibung in der Bundesrepublik verändert. Was ist neu? Zwischen der Diagnose der Behinderung des Embryos und dem Schwangerschaftsabbruch müssen künftig drei Tage liegen, ähnlich wie bei den Abtreibung nach der sogenannten Beratungsregel, die bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist. Darüber hinaus muss die Ärztin bzw. der Arzt, die bzw. der diese Diagnose erstellt hat, der Schwangeren eine Beratung anbieten. Bei Unterlassung droht ein Bußgeld von 5.000 Euro. Die Schwangere kann diese Beratung annehmen oder ablehnen. Was im Gesetzesentwurf noch besprochen wurde, nun aber nicht realisiert worden ist, ist die statistische Erhebung der Spätabtreibung.

Diese Neuerungen gehen auf den Entwurf einer parteienübergreifenden Gruppe aus CSU, SPD und FDP zurück. Die taz zitiert Kerstin Griese (SPD): “Damit haben wir eine bessere psychosoziale Hilfe für die betroffenen Frauen gesetzlich garantiert.” Skeptisch dagegen sieht Pro Familia diese Veränderung, wie dort zitiert Ulla Ellerstorfer, stellvertretende Vorsitzende des Verbands:

“Wirkliche Hilfen für Frauen, die vor einer solchen Entscheidung stehen, beinhaltet das Gesetz nicht – wer anderes sagt, betreibt Schaumschlägerei.” Jede Frau werde nun drei Tage lang Angst haben, ob ein Arzt die Indikation für eine Abtreibung ausstelle. Auch der Arzt werde sich reiflich überlegen, ob er das Risiko eingeht, eine Indikation zu stellen – wenn nun unter Umständen Bußgelder drohen, so Ellerstorfer.

Scharfe Kritik äußert auch Alice Schwarzer:

Herausgekommen ist nun ein Gesetz, das Frauen Verantwortungslosigkeit unterstellt und Eigenverantwortung abspricht. Und: Das Ärzte zu kriminalisieren droht. Denen droht bei Nicht-Beratung ein Bußgeld von 5.000 € (eine Regelung, die natürlich der Denunzierung Tür und Tor öffnet).

Ich bin skeptisch, ob ein Gesetzestext dieser Entscheidung über das Leben von Frau und Ungeborenem formal gewachsen sein kann. Ich frage mich, ob es das richtige Zeichen von Seiten des Gesetzgebers ist, eine solche Entscheidung mit Einführung eines Bußgeldes bei Missachtung der offiziellen Regeln in die gefühlte Nähe einer Geschwindigkeitsübertretung beim Autofahren zu rücken. Und ich sehe nach wie vor die Lösung des Dilemmas in der umfassenden Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.


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Eintrag geschrieben: Donnerstag, 14. Mai 2009 um 23:21 Uhr unter Frauenfakten, Mitdenken. RSS 2.0. Kommentieren. Trackback.



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31 Kommentare

  1. Rahab, Kanaan sagt:

    mir geht, auch wenn es mit dem thema erst garnichts zu tun zu haben scheint, seit heute im kopf herum: es könnte lohnend sein, sich die rechtsprechung zu ‘kind als schaden’ und wie die überhaupt zustandekam, etwas genauer anzuschauen.

    und noch zum thema: http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2009/05/12/a0095&cHash=abaf4a5d57

    falls der link nicht funktioniert: taz-artikel vom 12.5.09 “Die Zumutung der Elke W.”

  2. W. Zarah sagt:

    Alice merkt mal wieder nichts, oder will sie nicht ?

    Die Strafe droht wenn keine Beratung ANGEBOTEN wird.

    Die Entscheidung der Durchführung der Beratung liegt bei der “Patientin”.

    Wenig hilfreich solche “Patzer”.

  3. Rahab, Kanaan sagt:

    irrtum, W.Zarah, so einfach ist es nicht.

    1) die arzt-person ist aus dem schneider, wenn sie/er, ordentlich=glaubhaft dokumentiert, dass beratung angeboten wurde.
    liest sich gut. und wie sieht das in der praxis aus?

    2) die frau, die beratung nicht will, weil sie es beispielsweise vorzieht, sich selbst mit anderen (oder auch nur sich selbst) zu beraten, ist es noch nicht. denn sie bekommt womöglich ohne beratung zuzüglich bedenkfrist von der arzt-person, deren beratung sie ausgeschlagen hat, die indikation/den beratungsschein nicht. und dann fährt sie, falls sie sich das leisten kann, nach Holland…

  4. W. Zarah sagt:

    Ich habe nicht behauptet das es einfach ist. Ich wollte eigentlich auch nur zur Falschdarstellung der Beratungspflicht durch den Arzt
    ( und die dadurch konstruierte Möglichkeit der Kriminalisierung )
    hinweisen.
    Die unnötige Eröffnung solcher “Nebenkriegsschauplätze” lenkt m.M. nur von der Hauptproblematik ab.
    Oder ist das Thema die Notlage der beteiligten Mediziener ?

  5. kousheru sagt:

    wenn die beteiligten medizinerInnen in einer notlage sind/kommen, trifft das auch ganz schön die betroffenen frauen!!
    und die möglichkeit der kriminalisierung besteht durchaus, wenn sie – wie explizit erwähnt – angeschwärzt werden. und dafür gibts genug sog. “lebensschützer”, die für sowas schon in den startlöchern stehen!
    es gibt jetzt schon recht wenige ärztInnen, die spätabtreibungen vornehmen. und indem das risiko für sie so erhöht wird, werden es bestimmt nicht mehr. und je weniger ärztInnen, desto mehr logistische probleme für die frau.
    die alice gibt zwar auch sehr viel zweifelhafte sachen von sich, aber was abtreibung angeht, überschaut sie die lage wie sonst kaum jemand und sieht auch probleme, die für andere erstmal nicht so offensichtlich sind.
    beschäftigt sich ja auch nicht erst seit gestern damit.
    die frau hat in punkto abtreibung und gesetz mehr kapiert als die meisten (und vor allem mehr als die politikerInnen, die für den singhammer-entwurf gestimmt haben!)

  6. Rahab, Kanaan sagt:

    @W.Zarah
    meine güte! das ist keine “konstruktion”! was glaubst du, wie lange eine praxis durchhält, deren ärztin/arzt permanent mit anzeigen wegen unterlassenem angebot der beratung überzogen wird? beispielweise.

    und was glaubst du, weshalb heute einerseits manche ärzt_innen sich lieber nicht (mehr) überhaupt auf die diagnostik einlassen und andererseits einige männer gern in die schwangerschaftskonfliktberatung einsteigen?

    und was glaubst du, weshalb eben nicht nur Alice gegen dies gesetz argumentiert sondern viele andere auch? alle alice-verseucht?

    schließlich: glaubst du, eine frau, die sich mit einer solchen entscheidung befassen muß – und sie muß! – kann es brauchen, auch noch ein bißchen zum zwecke der beratung durch die gegend geschickt zu werden?

  7. j sagt:

    [quote]Herausgekommen ist nun ein Gesetz, das Frauen Verantwortungslosigkeit unterstellt und Eigenverantwortung abspricht.[/quote]
    Mal ein Gedanke: Wenn Männer schwanger werden könnten, würde das Gesetz diesen Männern genau das gleiche “unterstellen”.
    [quote]Und: Das Ärzte zu kriminalisieren droht. Denen droht bei Nicht-Beratung ein Bußgeld von 5.000 € (eine Regelung, die natürlich der Denunzierung Tür und Tor öffnet).[/quote]
    Ich vermute, dass sich Ärzte da entweder durch Einholung einer Unterschrift der Schwangeren oder durch Anwesenheit eines Zeugen aus dem Personal behelfen können.

    [quote]Und ich sehe nach wie vor die Lösung des Dilemmas in der umfassenden Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.[/quote]
    Was heisst denn das? Drei Tage vor der Geburt noch abtreiben kann es ja nicht heissen.

  8. W. Zarah sagt:

    was ist denn das schon wieder für eine Hysterie.
    Ich habe lediglich angemerkt das die “ANGEBOTSPFLICHT für die Ärzte” in diesem Gesamtkontext das geringere Problem ist, bzw. relativ leicht Nachzuweisen ist ( Formblatt + Unterschrift )und die Wahrscheinlichkeit d durch die Pflicht zum ANGEBOT in eine Notlage zukommen, relativ gering ist, also die daraus gefolgerte Kriminalisierungsmöglichkeit für mich eine “Konstruktion”ist.

    Wieso aus einem NICHTANGEBOT plötzlich eine NICHTBERATUNG gemacht wird, kann ich nicht verstehen.

  9. Rahab, Kanaan sagt:

    @W.Zarah – hysterie verbitte ich mir. meine gebärmutter ist ganz ruhig und auf innerer körpertemperatur.
    wenn schon, dann spricht aus mir postklimakterische spaßhaftigkeit gepaart mit langer berufserfahrung.
    ich unterstelle dir ja auch nicht, dass du mit körperteilen denkst, welche dafür eigentlich nicht vorgesehen sind, wa!

    zum thema selbst schlage ich vor, es mal etwas anders zu betrachten: wenn es um BERATUNG! gegangen wäre, dann hätte es doch völlig ausgereicht, das BERATUNGSANGEBOT zu VERBESSERN! oder? also: warum nicht so?

    und @j: mir ist noch keine frau begegnet, die auf die nachricht/feststellung hin, sie sei schwanger, ausruft: juhu! ich kann abtreiben! schön, dass ich nicht aus der übung komme! und sich dann vornimmt, bis kurz vorm errechneten geburtstermin zu warten, nur weil das dann noch besser kommt. – von männers kann ich mir das übrigens auch nur sehr schwer vorstellen. du etwa?

  10. SoE sagt:

    Wenn Frauen mal die gleiche Meinung haben, sind sie also wieder gleich hysterisch!? Die Aussage ist echt daneben.

    Selbst wenn die Ärzte sich durch ein Formblatt relativ einfach absichern können bei der Beratungsangebotspflicht, wird es militante Abtreibungsgegner nicht davon abhalten, jedes Mal, wenn sie von einer Abtreibung erfahren, 100 Anzeigen bei der Polizei zu stellen. Auch wenn die Ärzte dann eine Absicherung haben, ist das sehr viel (unnötiger) Aufwand und Stress und es wäre durchaus verständlich, wenn einige das nicht mitmachen wollen.

    Außerdem drohen eben tatsächliche berufsrechtliche Konsequenzen wenn jemand meint, der Arzt habe die Indikation leichtfertig gegeben.

    In der taz war noch ein weiterer schöner Artikel dazu:
    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/das-ist-ein-erneuter-angriff/

  11. W. Zarah sagt:

    @rahab

    und was hat das alles mit der “Kriminalisierung der Ärzte” zu tun ?

    “wenn es um BERATUNG! gegangen wäre, dann hätte es doch völlig ausgereicht, das BERATUNGSANGEBOT zu VERBESSERN! oder?”

    ja und ? vielleicht gibt es ja unterschiedliche Ansichten zu Verbesserungen ?

    Außerdem wurde ja das BERATUNGSANGEBOT verbessert.
    Es wurde für den Arzt zur Pflicht gemacht.

    Die Schwangere kann immer noch entscheiden ob sie das Angebot annimmt oder nicht. Und 3 Tage erscheinen mir angesichts der Tragweite der Entscheidung als nicht sonderlich unbillig.

    “mir ist noch keine frau begegnet, die auf die nachricht/feststellung hin, sie sei schwanger, ausruft: juhu! ich kann abtreiben!”

    na ja, aber ich behaupte einfach mal, das einigen Personen eine gewisse Bedenkzeit in Entscheidungs-(und ausnahme)-situationen nicht schadet.

  12. Judith sagt:

    w.zarah=zarah white=troll=>ignorieren

  13. W. Zarah sagt:

    @rahab
    PS: ich habe kein Problem damit, mit meinem Körper (oder einem Teil davon zu Denken). Ist eine sehr angenehme Fähigkeit.

    @soe

    Und was hält die “militanten Abtreibungsgegner” davon ab, jetzt schon 100 Anzeigen bei der Polizei zu stellen ? Auf Grund eines fiktiven Sachverhaltes ? Müsste dem die Polizei nicht auch nachgehen ?
    Wo ist also die neue Qualität, die den Vorwuf der (neuen)Kriminalisierbarkeit rechtfertigt ?

  14. Rahab, Kanaan sagt:

    och, w.zarah, solange das körperteil dafür eingerichtet ist, wenig. allerdings erwarte ich dann auch, dass wirklich gedacht wird!
    deshalb empfehle ich jetzt mal, über folgenden klugen satz ausgiebig und selbstkritisch nachzudenken: “dass einigen Personen eine gewisse Bedenkzeit in Entscheidungs-(und ausnahme)-situationen nicht schadet” und dabei den begriff der entscheidungs- und/oder ausnahmesituation weit zu fassen.

  15. Ariane sagt:

    Obwohl ich allgemein ja sehr für eine liberale Abtreibungspraxis bin, bin ich nicht grundsätzlich gegen eine Neuregelung von Spätabtreibungen eingestellt. Ob das neue Gesetz der richtige Schritt ist, wäre eine andere Frage.
    Aber das Thema Spätabtreibungen ist leider zu komplex, weil darunter zu viel verschiedenes verstanden wird. Man redet von einer Spätabtreibung, wenn sie nach der 14. SSW vorgenommen wird, also wenn sie nach Beratungsregelung nicht mehr möglich wäre.
    Intention der medizinischen Indikation war, Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen abtreiben, nicht zu bestrafen. Das galt schon vor 1995. Eine Frau, die abtreibt, weil sonst ihre Gesundheit oder ihr Leben auf dem Spiel steht soll die Abtreibung ermöglicht werden.

    Was daraus wurde, ist eine Biegung des Gesetzes. Man mischte in die medizinische Indikation alles rein. Begonnen von psychischen Problemen bis hin zur embryopathalogischen Indikation, die darin verpackt wurde.
    Grund dafür war der Protest der Berhindertenverbände, weshalb die embryopathologische Indikation, bis zur 24. Woche früher, gestrichen wurde. Abtreiben darf eine Frau heute also nicht, weil ihr Kind behindert wäre, sondern weil sie wegen der Behinderung des Kindes psychische Probleme bekäme. Da aber über 90% der Föten, bei denen Trisomie21 diagnostiziert wurde, darf man sich fragen, was für Probleme es denn sind. Verkraften über 90% der Frauen kein Kind mit Down Syndrom, resultiert daraus eine gesundheitliche Gefährdung? Ich zweifle, ob das immer so gegeben ist, scheinbar wird bei Diagnose Trisomie21 automatisch die Indikation gestellt.
    Das bringt das zweite Problem mit sich, den Zeitpunkt der Abtreibung. Mit Indikation kann eine Frau in der 26. Woche abtreiben. Fällt unter die gleiche Gesetzgebung, wie ein Abbruch in der 15. Woche. Es wird nicht differenziert.
    Drittens zu den Methoden. Es fahren schon heute viele Frauen nach Holland trotz medizinischer Indikation. Grund dafür sind die angebotenen Methoden in Deutschland. Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, wird nach der 14. SSW keine Ausschabung vorgenommen, sondern eine Geburt hormonell eingeleitet. Viele Frauen empfinden das als Zwängerei. In Holland sind Abbrüche mittels Ausschabung unter Vollnarkose bis in die 24. Woche üblich – jedoch nur in wenigen spezialisierten Kliniken. Klar, aber einem bestimmten Zeitpunkt ist das Risiko bei der Ausschabung hoch und die Frau soll sich fragen, ob sie doch nicht lieber eine Geburtseinleitung will. In der Praxis hat sie aber überhaupt keine Wahl, oder genauer gesagt, entweder wählt sie einen Abbruch mittels Geburtseinleitung oder fährt nach Holland und bezahlt ihn aus eigener Tasche.

    Was bringt aber das neue Gesetz? Nicht viel. Frauen werden nach der Diagnose schon heute beraten. Zusätzlich kommt eine Unterschrit auf ein Papier, auf dem die Frau die Beratung bestätigt. Die Wartezeit kann auch als Chance gesehen werden, sich über alternative Möglichkeiten des Abbruchs zu informieren.

    Selbst würde ich aber für eine viel stärkere Einschränkung der medizinischen Indikation argumentieren. Gleichzeitig mit einer Anhebung der normalen Abtreibungsfrist mit Wegfall der Beratungsregelung (wie ich schon gesagt habe, halte ich 18 Wochen für sinnvoll) eine medizinische Indikation danach nur, wenn unzweifelhaft die Gesundheit und das Leben der Frau auf dem Spiel steht. Standartgutachten wegen Behinderungen sind lächerlich. Es soll doch keine Rolle spielen, ob der Fötus behindert ist oder nicht.

  16. Rahab, Kanaan sagt:

    so – und nun wieder ernsthaft: wer einmal solch eine situation mit notwendigkeit von beratung auch nur aus der ferne miterlebt hat, der versteht unter verbesserung des beratungsangebotes etwas anderes, als den satz “ich biete Ihnen beratung an” verbunden mit” unterschreiben Sie, dass ich Ihnen gerade eine beratungsangebot gemacht habe” zu einer bußgeldbewehrten pflicht zu machen. mal so aus der betroffenenperspektive gedacht.
    falls du meinst, das sei etwas karikiert. stimmt. ist es. weil es ja nicht darum geht, dass die schwangere frau und der mit ihr schwangere mann einen satz hören und einen wisch unterschreiben, um der form genüge zu tun und damit die arzt-person strafverfolgungsfrei zu stellen. sondern im zweifel brauchen sie eine qualifizierte beratung. wobei die qualität nicht den gebrauch des rechenschiebers zur demonstration von wahrscheinlichkeiten meint sondern die einfühlung in eine situation, in der träume/wünsche/hoffnungen zerbröseln – bis hin zu fragen wie: was ist es, was ich da womöglich in mir trage? wie wäre das, was da auf mich/uns zukommt, zu schaffen? traue ich mir das zu? trauen wir uns das zu? können wir uns wirklich aufeinander verlassen? welche hilfestellungen gäbe es? und und und… bis hin zu der frage: wie wahrscheinlich ist das? muß ich das jetzt entscheiden? nimmt mir “mutter natur” vielleicht die entscheidung ab? und was wenn nicht?

    deshalb sage ich noch einmal: wenn es darum gegangen wäre, das beratungsangebot inhaltlich und professionell zu verbessern, dann hätten das auch ne kabinettsrunde hingekriegt – die hätte nur Steinbrück überstimmen müssen. (für einfache gemüter formuliert)

    stattdessen gab es einen antrag mit allerhand brimbrorium aus diversen heiligen und sonstigen zu kanonischen erklärten schriften – christliche versionen by the way, denn da sehen heutige orthodoxe rabbiner wie die früheren rabbinen das eine oder andere erheblich nüchterner, vielleicht auch lebenszugewandter, als gerade christen mit ihrer geschichte von der “heiligen familie” und der jungfräulichkeit Mariens im zeitpunkt der geburt. nicht auszudenken, was geschehen wäre, Jeschua hätte nen wasserkopf gehabt!

  17. Ariane sagt:

    @ Rahab
    Dann hätte man aber die Beratung genauer definieren sollen. Wie soll sie aussehen? Ihr Kind hat mit 91%iger Wahrscheinlichkeit Trisomie21, das bedeutet eine solche Lebenserwartung, kann etwa dann sprechen lernen, normalerweise dies und das tun. Zahlen und Rechenschieber gehören nun einmal dazu.
    Und ebenfalls gehört es dazu, über die Art der Abtreibung aufzuklären. Normalerweise wird ja heute nach der Diagnose die Indikation gestellt und die Frau ins Krankenhaus zur Geburtseinleitung überwiesen. Tatsächlich erfahren viele Frauen erst in der Klinik was ihnen bevorsteht. Dazu gehört eben auch: Mit wie hoher Wahrscheinlichkeit würde nach der Geburtseinleitung das Kind noch leben, wie schwer es schon ist.
    Ist es denn so schwierig das Beratungsgespräch zu definieren? Irgendwie sieht es danach aus, als wäre es wirklich nur eine Formsache.

  18. Ariane sagt:

    @ Rahab
    Das mit der Religion ist eh ne Sache. Keine Ahnung weshalb wieder die Jungfräulichkeit Marias nennst. Ist ein kleines Detail. Wenn Gott in sechst Tagen die Erde schafft, aus der Rippe des Mannes ne Frau fabriziert, den Mann wohlgemerkt aus Erde. Dann ist es noch das kleinste Problem eine Jungfrau schwanger werden zu lassen.

  19. Rahab, Kanaan sagt:

    @Ariane
    vielleicht habe ich ja irgendwas verpennt. kann ja passieren…
    hat in der ganzen prozedur bis zur gesetzesverabschiedung irgendwer beratung genauer definiert? und nicht nur das, sondern auch gleich ein programm zur finanziellen wie personellen usw.usf. ausstattung von beratung auf den weg gebracht? also dafür gesorgt, dass auch diese beratung dem anspruch an beratung gerecht wird?

    das mit der mariologie … na ja, keine ahnung, wie Maria auch unter bis nach der geburt jungfrau im sinne von intaktem hymen bleiben konnte…. ich nahm damit bezug auf bilder, vorstellungen und symbole, die auch eine rolle spielen, säkularisierung hin oder her.

  20. Ariane sagt:

    Ich glaube eben, wie die Beratung aussehen soll, wurde nicht definiert. Nehmen wir als Vergleich die Beratung bei Abbrüchen nach der Beratungsregelung: Da gibt es, wenn auch rudimentäre und widersprüchliche Vorschriften. Von wegen Wertneutral und Berücksichtigung des werdenden Lebens sowie die Pflicht, Hilfsleistungen bei Austragen der Schwangerschaft aufzuzeigen. Wie wird aber die Beratung bei medizinischer Indikation aussehen? Keine Ahnung, das wird völlig übergangen.
    Bei Abbrüchen nach Beratungsregelung halte ich die Zwangsberatung nicht für sinnvoll, bei Abbrüchen wegen medizinischer Indikation dagegen schon. Die Situation ist in der Regel eine ganz andere: Im Fall eines Abbruches vor der 12. Woche entscheidet die Frau, die Schwangerschaft nicht weiterzuführen. Bei medizinischer Indikation wegen Behinderung des Kindes ist es etwas anderes: Die Schwangerschaft ist erwünscht. Nur die Tatsache der Behinderung führt zu einer gesundheitlichen – psychischen – Beeinträchtigung der Frau. Man kann doch einer Frau nicht die Indikation ausstellen, sie würde es psychisch nicht überstehen ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen, dann soll aber eine Beratung nicht notwendig sein? Sozusagen, die Frau ist psychisch zu labil für ein behindertes Kind, Indikation hingeklascht, Abbruch, fertig? Gerade eine solche Frau braucht eine eingehende Beratung mit dem Aufzeigen aller Alternativen. Denn der Abbruch ist kein Klacks, es geht nicht um Schwangerschaftsgewebe, das in einem 10minütigen Eingriff am Ende durch einen kaum einen cm dicken Schlauch abgesaugt wird, es geht in der Regel um die Einleitung einer Fehlgeburt. Meistens über Stunden, das Resultat kann dann auch ein 500g schweres Kind sein, das noch kurz nach Luft schnappt, so es nicht vor Einleitung abgetötet wurde. Das sind ganz andere Kategorien. Gerade solche Frauen brauchen eine Beratung.

    Und es ist ein Witz, wenn eine Frau, die in der 6. Woche ihre Schwangerschaft medikamentös abbrechen will, am Ende von Auge kaum richtig erkennbare Blutfetzen “entsorgt”, noch zur Zwangsberatung muss mit Wartezeit, während eine andere in der 26. Woche ohne Beratung ihr Kind tot gebiert, auf Kosten der Krankenkasse, nur weil es wahrscheinlich behindert wäre. Da stimmt das Verhältnis einfach nicht.

    Leider wurde die Chance einer Neuregelung der Abtreibung allgemein nicht wahrgenommen. Evtl. wären Teile der CDU bereit, sicher aber viele SPD-Leute, einer Änderung zuzustimmen, welche die Beratungspflicht vor der 12. Woche abschafft, wenn im Gegenzug Spätabtreibungen erschwert werden.

  21. profin sagt:

    Rahab, Ariane, danke für eure tiefgehenden Beiträge.

    Was ich wirklich problematisch finde, ist die 3-Tage-Pflicht. Wer sich zu solch einer sehr schweren Entscheidung wie einem späten Abbruch durch ringt, denjenigen noch 3 Tage warten zu lassen mit dem wachsenden Bauch, das finde ich brutal.

    Beratungsangebot als Pflicht – ach nun, damit kann ich leben. Wenn sichergestellt ist, dass frau/man dann auch umgehend solch eine Beratung bekommen kann.

    Das funktioniert nämlich nicht so einfach. Schonmal mit Tränen in den Augen im Umkreis von 150 km alle Beratungsstellen abtelefoniert?
    Zuletzt: Ein Lob an die Beratungsarbeit, die von vielen engagierten Menschen geemacht wird. Entscheidungsbegleitend.

  22. profin sagt:

    übrigens schmeißt mir google-ads an den rechten Seitenrand Anzeigen zu Kinderbetreuung.
    grrrrrr

  23. Ariane sagt:

    @ Profin
    Ja, davon kann ich ein Lied singen. Bei Abbrüchen vor der 12. Woche ist ja nicht nur die Wartefrist ein Problem, sondern auch die Beratungsstelle. Man wartet zwar nicht Ewigkeiten, war vorher aber so naiv und dachte man würde unmittelbar, also am gleichen Tag einen Termin bekommen.
    D.h. Verzögerungen von einer Woche und mehr sind wegen der Zwangsberatung durchaus möglich.

    Natürlich sollte eine Beratung (jetzt im Fall von Spätabtreibungen) ohne Wartezeit möglich sein. Die 3 Tage nach der Beratung halt ich bei Spätabtreibungen für weniger problematisch als bei den “normalen” Abtreibungen. Denn in der 20. Woche geht frau nicht einfach schnell für eine Absaugung zum Arzt, in der Regel ist die Behandlung stationär. Und viele Frauen könnten es als Chance sehe, die Wartezeit zu nutzen, indem sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Wie ich gesagt habe, die getroffene Einschränkung bei den Spätabtreibungen halte ich nicht für allzu problematisch. Die heutigen Einschränkungen bei normalen Abtreibungen sind das schon viel mehr.

    Obwohl ich natürlich ein anderes Modell, Abtreibung bis zur 18. Woche ohne Zwangsberatung und Beschränkung der medizinischen Indikation auf Fälle, wo das Leben der Frau in Gefahr ist, befürworte. Am meisten kotzt mich diese Scheinheiligkeit mit der verkappten embryopathologischen Indikation an. Da war die alte Regelung schon ehrlicher, wenn eine Behinderung direkt ein Grund für eine Abtreibung sein konnte, während heute der Umweg über die Gesundheit der Frau gemacht wird – und das erst noch ohne jegliche zeitliche Beschränkung.

    Sehr spannend ist übrigens die Geschichte der Abtreibungen wegen Behinderung: Sogar in Ländern und zu Zeiten als Abtreibung in den meisten Fällen illegal war, war es ohne weiteres möglich eine Abtreibung zu bekommen, ja, sie wurde sogar empfohlen, wenn die Frau z.B. Röteln hatte. Obwohl da immer die Chance von etwa 50% bestand, ein gesundes Kind zu bekommen. Einerseits Schutz des Lebens, andererseits Beschränkung bei potentieller Behinderun? Ich konnte das nie so richtig nachvollziehen.

  24. Anna sagt:

    Profin schrieb:

    übrigens schmeißt mir google-ads an den rechten Seitenrand Anzeigen zu Kinderbetreuung.
    grrrrrr

    Dazu eine kleine OT-Anmerkung am Rande: Das sind keine google ads. Da wir die aus verschiedenen Gründen sehr schlimm finden (und uns deswegen dagegen entschieden haben), isses mir gerade wichtig, das anzumerken.

    Und jetzt weiter mit der schönen Diskussion.

  25. Rahab, Kanaan sagt:

    bedenkens- und diskussionswert finde ich auch diesen artikel:
    http://www.freitag.de/politik/0920-spaetabtreibung-paragraf-218-praenataldiagnostik

  26. kousheru sagt:

    Was daraus wurde, ist eine Biegung des Gesetzes. Man mischte in die medizinische Indikation alles rein. Begonnen von psychischen Problemen bis hin zur embryopathalogischen Indikation, die darin verpackt wurde.
    was mich immer immens stört, ist, das psychische probleme immer als weitaus “ungefährlicher/trivialer” dargestellt werden als physische probleme.
    ich kenne frauen, die ungewollt schwanger wurden und dermaßen fertig mit der welt waren, daß sie sich – hätten sie nicht abtreiben können – ohne zu zögern umgebracht hätten.
    ganz zu schweigen von den immer häufigeren horrornachrichten von frauen, die gebären und direkt danach das kind umbringen und in den geranien verscharren.

  27. Neeva sagt:

    Sehr spannend ist übrigens die Geschichte der Abtreibungen wegen Behinderung: Sogar in Ländern und zu Zeiten als Abtreibung in den meisten Fällen illegal war, war es ohne weiteres möglich eine Abtreibung zu bekommen, ja, sie wurde sogar empfohlen, wenn die Frau z.B. Röteln hatte. Obwohl da immer die Chance von etwa 50% bestand, ein gesundes Kind zu bekommen. Einerseits Schutz des Lebens, andererseits Beschränkung bei potentieller Behinderun? Ich konnte das nie so richtig nachvollziehen.

    Wirklich nicht? Was ist daran schwer zu verstehen?
    Man “brauchte” eine möglichst große Bevölkerung und genug Kanonenfutter und die Frauen sollen als Gruppe möglichst ruhig gehalten werden => Abtreibungen verbieten
    Behinderte sind als Soldaten eher nicht zu gebrauchen und passen nicht in den “gesunden Volkskörper” => auf jeden Fall abtreiben

    Diese Auffassung ist noch gar nicht so lange her. Und 45 leider keinen plötzlichen Tod gestorben.

  28. So wie ich es verstehe, geht es in der Sache weder um eine Bevormundung der Frauen noch um eine Beschneidung des Abtreibungsrechts, sondern vielmehr um den Versuch, den Automatismus „Diagnose-Schock-Entscheidung-Abtreibung“ zu durchbrechen (http://www.tagesschau.de/spaetabtreibung104.html),
    mit dem Schwangere heutzutage unvorbereitet auf die Schiene der pränatalen Diagnostik geschickt werden und bei möglichen Anzeichen einer Behinderung des Kindes ein Abbruch stillschweigend als die einzig vernünftige Lösung betrachtet wird. Hier hätten sich im nachhinein viele Frauen bereits vor den Tests mehr Aufklärung und Beratung gewünscht (meiner selbst eingenommen) – und nicht erst, wenn die Zeit drängt.

    Es gibt zweifellos kritikwürdige Punkte an der Neuregelung. Doch beachtlich und denkwürdig ist, dass hier beim Thema Abtreibung mal keine Grabenkämpfe geführt wurden. Denn – wie es Renate Schmidt formulierte: „Diese Debatte war und ist keine Auseinandersetzung von Feministinnen gegen Lebensschützer.“ (http://news.de.msn.com/politik/article.aspx?cp-documentid=16805043)

  29. Neeva sagt:

    Also ich hätte jetzt angenommen, dass Schwangere, die pränatale Untersuchungen vornehmen lassen – ist davon überhaupt etwas verpflichtend? – wenigstens ein paar Gedanken daran verschwenden, was sie tun, wenn etwas gefunden wird.
    OK, das setzt natürlich Ärzte voraus, die zumindest mal erwähnen, was sie gerade genau untersuchen.

  30. Nein, verpflichtend sind die Test natürlich nicht. Doch bei Spätgebärenden (und das ist man ab Alter 35) wird diesen “sehr nahegelegt”, dass man sich den ganzen Spektrum der pränatalen Untersuchungen unterzieht. Und das ohne ein weiteres Wort vom Arzt zur Aussagefähigkeit, Genauigkeit und Risiken der Untersuchungen. Zumindest ist mir das mit verschiedenen Ärzten passiert. Als ich mich in einem Fall gegen die Tests entschied, erntete ich hochgezogene Augenbrauen und die schroffe Aufforderung, das schriftlich zu erklären. Und das genau ist ein Automatismus, der hier unterbrochen werden sollte. Jede Frau sollte das Recht auf eine fundierte und individuelle Entscheidung haben – in beide Richtungen.

  31. Neeva sagt:

    Da stimme ich natürlich voll zu. Jede Frau sollte alle relevanten Informationen bekommen und dann frei entscheiden können.

    Was du von deinen Untersuchungen erzählst ist leider traurige Realität im gesamten Gesundheitswesen. Insofern ist die gesetzliche Beratungspflicht vielleicht tatsächlich ein Anstoß in die richtige Richtung.

    Konkret an diesem Gesetz stört mich aber, dass unser Gesetzgeber das Problem der mangelnden ärztlichen Beratung nur bei Abtreibungen sieht. Nicht bei Blinddarmoperationen, nicht bei Chemotherapie, nicht bei Herzkatheteruntersuchungen. Außerdem wurde klar geäußert, dass die neue Regelung die Zahl der Spätabtreibungen möglichst reduzieren soll.

    Ich habe hier ganz klar den Verdacht, dass es eben nicht wirklich um bessere Beratung für die Schwangeren geht, sondern um Beratung, die möglichst von einer Abtreibung abhalten soll. Und wenn auf diese Weise die Richtung vorgegeben wird, wird eben nicht in jedem Fall das beste für die Frau herauskommen.

    Und zuletzt: Glaubst du wirklich, ein Arzt, der bis jetzt nichtmal die Risiken der Untersuchungen erläutert hat, fängt nach dieser Gesetzesänderung an, ausführlich, hilfreich und psychologisch geschickt zu beraten? Der lässt sich ein Merkblatt drucken, auf dem 30 Punkte erwähnt sind, und lässt die Schwangeren unterschreiben. Damit ist den Frauen aber echt geholfen.

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