Sexualstrafrecht: der Fall Amstetten

von Barbara

Ein Vater missbraucht und schwängert seine Tochter über Jahrzehnte, sperrt sie im Keller ein, wo sie ihre Kinder bekommt und zum Teil großzieht. Dieser Fall der Familie F. aus dem österreichischen Amstetten ist in einem Ausmaß entsetzlich, das meine Vorstellungskraft übersteigt. Derzeit steht der 73-jährige Vater, Josef F., vor Gericht. Wie die österreichische Regierung meldete, gibt es in Österreich Überlegungen, das Sexualstrafrecht zu reformieren: Die Verjährung von Straftaten etwa soll von 15 auf 30 Jahre hochgesetzt werden, Strafen sollen drastischer ausfallen - und Sexualstraftäter dürfen keine Kinder adoptieren. Hintergrund sind die Sexualstraftaten, die Josef F. in den 1960er Jahren begangen hat, nach geltendem Recht sind sie heute verjährt. Deshalb konnte F. die Kinder, die seine Tochter im Keller zur Welt gebracht hat, adoptieren.

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3 Kommentare zu “Sexualstrafrecht: der Fall Amstetten”

  1. hn schreibt:

    weshalb das überhaupt verjähren sollte? die opfer vergessen es ja auch nicht…

  2. bernd aus weil schreibt:

    richtig. verjahrung ist hier völlig unangebracht. allerdings sollten die strafen für vergewaltiung, insbesondere von minderjährigen drastisch arhöht werden und vor allem auch auf diejenigen erweitert werden, die sich der stillschweigenden duldung schuldig machen. also auf die wegseher, einschliesslich ehepartner, lehrer, ärzte … dann würden vielleicht eher mal welche den mund aufmachen und die kinder retten. vergewaltiger gehören nach haftentlassung auch grundsätzlich für viele jahre, besser jahrzehnte unter beobachtung und zwangstherapie und dürften nie wieder unter einem dach mit kindern leben.

  3. Nils schreibt:

    Was den Fall Amstetten betrifft, sollte man eher überlegen, ob man Beamte stärker juristisch in die Verantwortung nimmt. Wie kann eine Behörde einer Adoption zustimmen, ohne die Mutter auch nur befragt zu haben?

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