Krisenbewältigung nicht zulasten der Frauen

22. April 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 9 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Im Europäischen Parlament wird zurzeit ein Bericht des spanischen Grünen-Abgeordneten Raül Romeva zu den geschlechtsspezifischen Aspekten der Rezession und Finanzkrise diskutiert. Raül Romeva macht in seinem Bericht darauf aufmerksam, dass, obwohl die Krise besonders nachteilige Auswirkungen auf Frauen hat, das Hauptaugenmerk der Krisenbewältigung und somit auch die finanzielle Unterstützung auf männerdominierten Branchen wie der Bau- und der Automobilindustrie liegt.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Der Grünen-Abgeordnete fordert in seinem Bericht unter anderem, dass die derzeitige Krise als Chance genutzt wird, das von der EU gesetzte Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verankern. So sollten die Mitgliedstaaten dem norwegischen Beispiel mit einer AG-Vorstandsquote von 40 Prozent Frauen folgen. Außerdem sollte in den Strukturfonds der EU (Europäische Sozialfonds und Europäische Fonds für regionale Entwicklung) Finanzreserven für Maßnahmen zur Chancengleichheit bereit gestellt werden.
Romeva verlangt ferner, dass ein Gleichstellungskapitel in die “EU 2020″-Strategie eingebaut wird und die geplanten und teils schon durchgeführten Kürzungen in öffentlichen Haushalten nicht zulasten der Frauen und deren Berufstätigkeit gehen dürfen. Das passiert zum Beispiel, , indem Betreuungseinrichtungen geschlossen werden und dadurch die Betreuung auf die Frauen (zurück) verlagert wird.
In eine neue Finanz- und Wirtschaftsarchitektur gehöre eine Gleichstellungsperspektive und -politik eingebunden, um zu gewährleisten, dass Konjunkturprogramme und Strukturanpassungsprogramme einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung unterzogen werden und eine Gleichstellungsperspektive beinhalten. So müsse auch in allen Politikbereichen die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Gleichstellungsfragen obligatorisch sein. Im Gegenzug sollten Regression und finanzielle Einsparungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Politik und das Funktionieren der Strukturen zur Gleichstellung von Frauen und Männern haben.

Raül Romevas Bericht ist zwar “nur” ein Initiativbericht, das heißt, aus ihm resultiert direkt keine Gesetzgebung, aber dennoch gibt er die Richtung für wichtige Maßnahmen vor, die zur Gleichstellung der Geschlechter nötig sind. Wenn auch nur einige seiner Forderungen verwirklicht werden, zum Beispiel die Veranschlagung von Haushaltsmitteln für Gleichstellungsfragen in allen Politikbereichen, kommen wir der Gleichstellung ein ganzes Stück näher.

Aber es ist nicht einmal sicher, dass diese Forderungen durchkommen. Romevas Forderungen wurden von den Abgeordneten der konservativen Fraktion (Europäische Volkspartei/EVP) scharf angegriffen; der Bericht bestehe aus Behauptungen und Thesen, die unbegründet seien. Raül Romeva suche die Löcher im Käse, so Astrid Lulling, eine luxemburgische EVP-Abgeordnete. Die EVP-Abgeordneten, unter ihnen auch die deutsche CDU-Abgeordnete Christa Klass, beantragen – statt inhaltlicher Änderungen – die Streichung der meisten Forderungen aus Romevas Bericht und praktizieren somit eine neue Blockade-Politik im Frauenrechtsausschuss des Parlaments (FEMM).

Auch wenn klar ist, dass einige der Forderungen – etwa die ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen – nicht in den nächsten Monaten erreicht werden können, werden wir uns weiter dafür einsetzen. Denn nur wer für etwas kämpft, kann auch etwas erreichen!


Facebook | |


Was Cadiz mit Emanzipation zu tun hat

27. Februar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 8 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Ciao,

erstmal: Der Frauenrechtsausschuss hat diese Woche für die zweiwöchige Vaterschaftszeit gestimmt, nachdem es der Sozialausschuss abgelehnt hatte. Jetzt kommt es auf die Plenumsentscheidung Ende März an. Es bleibt spannend und ich werde euch auf dem Laufenden halten!

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Ich möchte diesmal kurz etwas berichten über eine Aktion der spanischen Präsidentschaft. Vielleicht habt ihr in den letzten Wochen etwas von einer Cadiz declaration gehört oder gelesen, die sich für Frauen im Europäischen Raum stark machen will. Darum geht es dabei: Übereinstimmend mit dem spanischen Vorsitz der Europäischen Gemeinschaft (EU), fand in Cadiz der zweite Europäische “Gipfel der Frauen an der Macht” (European Summit of Women in Power) am 3. Februar statt, gefolgt vom “Europäischen Frauen Forum: Peking +15″ am 4.-5. Februar. Auf dem Gipfel unterzeichneten 23 weibliche Minister aus 17 EU-Ländern die so genannte Cadiz-Erklärung, eine Selbstverpflichtung für weitere Gleichberechtigung der Geschlechter auf der nationalen und internationalen Ebene.

(weiterlesen …)


Facebook | |


Mutterschutz, Elternzeit, Gleichstellung – all das steht im Europaparlament auf dem Spiel

28. Januar 2010 von Franziska
Dieser Text ist Teil 7 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Olá!

In dieser Woche ging es bei uns in Brüssel um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit 1992 existiert eine EU-”Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz” oder kurz “Mutterschutz-Richtlinie”. Sie sieht bis zu 14 Wochen Mutterschutz vor. Die Richtlinie basiert – wie der Name erraten lässt – auf Artikel 137: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Im Rahmen der “EU Roadmap for equality between women and men 2006-2010″, bei der eine der sechs Prioritäten die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist, brachte die Kommission eine Revision dieser Richtlinie ein und schlug im Oktober 2008 vor, die gesetzliche Grundlage für die Richtlinie zu erweitern – um den Gleichberechtigungsartikel 141. Ansonsten wollte sie den Mutterschutz von 14 auf 18 Wochen erweitern.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Die sozialdemokratische Berichterstatterin im Parlament sah dann vor, das Anrecht auf eine bezahlte Vaterschaftszeit von zwei Wochen hinzuzufügen – keine Verpflichtung. Dies wurde von den Konservativen im Parlament hart bekämpft, mit der Begründung, die Väter hätten in der Richtlinie nichts zu suchen. Damit unterlagen sie zwar im Frauenrechtsausschuss, aber schafften es, die Abstimmung im Plenum zu verschieben – und damit von der letzten Legislaturperiode zu dieser. Nun sind die Mehrheiten anders, aber die Debatte die gleiche.

(weiterlesen …)


Facebook | |


Unter Männern

24. November 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 6 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Hi,

ein paar Monate sind seit der Europawahl im Juni vergangen und beim Zurückblicken merke ich: Ich habe schon jetzt eine ganze Menge Erfahrungen als Abgeordnete gemacht. Interessanterweise immer wieder ähnliche.

Bei Akkreditierungen werde ich – jung, weiblich, blond – gefragt: Für welchen Abgeordneten holen Sie denn die Papiere? Diese Frage wiederholt sich jedes Mal, wenn ich offiziell ein Dokument abholen will, mich eintragen muss etc. Als junge blonde Frau wird man also sofort in die Kategorie ‘Assistentin von älterem männlichen Abgeordneten’ gesteckt? Klar ist auf jeden Fall: Europaabgeordnete sind im Durchschnitt alt und männlich.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Interessant ist auch die Arbeit in den Ausschüssen. Ich wurde von meiner Fraktion, den Grünen, in den Auswärtigen Ausschuss, und stellvertretend in den Haushalt- und den Frauenausschuss gewählt. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse fällt schon sehr auf: Überwiegen im Auswärtigen und Haushaltsausschuss die Männer, gibt es im Frauenausschuss so gut wie keine. Am enttäuschendsten war die Wahl des Vorstands des Auswärtigen Ausschusses in der ersten Sitzung. Ein Vorsitzender und vier Stellvertreter, alle männlich, alle über 50 Jahre alt (und natürlich alle weiß).

Ich konnte die erste Sitzung nicht enden lassen, ohne dieses traurige Erscheinungsbild zu kommentieren. Meine erste Redezeit im Europaparlament verwendete ich also darauf, mein Bedauern über diese archaische Zusammensetzung zum Ausdruck zu bringen. Schweigen im Raum. Wer wagt da, sich so zu äußern? Zögerlich klatschen die Frauen aus meiner Fraktion, andere schlossen sich an, aber alles bleibt verhalten. Der neugewählte Präsident schließt schnell die Sitzung, aber nicht ohne vorher in meine Richtung zu sagen: “Auf eine hoffentlich gute Zusammenarbeit!” Mal sehen …

In den letzten Wochen waren Frauen im Parlament schon ein riesiges Thema in Brüssel. Eine neue Kommission ist zu besetzen und es zeigte sich, dass die große Mehrheit der 27 Mitgliedsländer Männer für die Kommissionsposten vorschlugen – insgesamt wurden bis jetzt nur fünf Frauen vorgeschlagen. Das war Anlass für uns Grüne, eine fraktionsübergreifende Kampagne zu starten, unsere Drohung lautet: Wenn die neue Kommission nicht mindestens so viele weibliche Mitglieder hat wie die jetzige, werden wir en bloc im Europaparlament dagegen stimmen. Dafür brauchen wir natürlich auch die Stimmen einiger Männer. Mal sehen, ob es klappt.

Wir hoffen nun, dass mit der Ernennung von Lady Ashton als EU-Außenministerin der Druck fuer die Kommissionsbesetzung nicht sinkt, hier herrschen immer noch ‘saudi-arabische Verhälntnisse’. Für viele überzeugte Europäerinnen und auch für mich als Außenpolitikerin ist Lady Ashton eine Enttäuschung: Sie soll den neuen EU-Auswärtigen Dienst aufbauen, und dies ohne außenpolitische Erfahrung. Aber diese Kritik soll nicht unseren Elan schmaelern. Wir kritisieren viele der vorgeschlagenen Männer ja auch, ohne daraus abzuleiten, dass es falsch ist, Männer generell zu nominieren.

So long, eure Franziska


Facebook | |


Der Türkei-Beitritt zur Europäischen Union ist auch eine Frauenrechtsfrage

30. Oktober 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 5 von 19 der Serie Post aus Brüssel

iyi günler!

Das heißt „Guten Tag“ auf Türkisch; heute werde ich über den Türkeibeitritt zur Europäischen Union schreiben und damit auch über Frauenrechte in der Türkei. Denn gerade hat die EU anlässlich ihres jährlichen Fortschrittsberichts die Türkei ermahnt, die Situation der türkischen Frauen zu verbessern.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Seit 2004 ist die Türkei offizieller Beitrittskandidat der EU. Beitritte in die EU sind an die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien gebunden. Diese wurden vom Europäischen Rat im Jahre 1993 in Kopenhagen mit Blick auf die EU-Osterweiterung beschlossen. Drei Gruppen von Kriterien gibt es: politische, wirtschaftliche und Acquis-Kriterien (Übernahme bestehender EU Gesetzgebung). Im Wortlaut:

„… Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben …“

Eine Dimension des Menschenrechtsschutz ist dabei die Stellung der Frau und ihrer Rechte in der Gesellschaft. Die drei Kategoriengruppen werden in 35 “Kapiteln” konkretisiert und verhandelt, erst wenn alle Kapitel verhandelt und geschlossen sind, kann das Land der EU beitreten. Die Kapitel werden eröffnet und geschlossen auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Form von jährlichen Fortschrittsberichten – wie dem gerade veröffentlichten.

Im vergangenen Jahr hat die Türkei wichtige Schritte eingeleitet, allerdings sind Reformen in der Sozialpolitik für die Gleichstellung von Frauen nicht wirklich vorangekommen. Das Parlament hat zwar hier einen neuen Ausschuss geschaffen, es gibt von der Regierung und von Privatleuten Initiativen, die auf die Verbesserung der sozialen Lage der Frauen abzielen und die auch Positives bewirken, aber es bleibt noch viel zu tun. Die Kommission hat deswegen auch die Situation der Frauen in ihrem Bericht besonders hervorgehoben:

However, gender equality remains a major challenge in Turkey and a gender equality body as required by the acquis has yet to be established. (…) Political representation of women, at both national and regional levels, is very low. The local elections held on 29 March 2009 did not change this: there are only two female mayors at provincial capital level and seventeen at district town level. Overall, despite the pre-electoral rhetoric, political parties did not place a sufficient number of female candidates in electable positions. Finally, the Law on Political Parties and the statutes of the parties contain no provisions that could lead in practice to adequate political representation of Turkish women.

(Hier würde Deutschland wahrscheinlich ähnlich schlecht abschneiden – die Dichte der weiblichen Bürgermeister ist auch bei uns nicht sehr hoch.)

(weiterlesen …)


Facebook | |


Frankreichs Debatte um Kinder und Renten

29. August 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 4 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Saludos,

heute möchte ich mal eine Frage zur Debatte stellen. Diese betrifft zwar nicht die EU-Ebene, wird aber in fast allen EU-Ländern diskutiert. Klar, die Europäische Union hat hier keine direkte Gesetzeskompetenz, aber der Vergleich von Debatten ist doch immer ganz interessant.

Es geht um Gleichstellung, Kinder und die Rente. In Frankreich wurde gerade von der Regierung eine große Debatte losgetreten: „Quelle retraite pour les mères de famille“ – Welche Rente für Familienmütter?

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Worum es geht: In Frankreich müssen Arbeitnehmer, um eine volle Rente zu erhalten, 161 Trimester Beiträge zahlen (etwas mehr als 40 Jahre). Frauen kriegen pro Kind (geboren oder adoptiert) automatisch 8 Trimester angerechnet. Wenn eine Frau drei Kinder hat, kann sie also sechs Jahre früher in Rente gehen als eine Frau ohne Kinder oder als ein Mann. Zielsetzung war, für Frauen die Reduzierung und/oder Erschwerung von Arbeitszeit durch Mutterschaft, damit verbundener geringerer Gehälter und Karrierechancen, auszugleichen. Auch wenn französische Mütter wesentlich schneller wieder anfangen zu arbeiten als ihre deutschen Kolleginnen, nehmen sie trotzdem zumindest ein paar Monate Mutterschutz, danach organisieren sie zumeist die Kinderbetreuung, kriegen weniger verantwortliche Jobs, weil auch französische Chefs diese tendenziell lieber an Menschen ohne elterlich Verantwortung geben, und verdienen im Durchschnitt weniger als die Männer. Die Anrechnungstrimester sind aber unabhängig davon, ob Mütter arbeiten oder nicht. 2005 haben deswegen 90 Prozent aller Frauen davon profitiert, im Durchschnitt 18 Trimester. Das kostet den französischen Staat im Jahr vier Milliarden Euro.

Dieses System muss nun aufgrund mehrerer Gerichtsurteile gerändert werden. Väter hatten geklagt und gewonnen: Sie haben betreut, Auszeiten genommen, Karriereeinbrüche eingesteckt – und wollen nun bei der Rente davon profitieren können wie Mütter. Die Gerichtsverfahren sind bis zur obersten Instanz durchgefochten – jetzt muss der Gesetzgeber handeln. Die Kläger beriefen sich unter anderem auf das Antidiskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtscharta (hat nix mit der EU zu tun).

Jetzt ist die große Frage, was tun?

  • Allen Vätern auch sechs Trimester pro Kind anrechnen. Das würde das System finanziell sprengen, und außerdem der de facto Realität der „Väterzeit“ nicht entsprechen. In Frankreich entscheidet sich genau ein Prozent der Väter für Vaterzeit.
  • Alle, egal ob Frau oder Mann, die nicht arbeiten gehen, um Kinder zu betreuen, kriegen pro Kindertrimester ein Rententrimester. Das würde aber Anreize neu setzen: Der Anreiz wäre nicht, mehr Kinder zu kriegen an sich, sondern zu Hause zu bleiben bei den Kindern. Das würde aber die Zielsetzung der Regelung auf den Kopf drehen. Man würde das fördern, was man eigentlich entschädigen will: Gehaltsausfall, Nachteile am Arbeitsmarkt, Karriereknicks etc.
  • Das erste Jahr geht automatisch zugunsten der Mutter. Für das zweite entscheiden die Eltern, wer von beiden die drei verbleibenden Trimester erhält. Aber was passiert bei einer Trennung? Wann muss man sich entscheiden? Wer überprüft die Freiwilligkeit solcher Entscheidungen?

Eine sehr spannende Debatte. Also: Was meint ihr?

Adiós, eure Franziska


Facebook | |


Wieso die EU nur wenig am Abtreibungsrecht in ihren Mitgliedsstaaten ändern kann

25. Juli 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 3 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Bonjour,

heute möchte ich auf Leonies Frage eingehen. Sie schrieb beim letzten Mal: “Was sagt eine Europapolitikerin dazu, dass die EU bereit ist, Irland weiterhin ein totales Abtreibungsverbot zu zugestehen, nur um einen EU-Vertrag durchzubringen? Der Zweck heiligt die Mittel? Sehr interessant ist dies auch, da die EU eigentlich einheitlich beschlossen hatte, das alle Frauen in EU-Ländern ihr Recht auf einen Abbruch einfordern können. Kann die EU in diesem Fall wirklich Frauenrechte so ernst nehmen? Müsste in diesem Fall nicht eigentlich der europäische Gerichtshof einschreiten, denn immerhin werden hier die Grundrechte von einigen EU-Bürgern mit Füßen getreten?“

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

Zuerst einmal zum Hintergrund: Die EU hat nie einheitlich beschlossen, dass alle Frauen ihr Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch einfordern können. Das hat der Europarat getan – das Gremium mit 47 Mitgliedsstaaten, unter anderem Russland, dessen Entscheidungen nicht bindend sind – und nicht die Europäische Union (EU). Deswegen hat die irische Staatspräsidentin Mary McAleese auch in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats die geltenden Regelungen in Irland verteidigt. Vielleicht erinnert ihr euch jetzt an europäische Gerichtsverfahren, unter anderem den Fall der polnischen Frau, die trotz eklatanter Gesundheitsrisiken nicht abtreiben durfte, und dann auch tatsächlich erblindete. Dafür wurde die polnische Regierung verurteilt – aber nicht von einem EU-Gericht, sondern vom Europäischen Menschengerichtshof (der nichts mit der EU zu tun hat). Das hört sich jetzt kompliziert an, bringen Journalisten auch ständig durcheinander, aber ist wichtig für eine politische Debatte.

Das Recht auf Abtreibung ist also kein europäisches Sekundärrecht im Sinne von bindendem EU-Recht. Es wurde (leider) noch nie so von den Regierungschefs beschlossen. Das hat vor allem einen Grund: Bis jetzt argumentieren die Regierungschefs, dass eine solche Entscheidung nicht im Kompetenzbereich der EU läge. Die EU habe gar kein Recht darüber zu entscheiden, genauso wenig wie zum Beispiel über die Gliederung des Schulsystems. Das Argument lautet wahlweise: Abtreibung ist eine „Gesundheitsfrage“ oder eine „kulturelle/moralische“ Frage und damit nationale Kompetenz. Würden die Regierungschefs das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht verstehen, könnte die EU die richtige Plattform sein. Aber diesen Schritt zu tun weigern sich bis jetzt die EU-Regierungen.

Basierend auf dem Argument „Gesundheit“ darf nach den aktuellen Verträgen – und auch dem Lissabonvertrag – die EU in diesem Bereich also gar nichts entscheiden. Die irischen Gegner, die sich auf das Abtreibungsrecht im Lissabonvertrag beriefen, wollten vor allem sicherstellen, dass die EU nicht irgendwann doch das Recht auf Abtreibung als Menschenrecht definiert und es damit zur EU-weiten Durchsetzung diesen Rechts kommen könnte. Was die Iren also bekommen haben, ist die Zusage, dass der Lissabonvertrag der EU keinerlei Kompetenz überträgt im Bereich der Abtreibung (es also weiterhin bei ihrem “Gesundheits”verständnis bleibt).

Am 3. Juli 2002 hieß das Europaparlament mit 280 zu 240 Stimmen eine Resolution gut, in welcher den Mitgliedstaaten und den Beitritts-Kandidaten in Mittel- und Osteuropa empfohlen wurde, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren. Im Vorfeld der Debatte waren die Abgeordneten von Zuschriften der Abtreibungsgegner überschwemmt worden. Mit der aktuellen Sitzverteilung nach der Wahl am 7. Juni 2009, bei der die Konservativen als Sieger hervorgingen, wäre auch so eine – unverbindliche – Resolution nicht mehr denkbar.

Eine mögliche Kompetenzverlagerung hat außerdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonvertrag erschwert. Das Gericht spricht, dass „kulturell“ besonders bedeutsame Entscheidungen auf nationaler Ebene bleiben sollen. Das Abtreibungsrecht wurde bis jetzt auch häufig mit Verweis auf die „kulturellen“ Unterschiede der Mitgliedsländer von der europäischen Ebene ferngehalten.

Hier herrscht der Handlungsdruck also vor allem auf der nationalen Ebene (für die Umgestaltung der nationalen Politik und die Positionierung der Regierung in Brüssel) und erfordert die Solidarität der Frauenbewegungen untereinander.

Au revoir, eure Franziska


Facebook | |


Europa war ein Alphamädchen

23. Juni 2009 von Franziska
Dieser Text ist Teil 2 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Guten Tag,

vor zweieinhalb Wochen wurde ich bei der Europawahl für die Grünen ins Europaparlament gewählt. Und weil ich davon überzeugt bin, dass das, was in Brüssel und Strasbourg entschieden wird, nicht ohne Auswirkungen auf uns bleibt, werde ich hier in Zukunft monatlich aus dem Europaparlament berichten – mit Informationen, Ansichten, Anekdoten und Zoten. Ich freue mich schon sehr darauf, mit euch zu diskutieren, auf eure Kommentare und Fragen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

In meiner Kolumne soll es um Fragen gehen wie: Was bringt uns jungen Frauen Europa heute? Was können wir uns hier in Deutschland von anderen Ländern abgucken?

„Europa war ein Alphamädchen“ – so war der Titel einer Veranstaltung von Susanne und mir vor vier Wochen. Damit meinten wir einerseits die mythologische Figur Europa, Namensgeberin unseres Kontinents. Auch wenn sie entführt wurde, auf den meisten bildlichen Darstellungen reitet sie doch ziemlich stolz und kraftvoll auf dem Stier. Andererseits dachten wir dabei an die Europäische Union und ihre Verdienste für die Frauenrechte. Die sind nämlich ziemlich groß. Unseren Antidiskriminierungsschutz in Deutschland hätten wir zum Beispiel ohne die EU nicht. Oder: Auch wenn auch in Deutschland immer noch nicht umgesetzt, ist die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau doch schon in den Römischen Verträgen festgeschrieben – in den tiefen 50ern, als bei uns die Frau laut Gesetz ihren Ehemann noch um Erlaubnis bitten musste, wenn sie arbeiten gehen wollte.

Ich werde in den kommenden Monaten also vor allem auch der Frage nachgehen: Wie können wir Europa mitgestalten und dazu beitragen, dass Europa ein Alphamädchen bleibt?

Bis bald, eure Franziska


Facebook | |


Europaweit gegen Gewalt

29. Juni 2011 von Franziska
Dieser Text ist Teil 1 von 19 der Serie Post aus Brüssel

Salut,

es gibt gute Nachrichten auf europäischer Ebene! Der Europarat hat eine Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Der Europarat ist jedoch kein Organ der EU, sondern eine eigenständige internationale Organisation von 47 Staaten (darunter auch Russland und die Türkei) und sieht sich selbst als Forum für europäische Debatten und als Gremium zur Stärkung der europäischen Zusammenarbeit. Der Europarat kann keine Gesetzesvorschläge machen, sondern lediglich Konventionen verabschieden, die dann von den Mitgliedesstaaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Illustration: (c) Eva Hillreiner

(c) Eva Hillreiner, www.evahillreiner.de

In seiner Sitzung am 7. April 2011 hat der Europarat die Konvention angenommen und ebnet damit endlich den Weg für einen europaweiten Standard in Sachen Schutz der Frauen vor allen Formen von Gewalt. Gleichzeitig hat der Europarat auch ein Monitoring-System zur Verfolgung der wirksamen Umsetzung der Konvention verabschiedet. Hauptbestandteile der Konvention sind:

  • Gewalt gegen Frauen wird als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung angesehen.
  • Erste internationale Definition von “gender” als sozial konstruierte Rollen, Verhalten, Aktivitäten und Attribute, die eine Gesellschaft für Frauen und Männer für angemessen hält, und geht damit erstmals über die biologischen Eigenschaften hinaus.
  • Klare Straftatbestände wie z.B. Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, Stalking, Zwangsabtreibung etc., die in einigen Ländern nun in die Rechtsordnungen aufgenommen werden müssen.

Bei der Sitzung des Ministerkommittees am 11. Mai in Istanbul haben 13 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, Finnland, Frankreich und Deutschland die Konvention* unterzeichnet. Damit ist die Konvention gültig und muss von den Vertragsstaaten umgesetzt werden. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die EU auch unterzeichnet. Falls ja, ergeben sich neue Spielräume für EU-weite Regelungen in Sachen Schutz vor Gewalt, zum Beispiel für die Europäische Schutzanordnung.

*Deutschland hat bezüglich eines Artikels der Konvention einen sog. Vorbehalt eingelegt:

Art. 59
Abs. 2 Die Vertragsparteien ergreifen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Opfer die Aussetzung des Abschiebeverfahrens beantragen können, wenn es um Aufenthaltsrechte als Familienangehörige geht
Abs. 3 Parteien sollen einen verlängerbaren Aufenthaltstitel für Gewaltopfer verleihen, wenn:
- der Aufenthalt nach Ansicht der zuständigen Behörde aufgrund der persönl. Situation notwendig ist,
- der Aufenthalt nach Ansicht der zuständigen Behörde für die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden des Strafverfahrens notwendig ist.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße! Eure Franziska

P.S. In meiner letzten Post aus Brüssel berichtete ich euch vom Scheidungs-Referendum in Malta, das am 28. Mai stattgefunden hat. Hier nun das Ergebnis: 53,2% für und 46,8% gegen das Recht auf Scheidung. Wie schon erwähnt, leider ist es nur “moralisch bindend”, das heißt, es gibt keine Rechtsverbindlichkeit. Mehrere maltesische Abgeordnete haben in Interviews geäußert, dass sie sich an das Ergebnis des Referendums halten würden. Einige wenige haben jedoch auch angekündigt, keine Rücksicht auf das Ergebnis zu nehmen. Um tatsächlich ein Scheidungsrecht in Malta einzuführen, bedarf es eines Legislativprozesses im maltesischen Parlament.


Facebook | |



Anzeige