Selbermach-Sonntag (21.02.2016)

selberWas hat euch beschäftigt, erfreut, geärgert, traurig und wütend gemacht, euer Herz vor Begeisterung hüpfen lassen? Jeden Sonntag habt ihr bei der Mädchenmannschaft die Möglichkeit eure Gedanken der letzten Woche zu teilen, Links zu tollen Texten, Blogs, Webseiten, Videos, Fotos, Gifs und Audiobeiträgen zu posten. Also ab damit in die Kommentare! Wir wünschen euch eine angenehme und erholsame Restwoche.

6 Kommentare zu „Selbermach-Sonntag (21.02.2016)

  1. Wir von Lachesis e.V. Berufsverband für Heilpraktikerinnen, Verein von Frauen zur Förderung der Naturheilkunde haben eine kritische Stellungnahme verfasst zum Thema Flibanserin. Hierbei handelt es sich um den Wirkstoff der „Lustpille für die Frau“ auch bekannt als „Pink Viagra“. Wieder einmal wird Geschäft gemacht mit der Pathologisierung von weiblichen Befindlichkeiten und suggeriert, dass es für jede Form der Selbstoptimierung die passende Pille gibt.
    Wir finden: ein absolutes No-Go!
    http://www.lachesis.de/index.php/2-uncategorised/392-pink-viagra-stellungnahme

  2. Am Di., den 1. März wird ein zweites Treffen für einen feministischen Berliner FLTI*-Block, der zur feministischen und antira Demo am 12. März nach Berlin fährt, stattfinden.

    Das Treffen wird wieder um 19 h im New Yorck im Bethanien stattfinden.

    Die Vorbereitenden hoffen, bis dahin die bundesweiten Plakate mit berlin-spezifischen Überklebern und Bahntickets zur Verfügung zu haben.

    Diejenigen, die fahren wollen, also bitte 19 Euro/Ticket mitbringen.

    Einladung zum ersten Treffen:

    https://linksunten.indymedia.org/de/node/168640

    Individueller Bericht vom ersten Treffen:

    https://linksunten.indymedia.org/de/node/169341

  3. In Kolumbien gibt es gerade eine interessante/erschreckende Entwicklung bezüglich eines Gesetzes, das explizit Femizide veurteilt. Das Gesetz gibt es erst seit Mitte des letzten Jahres und wird auf Täter*innen angewandt, die Frauen* wegen ihres Geschlechts ermordet haben.

    (1) Bereits jetzt soll aber das kolumbianische Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes entscheiden, da ein Kläger argumentiert, dass das Gesetz die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und das Recht auf ein faires Verfahren verletze. Dabei geht es zum einen darum, dass das Gesetz besagt, dass es bereits vorher Zeichen von Gewalt in der Beziehung zwischen Opfer und Täter*innen gegeben haben müsse, auch wenn diese vorher nicht zur Anzeige gebracht wurden. Laut des Klägers ist dies kein eindeutiges Anzeichen dafür, dass das Motiv der Tat „Hass auf Frauen“ gewesen sei. Das Gesetz steht jetzt also leider gerade auf wackeligen Füßen.
    (2) Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft dann bei der Äußerung zum Fall die Debatte um einen transphoben Aspekt erweitert: Diese sagt zwar, dass die Formulierung des Gesetzes in der Form nicht rechtwiedrig seien, lenkt aber die Debatte auf die Frage, was eine „Frau“ ist. Denn die eigentliche Ungenauigkeit in dem Gesetz sei, dass „Frau“ nicht genau definiert sei und festgelegt werden müsse, dass es sich hierbei um „biologische, fisiologische und genetische Charakteristiken handle, die stabil und permanent seien“. Damit ist das Gesetz dann nicht mehr auf Transmenschen anzuwenden.
    Die LGBTI Community hat diese Haltung der Staatsanwaltschaft bereits kritisiert: „Der Staatsanwalt gibt ein weiteres Beispiel seiner Unkenntnis der Rechte von LGBTI-Menschen.“. Schließlich hat die Gewalt gegen Transfrauen den gleichen Ursprung wie Gewalt gegen Frauen*: der Glaube, dass sie dem schwächeren Geschlecht angehören.
    In der Regel hat das kolumbianische Verfassungsgericht in der Vergangenheit für LGBTI* Rechte entschieden, es bleibt abzuwarten, wie er diesmal entscheiden wird.

    Den Bericht dazu gibt es leider nur auf spanisch: http://www.elespectador.com/noticias/bogota/ley-de-feminicidio-aplica-los-trans-articulo-617710

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