„Pille danach“ rezeptfrei? Ja, wenn es nach dem Bundesrat geht.

Noch im Mai hatte der Gesundheitsausschuss des Bundestags beschlossen, dass die Notfallverhütung („Pille danach“) weiterhin nur mit Rezept erhältlich sein soll. Anna-Sarah fasste diesen Beschluss treffend zusammen:

Damit stellt sich der Bundestag gegen die Empfehlung verschiedener Expert_innengremien, unter anderem der Weltgesundheitsorganisation WHO. Die Begründung ist natürlich wieder mal in patriarchalisch-paternalistischer Manier der Schutz der Patient_in – fiele die Rezeptpflicht weg, so das Argument, sei es ja quasi vorprogrammiert, dass wir alle uns das Zeug wie Smarties reinpfeifen, leichtsinnig und uninformiert wie wir sind.

Nun mal wieder eine Wendung: Der Bundesrat beschloss vor einigen Tagen, dass die „Pille danach“ rezeptfrei zugänglich gemacht werden sollte. Richtigerweise hieß es dazu, dass es somit Menschen erleichtert werden soll, sich vor ungewollten Schwangerschaften zu schützen. Schließlich ist das die Aufgabe dieses Präperats: Eine Schwangerschaft verhindern bevor sie eintritt.

Doch die Bundesrat-Entscheidung allein bringt leider noch nicht viel. Die neue Bundesregierung wird darüber entscheiden müssen. Als Termin ist derzeit der 14. Januar benannt. Und wie stehen die wahrscheinlichen Regierungsparteien CDU/CSU und SPD zur Rezeptfreiheit? Aufschluss bieten unter anderem die Wahlprüfsteine von profamilia. Darin äußert sich die SPD:

Auch die SPD ist der Auffassung, dass die Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht in Deutschland längst überfällig ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die schwarz-gelbe Bundesregierung deshalb mit dem Antrag „Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva-Pille danach – gewährleisten“ (BT-Drs. 17/11039) aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel endlich aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Auch auf Ebene der Bundesländer wird die Entlassung der „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht aktuell diskutiert. Über die Frage, wie eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen für unter 20-Jährige geregelt werden kann, wird gesondert zu beraten sein.

Bei CDU/CSU heißt es hingegen:

Die „Pille danach“ ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen. Deshalb sind grundsätzlich eine ärztliche Beratung bei der Verwendung dieser Medikamente und eine Verschreibungspflicht notwendig. CDU und CSU werden keine Schritte unternehmen, die das Aufheben der Verschreibungspflicht zum Ziel haben.

Nun ja, das klingt leider nicht sehr erfolgsversprechend.

Weitere Texte zu dem Thema aus den letzten Jahren:

Alarm: Die Moral-Apotheker kommen! (2007)
Die Pille danach (2009)
Pille danach: Die Rezeptpflicht bleibt bestehen (2012)
Der dauernde Kampf um Reproduktionsrechte (2012)
Reproduktive Rechte auf die Agenda setzen (2013)
Trotz Kritik von allen Seiten: Notfallverhütung bleibt rezeptpflichtig (2013)

5 Kommentare zu „„Pille danach“ rezeptfrei? Ja, wenn es nach dem Bundesrat geht.

  1. Obwohl die CDU/CSU hintergründen aus anderen Gründen dagegen ist, ist ihre Argumentation natürlich stichhaltig, das Problem bei der Pille danach ist:
    – Es ist ein hoch dosiertes Hormonpräparat. Während ich für die Minipille weiterhin ein Rezept brauchen würde, bekäme ich die Pille danach, die 50fache Dosis, ohne Rezept.
    – Die Sicherheit ist nicht berauschend. Das Präparat das von der Rezeptpflicht befreit würde, verhindert/verschiebt nur den Eisprung. Als Verhütungsmittel absolut unsicher. Natürlich kann bei unmittelbarer Einnahme eine Schwangerschaft zu 90% verhindert werden, aber die 10% (andere Quellen: 5%) Versagerquote sind enorm hoch.

    Bei einer Verhütungspanne wäre zu klären, welches Mittel angebracht ist. Es kann eben diese Pille auf Gestagenbasis sein, es können aber Gründe für die neue PD sprechen (die würde weiterhin rezeptpflichtig bleiben) und in den meisten Fällen, wenn eine Schwangerschaft nicht nur ungelegen, sondern wirklich unerwünscht ist, sollte die Spirale danach das Mittel der ersten Wahl sein. Nur mit der Kupferspirale (alternativ: Kupferkette) kann mit sehr großer Sicherheit (99% noch nach 5 Tagen) eine Einnistung verhindert werden. Satt für eine Befreiung von der Rezeptpflicht plädiere ich für eine umfassende Versorgung, Anlaufstellen im Sinn von Familienplanungsstellen, welche zeitnah Hilfe anbieten können und das beste Mittel wählen. Die Situation ist derzeit unbefriedigend, das stimmt, aber Verbesserungspotential sehe ich anderswo.

    Auf der Strecke bleibt die Diskussion um weitere Mittel. Mit einem entsprechend dosierten Präparat könnte die Einnistung auch mit einer oralen Einnahme zuverlässig verhindert werden. Damit könnte aber auch eine Frühschwangerschaft abgebrochen werden, womit man wieder am Abtreibungsgesetz kratzt. Hier wäre ebenfalls eine Diskussion notwendig. Es geht, da schweife ich jetzt ab, doch nicht an, dass in Deutschland Frauen gezwungen werden, eine Schwangerschaft länger als gewollt zu halten. Mit einem Bluttest kann eine Schwangerschaft früh bestätigt werden, mit entsprechendem Monitoring wäre im Nachgang eine Eileiterschwangerschaft auszuschließen (betrifft eine kleine Minderheit). Mit einer Änderung des Gesetzes könnten Frauen nicht nur Mittel anwenden, die garantiert nidationshemmend wirken, sondern auch direkt nach Ausbleiben der Regel ihre unerwünschte Schwangerschaft abbrechen. Heute sind sie gezwungen, auf den sonographischen Befung zu warten, danach zur Beratung zu gehen und mindestens 3 Tage Wartezeit nach der Beratung auf sich zu nehmen.

  2. @Dauphine: Mir ist unklar, welche Aspekte von deiner Forderung nach einer besseren, bedarfsgerichteten Versorgung gegen eine Rezeptfreiheit für die „Pille danach“ sprechen.

  3. Nicht aufgeben. Irgendwann siegt die Vernunft.
    Bei uns haben wir jetzt seit Jahren die Möglichkeit, die Pille danach ohne Rezept zu bekommen. Einfach in der Apotheke – nach einem Gespräch mit dem Apotheker, der abklären muss, ob das geht. Das ist also immer noch unter Kontrolle einer medizinischen Fachperson – nur mit vereinfachtem Zugang. Funktioniert bestens.

  4. In Österreich ist das schon der Fall, seit 2009 man kann die „Pille danach“ rezeptfrei erhalten. Für mich ist das jedenfalls die beste Vorgehensweise, um einen Rückgang bei den Schwangerschaftsabbrüchen zu schaffen. Ich hoffe, dass es bald auch in Deutschland passiert, solche Sachen muss man sicherlich ohne Rezept kaufen dürfen, ansonsten hat es überhaupt keinen Sinn, jede Verlangsamung kann in solchem Moment kritisch sein.

  5. Die „Pille danach“ ist ein hoch wirksames Hormonpräparat und kein reguläres Verhütungsmittel. Es sollte nur im Notfall eingenommen werden. Ihre Sicherheit ist zudem nicht mit anderen hormonellen Verhütungsmitteln zu vergleichen.

    Mal abgesehen davon, dass das auch kein gutes Argument dagegen ist, die PD rezeptpflichtig zu lassen, stellt sich doch hier die Frage, warum zur Hölle dann die ganz normale Pille immer noch rezeptpflichtig ist? Wenn ich den Kram doch eh selbst bezahlen muss, dann sollte ich auch es einfach in der Apotheke kaufen können.

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