Noch ein Teil des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig

Seit letzter Woche ging es schon durch die Blogs und Twitter: Das Bundes­ver­fassungs­gericht hat wesentliche Teile des Transsexuellen­gesetzes für verfassungs­widrig erklärt. Bisher muss sich, wer nicht nur den Vornamen, sondern auch den Personen­stand ändern lassen will, geschlechts­an­gleichenden Operationen unter­ziehen. Ziel war die weitest­gehende optische Annäherung – eine nicht immer ungefährliche Sache, die im schlimmsten Fall auch zu Inkontinenz und Problemen beim Sex führen kann. Auch mussten die Betroffenen sich sterilisieren lassen. Dies ist nun endlich als unvereinbar mit der Menschenwürde erklärt worden, auch das Recht auf körperliche Unversehrt­heit würde so verletzt, wie etwa die Süddeutsche schrieb. Bis es ein neues Gesetz gibt, dürfen die entsprechenden Passagen nicht mehr angewendet werden.

Tatsächlich sind weite Teile des Gesetzes schon seit Jahren als verfassungswidrig bekannt, im August 2009 endete eine Frist an den Bundes­tag, das Gesetz zu ändern. Passiert ist bisher nichts. Ent­würfe wurden erarbeitet und wieder an die Ausschüsse zurück verwiesen, schließ­lich auf die nächste Legislatur­periode ver­schoben. Seit der Zwang zur Scheidung ausgesetzt wurde, ist derzeit auch die gleich­geschlecht­liche Ehe in Deutschland möglich, wenn in einer bestehenden Ehe einer der beiden Partner eine Personen­stands­änderung beantragt. Mit einer Änderung des Transsexuellen­gesetzes gehen daher auch Änderungen bei Ehen und Lebens­partner­schaften einher.

Ob mit der neuesten Ent­scheidung nun endlich etwas passiert, bleibt daher ab­zu­warten. Zumindest hat endlich ein Gericht die unnötigen Zwangs­sterilisationen und Zwangs­operationen verurteilt. Als bitterer Bei­geschmack bleibt aber auch, dass zwei der acht Richter_innen, gegen das Ende dieser unmenschlichen Praktiken gestimmt haben.

9 Kommentare zu „Noch ein Teil des Transsexuellengesetzes verfassungswidrig

  1. Was noch einen viel bitteren Beigeschmack hinterlässt ist das Kleingedruckte des Urteils. So wurde einerseits die psychiatrische Zwangsbegutachtungspraxis durch das Urteil gestärkt und andererseits die Geschlechterstereotypsierung (analog der Ideologien einiger Sexologen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, auf die sich die Richter in ihrer Begründung berufen hatten) stark ausgebaut. So heisst es z.B.

    „Für ein Leben des Betroffenen im anderen Geschlecht ist eine Angleichung seiner äußeren Erscheinung und Anpassung seiner Verhaltensweise an sein empfundenes Geschlecht erforderlich. Dies wird zunächst nur durch entsprechende Kleidung, Aufmachung und Auftretensweise herbeigeführt, um im Alltag zu testen, ob ein dauerhafter Wechsel der Geschlechterrolle psychisch überhaupt bewältigt werden kann. “

    Dass eine transsexuelle Frau sich weiterhin als „Mann, der in der Frauenrolle leben will“ begutachten muss, und dies an Geschlechterstereotypen gemessen werden soll, ist unglaublich (das war zwar bisher auch schon der Fall, aber durch dieses Urteil wurde dieses Ken-und-Barbie-Geschlechterbild ja noch bestätigt und der Zwang ein bestimmtes Verhalten zu zeigen für verfassungskonform erklärt).

    Ein Urteil, dem zu entnehmen ist, dass es völlig legitim ist, Frauen dazu zu zwingen, sich in seiner Verhaltensweise an ein stereotypes Frauenbild anzupassen und das für für verfassungskonform hält, ist in meinen Augen ein Skandal. Geht es jetzt zurück in die 50er?
    Hier ein ausführlicher Kommentar:
    http://atme-ev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=115

  2. Müssen sich dann eigentlich auch biologische Frauen an das vorherrschende Geschlechterbild anpassen? Wäre ja nur logisch. Ich zum Beispiel werde regelmäßig aus Damentoiletten und -umkleideräumen rausgeschmissen („Sie sind hier falsch!“). Bekomme ich also einen Minirock zwangsverordnet? Oder kriege ich für die Umerziehung einen vom Staat bezahlten Kurs im Stöckelschuhlaufen? Wie ist es mit Schminkkursen?
    Sorry, aber das ganze ist einfach albern. Für die Betroffenen natürlich eher tragisch.

  3. @Kim: Gibt es denn eigentlich genaue Vorschriften, was unter „Angleichung seiner [übrigens auch IHRER, grrr!] äußeren Erscheinung und Anpassung seiner [/ihrer] Verhaltensweise an sein [/ihr] empfundenes Geschlecht“ verstanden wird?

  4. @Paula Wie ich die deutsche Juristerei kenne (und als abgebrochener Jurist kenn ich sie etwas), geh ich davon aus, dass in diesem Fall die „allgemein anerkannten Maßstäbe“ (nicht wörtlich, aber sinngemäß heißt das so) gelten. Dass das natürlich überhaupt kein Begriff und hier besonders problematisch ist, kommt dem gemeinen Bücherwurm nicht zu Bewusstsein. Real sieht das so aus, dass Richter_innen sich überlegen, was wohl Mainstream ist. Kannst dir ja so ugf. vorstellen, was dabei herauskommt.

  5. Ich frage mich, ob das Geschlecht etrwas zum Anziehen ist. Und wenn ja, ob eine Frau in Jeans, T-Shirt und Turnschuhen ein Mann ist? Vielleicht ist Geschlecht auch ein bestimmtes Verhalten. Dann wäre ein Mensch, der mit dem Hintern wackelt und den kleinen Finger beim Trinken abspreizt eine Frau. Jeder der nicht mit dem Hintern wackelt (z.B. meine Oma) wäre ein Mann.

    Komisch.

  6. @Paula Diese Vorschriften nennen sich „Standards of Care“ und wurden in Deutschland von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erstellt. Diese werden seit 1997 angewandt, das BVerfG hatte aber in den Entscheidungen, die der aktuellen vorangegangen waren (sind ja ein paar, die in den letzten Jahren zusammengekommen sind) nie so stark darauf berufen, wie in dem aktuellen Urteil. Erschienen sind dieser in der „Zeitschrift für Sexualforschung“ und wurden herausgegeben von „Sophinette Becker, Martin Dannecker, Margret Hauch, Günter Schmidt und Volkmar Sigusch“ (Heft 2 10. Jahrgang Juni 1997 Seiten 147-156 Sonderdruck).

  7. Ich habe gerade mal eine Anektode übersetzt, die ich hier fand: http://aebrain.blogspot.com/2010/12/jumping-through-hoops.html

    Und nein, das ist keine typische Erfahrung, wie es sie nur im englischen Sprachraum gibt, ich fand es vor allem so wundervoll erzählt:

    „Früh im Jahre 2009 nekam ich letztlich meine Begutachtung zur Eignung, auf die Warteliste für die geschlechtsangleichende Operation gesetzt zu werden. Ja, das ist richtig, Ich wurde Begutachtet ob ich oder ob ich nicht bereit bin für weitere Angleichungen (der Wortwitz ging bei der übersetzung verloren)

    Ich trage Schwarz. Ich mag es schwarz zu tragen. Mir wurde gesagt, das Frauen kein Schwarz tragen. Die begutachtende Frau trug Schwarz. Nichts als Schwarz. Sie sagte mir das Frauen helle Farben tragen. Pink war die einzige Farbe, die sie benennen konnte.

    Die Psychologin folgerte schiesslich, dass ich kurzes Haar habe – entweder war sie Blind oder Dumm – und sagte dass Frauen lange Haare haben. Als ich sie darauf hinwies, dass ich lange Haare habe, und dass ich sie wegen des Windes hinten zusammengebunden hatte, sagte sie, das Frauen ihre Haare nie so tragen. Sie natürlich nicht, da ihr Hahr gerade mal ungeführ zweieinhalb Zentimeter lang war.

    Ich trug einen Rock. Es ist schwer, das an irgendjemanden zu übersehen, noch deutlicher, wenn jemand mit überschlagenen Beinen dasitzt. Sie folgerte ich wuerde hosen Tragen. In ihrer seltsamen Weltsicht tragen Frauen niemals Hosen. Sie tragen nur Röcke, auch wenn es kalt draussen ist. Sie tragen kurze Röcke. Knielang ist noch immer ein langer Rock. Mitte-der-Hüfte is offensichtlich der Dress Code für Frauen. Ausser natürlich, sie tragen Kleider. Frauen tragen niemals Hosen. Ich bin mir sicher, der aufmerksame Leser wird sich denken können, was jetzt kommt… ja, sie trug Hosen.

    Die mehr und mehr lächerlichen und veralteten Stereotypen stetzten sich fort: Frauen trage alle Makeup. Aber kein subtiles. Sie schauleln es auf, so dass es deutlich sichtbar ist. Es muss erkennbar sein, oder sie tragen kein Makeup. Nein, sie trug auch kein Makeup. Ich persönlich auch nicht. Ich bin sehr arm und könnte mir kein Makeup leisten, selbst wenn ich es wollte. Da ich von Eltern grossgezogen wurde, die beide feministisch genug waren, zu denken, das Makeup etwas ist, das Frauen nicht brauchen oder das von ihnen erwartet wird, fühlte ich sicherlich auch keinen Druck, mich damit zui befassen. Aber die Anmerkung, dass es sexistisch ist zu verlangen, das Frauen Makeup tragen, wurde glatt und direktheraus von der Psychologin geleugnet. Sie sagte das alle Frauen das Zeug tragenm die ganze Zeit. Ausser ihr, natürlich.

    Dann war da mein Mangel an High Heels. Wisst ihr, alle Frauen tragen High Heels (ausser bestimmten Psychologinnen) …. mir wurde gesagt, dass ich High Heels tragen soll. Obwohl ich oft keine finden kann, die tatsächlich passen.

    Als sie hörte, dass ich ausschliesslich auf Frauen stehe (da war ein glatter Bedarf, meine sexuelle Orientierung zu wissen) sagte sie, nur Männer stehen ausschliesslich auf Frauen. Ich fragte sie, ob sie den Begriff „Lesbe“ schon einmal gehört hat. Sie wiederholte was sie gesagt hat, also denke ich, die Antwort war „ja“. Ich denke Lesben sind zu neumodisch“

    Nun habt ihr vielleicht ein Bild davon bekommen, wie man sich „Dies wird zunächst nur durch entsprechende Kleidung, Aufmachung und Auftretensweise herbeigeführt, um im Alltag zu testen“ vorstellt.

    Ich bitte das noch einmal mit der Diskussion um die Klischees hier http://maedchenmannschaft.net/immer-wieder-der-griff-in-die-klischeekiste/#comments in Gedanken abzugleichen

Kommentare sind geschlossen.

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