Neue Runde gegen Diskriminierung

Die Sommerpause ist zuende und so geht auch das politische Geschäft in Brüssel weiter – auch die Debatte um eine EU-weite Antidiskriminierungsrichtlinie. Die Europäische Kommission nahm einen Vorschlag für diese Richtlinie an, dessen Inhalt an einigen Punkten noch zu wünschen übrig lässt, wie Franziska Brantner, in Brüssel aktiv und Initiatorin der Unterschriftenaktion eu-antisikriminierung.de, kommentiert:

„Das Thema reproductive rights wurde zum Beispiel ausgenommen, was heftig ist, weil es Fragen wie Abtreibung betrifft, aber auch Zugang zu Verhütung, künstliche Befruchtung, Schwangerschaft und so weiter. Hier werden vor allem Schwule und Lesben häufig noch diskriminiert. Auch im Bereich family status werden Homosexuelle nicht ausreichend geschützt. So kann es passieren, dass ein schwules oder lesbisches Paar ein Hotelzimmer reservieren will und abgewiesen wird, weil es zum Beispiel zwei Männernamen nennt. In diesem Fall ist noch nicht klar, ob die vorgeschlagene Richtlinie rechtlichen Schutz bietet, das ist auf jeden Fall noch klarzustellen!“

Der Vorschlag soll nun am kommenden Donnerstag, den 2. Oktober das erste Mal allgemein diskutiert und im Idealfall in einer der späteren Sitzungen angenommen werden – und zwar einstimmig, von 27 Mitgliedsstaaten. Leider bleibt Deutschland bisher bei seiner Verweigerungshaltung. Deswegen geht die Protestaktion für ein diskriminierungsfreies Europa weiter – sowohl bei www.eu-anti-diskriminierung.de (Druck auf die deutsche Regierung) als auch bei der europäischen Kampagne www.signtostopdiscrimination.org (Druck auf Kommissionspräsident José Manuel Barroso).

3 Kommentare zu „Neue Runde gegen Diskriminierung

  1. kann das hotelzimmerbeispiel jemand bestätigen?! hab ich noch nie gehört… schräge blicke vielleicht, aber das ist ja nicht auf hotels beschränkt

  2. Auch ein Hotelbetreiber hat das Recht auf Vertragsfreiheit, bzw. in diesem Fall negative Vertragsfreiheit (das Recht „Nein“ sagen zu können).

  3. ..er kann ja auch der kinderreichen Familie „nein“ sagen – Was weit häufiger vorkommen dürfte.

    Das Antidiskriminierungsgesetz von 2006 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG) sieht für alle Formen der Diskriminierung gleiche Schutzinstrumente vor und umfasst sowohl das Arbeitsrecht als auch das Zivilrecht.

    Jaja, alle Formen der Diskriminierung

    Unterschreib´ ich nie und nimmer.

Kommentare sind geschlossen.

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