Erzwingt der europäische Gerichtshof ein neues Abstreibungsrecht in Irland?

Nach Polen ist Irland möglicherweise das nächste EU-Mitglied, das sein Abtreibunsgrecht reformieren muss. Drei irische Frauen ziehen demnächst vor den Europäischen Gerichtshof, um gegen das Abtreibungsverbot in ihrem Staat zu klagen. In Irland sind Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall verboten. Angeblich reisen jeden Tag 20 Frauen nach England, um dort Abtreibungen vornehmen zu lassen

Alle drei Klägerinnen argumentieren, dass die rechtliche Situation in ihrem Land einerseits einen Eingriff in ihre Privatsphäre verursacht, und sie andererseits einer degradierenden Behandlung ausgesetzt hat. Die Frauen hatten Schwangerschaften, die als extrem riskant einzuschätzen waren, aber eben keine Möglichkeit zu Hause etwas zu tun. Eine der Frauen hatte eine ungeplante, hochgefährliche Eileiterschwangerschaft (der Fötus entwickelt sich nicht in der Gebärmutter, solche Schwangerschaften gehen für die Mütter oft tödlich aus); eine Frau hatte gerade die Chemotherapie beendet, als sie ungeplant schwanger wurde; die dritte war Alkoholikerin und psychisch so instabil, dass ihr das Sorgerecht für die bereits vorhandenen Kinder entzogen worden war. Alle drei mussten unter enormem Kostenaufwand und gesundheitlichen Risiken nach Großbritannien reisen und dort die Abbrüche vollziehen lassen. Alle drei hatten danach mit Schmerzen, starken Blutungen und anderen gesundheitlichen Belastungen zu kämpfen.

Von daher das Argument, dass die iritschen Gesetze Menschenrechte (z.B. auf körperliche Unversehrtheit) verletzen, wenn sie in solchen Fällen keine die Gesundheit der Mutter missachten.

Der irische Staat wird dagegen argumentieren, dass die Menschenrechtskonvention der EU sich nicht auf Schwangerschaften und Abtreibungsrecht beziehen lässt. Sollte in Strasbourg allerdings ein Urteil zugunsten der Klägerinnen fallen, ist ziemlich wahrscheinlich, dass Irland seine Abtreibungsgesetze reformieren muss. Alles andere wäre auch ein Skandal.

5 Kommentare zu „Erzwingt der europäische Gerichtshof ein neues Abstreibungsrecht in Irland?

  1. Ich meine mich außerdem zu erinnern, dass die EU sowieso eine Vereinheitlichung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in allen Ländern in Angriff nehmen wollte.
    Das wäre mal was Sinnvolles, denn da die meisten EU-Staaten die Fristenregelung haben, wäre zu hoffen, dass das auch in Deutschland endlich mal eingeführt wird.
    Weiß da jemand was Genaueres?

  2. @ Julia
    Änderungen in Deutschland wegen einem allfälligen Druck der EU sind schlecht denkbar. In der Sache kennen den Widerspruch rechtswidrig aber straffrei auch andere Länder, wie etwa Österreich. Auch dort gibt es eine Art Beratungsregelung, wobei es keine Einschränkungen wie in Deutschland (Beratung durch den durchführenden Arzt nicht anerkannt und Wartezeit) gibt. Polen würde sich sowieso dagegen stemmen und Länder wie Österreich und Deutschland auf ihrer Position beharren, die angeblich den Lebensschutz berücksichtigt.

    Zum Thema allgemein.
    Ist es in Irland tatsächlich verboten, eine Eileiterschwangerschaft abzubrechen? Es ist ja sowohl das Leben der Frau in Gefahr als auch hat der Embryo keine Überlebenschance (abgesehen von einigen umstrittenen Versuchen, eine Eileiterschwangerschaft in die Gebärmutter zu verschieben in letzter Zeit). Das wundert mich eigentlich sehr. Ist Abtreibung in Irland also selbst bei Lebensgefahr verboten?
    In den beiden andern Fällen würde die Fortsetzung der Schwangerschaft die Gesundheit der betroffenen Frau – in einem Fall physisch, im andern psychisch – gefährden. Medizinische Indikation, wenn nicht das Leben der Frau direkt gefährdet ist, ist immer eine Gratwanderung. Selbst wenn es die Indikation gibt, ist schwieirg zu entscheiden, ob die Bedingungen dazu wirklich erfüllt sind.
    Ein wenig skeptisch bin ich auch beim Thema Schmerzen und Blutungen nach dem Abbruch. Eine Frau ist nach einem Schwangerschaftsabbruch reisefähig, auch wenn es sehr unangenehm ist. Ich frage mich aber, ob die Fälle da nicht dramatisiert werden.

    Was bringt es denn, falls die EU Irland dafür verurteilt und eine Änderung der Abtreibungsregelung verlangt? Alle drei Fälle, Eileiterschwangerschaft, Chemo (also wohl krebskrank) und vorheriger Entzug des Sorgerechts für bereits vorhandene Kinder sind Extremfälle. Solche Situationen sind sicher maximal auf 1% der ungewollten Schwangerschaften übertragbar. Wenn Irland also gezwungen wird, sein Recht aufgrund dieser Fälle zu ändern, wird es eine strenge medizinische Indikation einführen, das Abbrüche bei Lebensgefahr, Krebs und extreme soziale Bedingungen erlaubt. Für die Betroffenen sicher eine Erleichterung. Die Mehrheit der Frauen die eine Abtreibung wünschen/sich dazu gezwungen sehen, wird davon aber nicht profitieren. Deshalb sollte man den Titel relativieren, nicht das Abtreibungsrecht in Irland wird durch den EuGH an sich revidiert, sondern die Ausnahmefälle, in denen abgetrieben werden kann, werden genauer definiert.

    Langfristig kann die Entscheidung aber zu einer liberalen Abtreibungshaltung führen, vor allem in Bezug auf die soziale Indikation. Auch in Deutschland wurde sie für Extremfälle eingeführt, über Jahre hindurch aufgeweicht, bis die Bestätigung der Indikation eine, wenn auch mühsame, Formsache war. Vor diese Tatsachen gestellt, wurde das Abtreibungsgesetz dann gänzlich revidiert (ohne die Entscheidung des Bundesgerichtshofes hätte Deutschland wohl tatsächlich eine reine Fristenlösung).

  3. Ok, hab kurz recherchiert (konnte den Wahrheitsgehalt der verschiedenen Meldungen nicht überprüfen): Bei Lebensgefahr (auch psychisch bei Selbstmordgefahr, darf eine Irin abtreiben. Es gibt aber keine Ärzte in Irland die das tun, deshalb läuft das immer auf eine Abtreibung im Ausland hinaus. So etwa.

Kommentare sind geschlossen.

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