Erbeten für Europa

Salut,

seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1994 hat jeder Bürger der Europäischen Union das Recht, in Angelegenheiten, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen (zum Beispiel Umweltschutz, Verbraucherfragen oder Rechte als Unionsbürger) und ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Das geht auf dem Postweg oder elektronisch.

Von diesem Recht hat nun eine finnische Lesbe Gebrauch gemacht und sich an den Petitionsausschuss des Europaparlaments gewendet. Sie macht in ihrer Petition auf die fehlende gegenseitige Anerkennung von Lebenspartnerschaften innerhalb der Europäischen Union aufmerksam, die für ihre Familie große Auswirkungen hat.
Die Finnin lebt mit ihrer französischen Partnerin in Paris, ihre Lebenspartnerschaft ist offiziell eingetragen. Sie haben zwei Kinder, die beide die finnische Staatsbürgerschaft besitzen, da die Finnin nach französischem Recht die einzige legale Mutter ist.
Beide Frauen besitzen jedoch die gesetzliche Vormundschaft für die Kinder bis diese die Volljährigkeit erreichen. Das ist jedoch nicht ausreichend, um beide Kinder rechtlich gleich zu stellen. So können sie NICHT Besitz und Eigentum von der zweiten Mutter und ihrer Familie erben, den Nachnamen der zweiten Mutter annehmen oder die französische Staatsbürgerschaft und einen französischen Pass erhalten. Aber am schlimmsten: Sollte die biologische Mutter vor der Volljährigkeit ihrer Kinder sterben, verliert ihre französische Partnerin die Vormundschaft und die Kinder würden Waisen! Gleiches gilt bei einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft. Die Kinder könnten somit ihren Anspruch auf Unterhalt und Umgang mit beiden Eltern verlieren.

Im nächsten Schritt muss nun der Petitionsausschuss über die Zulässigkeit der Petition entscheiden. Bei positivem Ergebnis kann er dann entweder die Kommission zur Prüfung des Gegenstands und Einhaltung des Gemeinschaftsrechts auffordern, im Parlament den zuständigen Ausschuss beauftragen oder andere für zweckmäßig erachtete Schritte einleiten.
Der Ausschuss tagt zum nächsten Mal am 15. und 16. März und kann auf der Internetseite des Europäischen Parlaments mitverfolgt werden.

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