Backlash Blues: Der Supreme Court verwirft Teile des Voting Rights Act

Der er­ste der „Selma to Mont­gom­ery Mar­ches“ (Sel­ma nach Mont­gomery-Mär­sche) am sieb­ten März 1965 ging als „Bloody Sun­day“ („Blutiger Sonn­tag„) in die Ge­schich­te der Schwarzen US-Bür­ger_innen­rechts­be­we­gung ein. 600 Aktivist_innen, an­ge­führt von Hosea Williams und John Lewis, hatten sich von der Stadt Selma (Alabama) auf den Weg zur Bundesstaatshauptstadt Montgomery gemacht, um der Er­mor­dung des Schwar­zen Akti­visten Jimmie Lee Jackson zu ge­denken und dem Gouver­neur George Wallace eine Peti­tion zu über­re­ichen, die die Um­setzung ei­nes un­ein­ge­schränk­ten Wahl­rechts auch für Schwarze US-Bürger_innen for­der­te. Auf der Edmund-Pettus-Brücke, die Rich­tung Mont­gomery führt, wurde der Protest­zug von der Polizei durch Schlag­stock- und Trä­nen­gas­ein­sätze ge­walt­sam auf­ge­halten und auf­ge­löst.

Sieb­zehn Akti­vist_innen wur­den teil­weise schwer ver­letzt in Kranken­häuser ge­bracht. Der Bloody Sun­day folgte Jahren an zum Groß­teil erfolg­losen Ver­suchen Schwarzer Bürger_innen­recht­sorga­nisa­tionen wie des Student Non-Violent Coordinating Committee (SNCC) und der Dallas County Voters League (DCVL), auch Schwarze US-Bürger_innen in Alabama und an­deren Süd­staaten als Wähler_innen zu registrieren. Im Gegen­satz zu z.B. deutschland muss man sich in den USA zur Aus­übung des Wahl­rechts eintragen lassen und be­kommt nicht auto­matisch eine Wahl­benach­richti­gung, wenn man das Wahlalter erreicht hat (u.a. auch daher, dass es kein „Einwohnermeldeamt“ gibt).

Die Ereignisse sorgten für (inter)nationales Aufsehen, und dieser sowie zwei weitere Marschversuche von Selma nach Montgomery, organisiert von Martin Luther King, Jr. und Diane Nash,  trugen dazu bei, dass der damalige US-Präsident Lyndon B. Johnson nur wenige Tage später dem Kongress eine „Voting Rights Bill“ (Wahlrechtsgesetzesvorlage) vorschlug, die im August 1965 zum Gesetz, dem Voting Rights Act, verabschiedet wurde.

Am Dienstag verwarf der Supreme Court der USA in einem knappen Urteil (5:4) den Paragraphen Vier des Voting Rights Act und stellte damit die gesamte Schlagkraft des Gesetzes in Frage. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, dass „die Zeiten sich geändert“ hätten und solche Provisionen nicht mehr gerechtfertigt seien. Scharfe Kritik kam von sowohl der US-Bundesregierung als auch zahlreichen Bürger_innenrechtsaktivist_innen der 1950er und 1960er und heute. Bereits im Februar, bei der ersten Anhörung des nun entschiedenen Falls Shelby County v. Holder, wies Melissa Harris-Perry auf die rassistische Argumentationsweise des konservativen Supreme Court-Richters Antonin Scalia hin:

Um welche Fragen geht es hier also?

Die dreizehnten, vierzehnten und fünfzehnten Zusätze (amendments) zur US-Verfassung sahen seit spätestens 1870 vor, dass alle Schwarzen (bis 1920 nur männlichen*) US-Bürger_innen ohne Einschränkung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen könnten. De facto wurde dieses Grundrecht bis zur Verabschiedung des Voting Rights Act durch einzelstaatsspezifische Sonderregelungen in den meisten Südstaaten der USA negiert: durch Alphabetisierungstests, Wahlsteuern, sogenannte „grandfather clauses“ (die festlegten, dass nur diejenigen Wahlrecht genossen, die nachweisen konnten, dass bereits deren Vorfahren Wahlrecht genossen – ein Kriterium, dass die Nachfahren ehemaliger Sklav_innen nicht erfüllen konnten), rassistische Willkürentscheidungen und massive Gewalt wurden Schwarze Bürger_innen systematisch von Wahlen ausgeschlossen.

Nach jahrzehntelangen Kampagnen von Bürger_innenrechtsaktivist_innen, die unter anderem im „Freedom Summer“ (Freiheits-Sommer) in Mississippi in 1964 und den Protesten in Alabama in 1965 kulminierten, führte der Voting Rights Act zu großen Veränderungen der Wähler_innenstruktur in US-Südstaaten. Der Akt sieht nicht nur vor, dass Wähler_innendiskriminierung aufgrund von Hautfarbe verboten ist, sondern Sektion vier und fünf halten fest, dass Veränderungen des Wahlrechts in bestimmten Staaten der Prüfung durch das US-Justizministerium oder eines Bundes-Gerichts unterliegen müssen, bevor sie verabschiedet werden können. Der Sinn dahinter ist – angesichts geschichtlicher Erfahrungen – Novellierungen verhindern zu können, die zwar erneut „race“ nicht als expliziten Faktor nennen, aber einschränkende Auswirkungen auf das Wahlrecht Schwarzer und anderer marginalisierter Gruppen hätten.

Entgegen mancher Annahmen, dass es sich hier nur um eine formale Zweckerrungenschaft des „liberalen Flügels“ des Civil Rights Movement handelte, herrschte zwischen den verschiedenen Aktivist_innengruppen wie SNCC, dem Congress of Racial Equality (CORE), der Southern Christian Leadership Conference (SCLC), der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People) und selbst Black Nationalists Einigkeit darüber, dass aktives und passives Wahlrecht ein nicht zu unterschätzendes, essentielles Grundrecht sei (auf dem man dann aufbauen könne). Auch Malcolm X verkündete 1964 in seiner berühmten Rede, „The Ballot or the Bullet„, dass Wahlrecht ein unverzichtbarer Bestandteil Schwarzen Empowerments und ein Menschenrecht sei (insbesondere in einem internationalen Kontext, indem er u.a. die Vereinten Nationen und die Block Vote-Möglichkeit der sogenannten „Third World“ hervorhob).

Auch wenn, wie der Supreme Court bemerkte, sich die Zeiten geändert haben – eben aufgrund des Voting Rights Acts und andauernden Aktivismus‘, nicht aufgrund plötzlichen guten Willens -, heisst das leider nicht, dass rassistische Diskriminierung komplett verschwunden ist; auch nicht beim Wahlrecht. Noch immer sind es US-Südstaaten, in denen sich Gesetzesvorlagen häufen, die primär Schwarze und Latin@s von Wahlen ausschließen würden. Alabama und Mississippi haben bereits verkündet, umstrittene Regelungen nun  ab dem nächsten Jahr anzuwenden, wie die „Voter ID“-Gesetze, die vorsehen, dass Wähler_innen einen Lichtbildausweis vorlegen müssen. In deutschland ist das Standard, allerdings gibt es in den USA keine gleichartige Ausweispflicht, sodass gerade marginalisierten Menschen und jenen mit geringem Einkommen problematische Hürden in den Weg gelegt werden (da viele z.B. keinen Führerschein oder Reisepass besitzen, den sie neben ihres Wahlscheins vorlegen könnten). Ausserdem werden gewisse Lichtbildausweise nicht akzeptiert: ein besonders dreistes Beispiel dafür war im letzten Jahr Texas, dessen neues, politisch klar ausgerichtetes Ausweis-Gesetz u.a. keine Student_innenausweise akzeptierte, dafür aber National-Rifle-Association (NRA)-Mitgliedskarten – eine Provision, die ein US-Bundesgericht mithilfe des Voting Rights Act kassierte. Darüber hinaus gab und gibt es immer wieder Kontroversen um „bereinigte“ Wähler_innenlisten (so zum Beispiel bei Präsidentschaftswahlen in Florida), die vor allem Marginalisierte ausschliessen und ihnen das Wahlrecht vorenthalten, oder um die gezielte Abschaffung der Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe in bestimmten Bezirken.

Eine wichtige Kritik an der Praxis des Voting Rights Act ist, dass das Augenmerk auf bestimmte US-Südstaaten gesetzt wurde, obwohl auch in anderen Gebieten der USA bestimmte Wähler_innengruppen ausgeschlossen werden, zum Beispiel durch die Taktik des „Gerrymandering„. Dass der Supreme Court nun Teile des Voting Rights Act verworfen hat, macht dieses Problem jedoch nicht besser, sondern verkompliziert die Lage weiterhin: das Justizministerium muss nun proaktiv auf die Suche nach potenziell diskriminierenden Wahlrechtsveränderung gehen, und auch die Beweislast hat sich verschoben. Darüber hinaus wäre es nun Aufgabe des Kongresses, einen veränderten Voting Rights Act zügig auf den Weg zu bringen; angesichts momentaner Mehrheitsverhältnisse wird dies jedoch bezweifelt. Der Aktivismus gegen rassistische und soziale-Schicht-bedingte Ausschlüsse bestimmter Gruppen von Wähler_innen wurde erschwert und hart erkämpfte Fortschritte für Marginalisierte eingeschränkt durch dieses Urteil.

Nina Simone hat 1967 Langston Hughes‘ „Backlash Blues“ gesungen. Ein frustrierter John Lewis kommentierte die Entscheidung 48 Jahre nach seinem Protestmarsch nach Montgomery dementsprechend:

[Übersetzung: „Ich muss Ihnen sagen, dass ich enttäuscht war, weil ich denke, dass das Gericht heute den Voting Rights Act des Jahres 1965 niedergestochen hat. Es ist sehr hart. Es ist ein großer Rückschlag. Leute mögen heute nicht mehr verprügelt werden; vielleicht wird ihnen nicht das Recht der Teilnahme vorenthalten; das Recht, sich zum Wählen zu registrieren; sie werden nicht von Polizeihunden gejagt oder von Pferden niedergestampft, aber in den elf Staaten der Alten Konförderation und selbst in manchen Staaten außerhalb des Südens wurden systematische, vorsätzliche Versuche unternommen uns in eine andere Zeitperiode zurückzuversetzen. Die Männer, die dafür votierten, dem Voting Rights Act seine Macht zu entziehen, standen nie in unbeweglichen Schlangen, sie mussten niemals einen sogenannten Alphabetisierungstest bestehen. Wir haben fast 100 Jahre gebraucht, um dahin zu kommen, wo wir heute stehen. Wird es also noch einmal 100 Jahre brauchen, um es zu richten, um es zu verändern?“]

Ein erfreuliches Urteil – wenn auch ebenso knapp mit 5:4 – fällte der Supreme Court jedoch nur einen Tag nach der Voting Rights Act-Entscheidung: Der „Defense of Marriage Act“ (DOMA), der 1996 von der Clinton-Regierung verabschiedet wurde und nicht-heterosexuellen Ehepaaren die (US-staatlichen) Sozialleistungen, die heterosexuellen Ehepaaren gewährt werden, vorenthielt, ist verfassungswidrig. Die Ironie, dass u.a. eine widersprüchliche Anwendung der gleichen Argumente („Der Kongress überschreitet seine Kompetenzen“ und „Diese Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß“) zu diesen unterschiedlichen Urteilen führte, blieb Scalia und anderen konservativen Mitgliedern des Supreme Courts, die gegen Sektion Vier des Voting Rights Act aber für die Beibehaltung DOMAs gestimmt haben, leider verborgen.

5 Kommentare zu „Backlash Blues: Der Supreme Court verwirft Teile des Voting Rights Act

  1. wie kommt es denn überhaupt, dass die einzelnen staaten ein abweichendes wahlrecht haben? Das an sich finde ich schon sehr seltsam-sinnvoll wäre doch zu sagen dass die staaten an sich keine individuellen wahlgesetze haben dürfen sondern nur ein wahlrecht bundes-sache ist und eine regelung für alle gilt. Diese regelung müsste dann so formuliert sein dass regeln,die minderheiten effektiv vom ausübend es wahlrechts abhalten, einfach nicht bestehen können/dürfen

  2. Worüber ich gestern Nacht noch stolperte: wie auch der Senatssitz von Wendy Davis durch den Voting Rights Act gesichert war und jetzt nicht mehr ist.

    „Just two hours after the Supreme Court’s ruling on Tuesday, Texas Attorney General Greg Abbott announced that the state would advance a voter ID law and the very same redistricting map that was designed to keep Davis out of office.“

    http://thinkprogress.org/justice/2013/06/26/2216721/thanks-to-the-supreme-court-wendy-davis-will-probably-lose-her-senate-seat/

  3. Es ist einfach unfassbar. Und traurig. Dass Weiße dieses grauenhafte Unrecht immer noch nicht anerkennen macht mich wahnsinnig.

    Danke für den guten Artikel.

Kommentare sind geschlossen.

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