Du nicht! Rassismus an der Diskotür
3. Mai 2012 von MariaDas OLG Stuttgart hat bereits im Dezember letzten Jahres über einen Fall der Einlassverweigerung aus rassistischen Gründen entschieden und einem Betroffenen Schadensersatz zugesprochen. Damit hat erstmals ein Oberlandesgericht in dieser Frage geurteilt, Antidiskriminierungsverbände unterstützen weitere entsprechende Klagen. Dieser Beitrag informiert über die Entscheidung und stellt dar, welche Schritte wichtig sind, wenn jemand aus vermutlich rassistischen Motiven nicht in einen Club oder eine Disko gelassen wird.
Der typische Fall
Der typische Fall der Diskriminierung an der Diskotür trifft Männer, welche als nicht „weiß“ bzw. nicht „deutsch“ wahrgenommen werden. Es handelt sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz um einen Fall von Mehrfachdiskriminierung (§ 4 AGG), wo Geschlechterdiskriminierung und rassistische Diskriminierung zusammentreffen. Typische Begründungen sind beispielsweise (wenn überhaupt begründet wird), aufgrund schlechter Erfahrungen oder Angst vor Gewalt werde nur eine bestimmte Anzahl von „Ausländern“ hereingelassen. Eine stichprobenartige Untersuchung des Antidiskriminierungsbüros Sachsen in Leipzig hat ergeben, dass über 50 Prozent der getesteten Diskotheken und Clubs „nicht-deutsch“ aussehenden Gästen den Eintritt verweigerten.
Doris Liebscher, Vorständin im Antidiskriminierungsbüro Sachsen in Leipzig, das zur Zeit einen politischen Schwerpunkt auf rassistische Einlasspolitiken setzt und Betroffene bei anhängigen Klagen unterstützt beschreibt das Problem so: „Rassistische Einlasskontrollen heißt: Menschen werden aufgrund ihrer Hautfarbe, vermuteten Herkunft oder ihrer Nationalität abgewiesen oder müssen im Unterschied zu anderen Gästen ihren Pass, einen Studi-Ausweis oder eine Aufenthaltsbescheinigung zeigen. Oftmals sind nur als „ausländisch“ definierte Männer von rassistischen Einlasskontrollen betroffen. „Ausländische“ Frauen hingegen sind als „exotisch“ willkommen. Das ist nicht weniger rassistisch, führt aber deutlich seltener zu einer Ablehnung an der Tür.
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