Aus dem echten Leben: Spätabtreibung

von Barbara

“Der Ludwig lacht”. So lautet der Titel einer Spiegel-Reportage über ein Elternpaar, das sich zu einer Spätabtreibung nach medizinischer Indikation entschlossen hatte; über die kürzliche Veränderung der Gesetzeslage bei Spätabtreibung haben wir bereits hier berichtet. Doch wie schon der Titel der Reportage andeutet – das Kind ist trotz des Entschlusses zur Welt gekommen. Und lacht.

Die Geschichte dahinter: In der 34. Schwangerschaftswoche wurde das Elternpaar mit der Diagnose überrascht, dass ihr ungeborenes Kind höchstwahrscheinlich körperlich und geistig behindert sein wird. Schweren Herzens entscheiden sie sich für einen Abbruch der Schwangerschaft. “Aber über eins waren wir uns immer einig: Wenn was im Hirn nicht stimmt, dann soll’s nicht sein”, wird der Vater zitiert. Doch trotz der rechtlich eindeutigen Lage – nach medizinischer Indikation darf eine Schwangerschaft auch spät abgebrochen werden – findet sich kein Krankenhaus, keine gynäkologische Praxis, die die Abtreibung tatsächlich vornimmt. Eine sogenannte Ethik-Runde in einer Münchner Geburtsklinik untersucht den Fall und schickt das Elternpaar zu einem zweiten Arzt. “Behindert ist er schon”, heißt es dort über das ungeborene Kind. “Aber einen Abbruch machen wir nicht, und in der 35. Woche brauchen Sie auch nirgendwo anders mehr hinzugehen.”

Der Arzt aus der Münchner Geburtsklinik meint dazu: “Vor zehn Jahren haben die Politiker das Gesetz so geändert, dass man ein behindertes Kind bis zum Geburtstermin abtöten kann. Würden wir das ernst nehmen, hätten wir eine Menge Fetozide. Also tun wir einfach so, als gäbe es das Gesetz nicht.” Daran ändert auch die Gesetzesänderung nichts. Der Arzt: “Deswegen werden nicht mehr Frauen behinderte Kinder zur Welt bringen wollen”, sagt er, “an unserer Realität geht das vorbei.”

So wurde auch das Kind Ludwig geboren, und es wächst heute bei den Eltern auf. Und obwohl die Eltern beteuern, das Kind zu lieben, so wie es ist, sagt die Mutter auch: “Trotzdem würden wir uns immer wieder gegen das Kind entscheiden, wenn wir könnten.”

Wenn wir könnten.


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17 Kommentare

  1. Patricia sagt:

    Ich verstehe, dass Ärzte sich mit dieser Verantwortung schwer tun, da sie bei einem lebenfähigen Kind aktiv töten müssten. Was tun, wenn das Kind, nachdem es auf die Welt geholt worden ist weiter lebt? Wie weit geht das Recht auf Leben? Das ist die zentrale Frage. Und deswegen tue ich mich hierbei auch schwer, Position zu beziehen.

  2. Patrick sagt:

    Nur, weil Spätabtreibung rechtens ist, hat man also kein Recht auf Spätabtreibung?

    “Ja mei, des is scho legal, wenn da wer a Herzschrittmacherl wia, oaba mer machns dapper net. Sulns sehn, wos den herkriagt.”

  3. Neeva sagt:

    Merke: Im Falle eines Falles also nach Hamburg oder gleich nach London. Oder Zyankali nehmen, wie? Was für eine Sch…Gesellschaft!

  4. [...] bei der Mädchenmannschaft einen Link auf eine Reportage gesehen, die im Spiegel unter dem Titel »Der Ludwig lacht« [...]

  5. Helga sagt:

    Richtig krass ist auch, dass die Familie später keinen Krippenplatz bekommt, weil das Kind quasi “nicht behindert genug” ist. Die Krankenkasse will die Therapien nicht bezahlen…

    Frau Senge bricht in Tränen aus, dann wird sie wütend. “Erst hat uns der Staat gezwungen, ihn auf die Welt zu bringen, aber wenn es um seine Förderung geht, ist keiner mehr zuständig.”

  6. Patrick sagt:

    Ja. Kann kaum stehen, nicht sprechen, aber integrative Krippe? Ach was. Und wenn die dann doch zustimmen, sind die Krippenplätze voll.

    Es wäre interessant, diese Familie länger zu beobachten und zu sehen, was die in den nächsten fünfzehn Jahren noch alles überstehen müssen.

  7. ivar sagt:

    Ja, gestern bin ich schon über das FAZ-Ethikblog auf die Reportage gestoßen, da wird ziemlich hart mit den Eltern (und auch der Autorin) ins Gericht gegangen. Ich fand auch einige der Aussagen hart, andererseits aber auch ehrlich. Ich kann mir darüber keine klare Meinung bilden und bin eigentlich froh darüber – denn ich glaube, das kann man wirklich nur nachvollziehen, wenn man es erlebt hat.

  8. Arabrab sagt:

    Es zeigt sich nun einmal wieder sehr deutlich, wo unsere Gesellschaft hier in der BRD 2009 steht!

  9. Patricia sagt:

    Das diese Frage diskutiert wird, ist für mich eher ein gute Zeichen. Früher durften behinderte Kinder jederzeit getötet werden. Mittlerweile wissen wir, dass auch ein Leben mit Behinderung wert ist, gelebt zu werden. Ich habe mich eine Weile ehrenamtlich um behinderte Kinder gekümmert und kann nachvollziehen, dass auf Eltern und Familie eine enorme Belastung zukommt, die viele nicht ertragen können. Das akzeptiere ich. Als Umfeld sollten wir diesen Eltern neben der Chance auf Abtreibung auch die Chance geben, diese Kinder auf die Welt zu bringen und groß zu ziehen.

  10. Ein absolutes Unding!

    Eltern müssen selbst am besten wissen, was sie sich zumuten können und wollen! Und in unserer Gesellschaft ein behindertes Kind zur Welt zu bringen ist mit so dermaßen harten Rahmenbedingungen verbunden, dass dieser Schritt höchstgradig freiwillig sein muss!

    Als ich von diesem Fall gelesen habe, da wurde mir doch anders. Kaum zu glauben, dass wir im 21. Jahrhundert leben. Aber das ist ja oft so.

  11. Ariane sagt:

    Ok, ich melde mich mal wieder hier zu Wort obwohl ich mir fest vorgenommen habe da nicht mehr zu schreiben.

    Ich würde das Problem gar nicht in die Rubrik Spätabtreibung stellen, sondern unter Euthanasie. Abtreibungen sind grundsätzlich in Ordnung, in der 8. Woche, in der 12. und für mich auch in der 16. So lange der Embryo oder Fötus nur im Mutterleib überleben kann und vor allem so lange er zu keinen Empfindungen fähig ist, ist es das Recht der Frau, ihn zu entfernen, was zwangsläufig mit einer Abtötung einhergeht.

    In der 35. Woche ist es aber bereits ein lebensfähiges Kind, eine Entfernung aus dem Mutterleib geht nicht mehr mit der logischen Konsequenz einer Tötung einher, sondern man muss dieses Kind vor Einleitung der Geburt oder vor dem Kaiserschnitt aktiv abtöten. Da es ohne weiteres lebensfähig wäre. Die Überlebenschancen sind da sehr hoch. Die Frage ist jetzt nicht mehr, bringe ich dieses Kind zur Welt oder trage ich meine Schwangerschaft weiter aus, sondern, wird das Kind vor der Geburt aktiv getötet. Obwohl es gesetzlich anders geregelt ist, sehe ich keinen Unterschied, ob es vor Einleitung der Geburt mit einer Injektion abgetötet wird oder erst nach der Geburt.
    Die Frage, über die man sicher diskutieren könnte, wäre die, ob eine Frau für ihr behindertes Kind aktive Sterbehilfe leisten kann, egal ob vor oder unmittelbar nach der Geburt.

    “Spätabtreibungen” um die 22. Woche herum sind Grenzfälle, weshalb ich die Meinung vertrete, man soll die Grenze, bis man man abtreiben darf, etwa bei 18, vielleicht auch 20 Wochen festsetzen. Aber 35. Woche ist keine Abtreibung, sondern Euthanasie. Und so sollte es auch diskutiert werden.
    Wie hätte etwa der Arzt reagieren sollen, wenn die Frau einen Termin für eine Spätabtreibung in der 35. Woche schon bekommen hat, am Abend vorher spontan die Wehen bekommt, mit dem Krankenwagen in die Klinik geschafft wird und noch unterwegs es zur Geburt kommt? Eine Notfallabtreibung im Krankenwagen machen, dem Kind unmittelbar bevor es rauskommt noch eine Injektion verabreichen?

  12. ff sagt:

    ich finde es sehr logisch wie Ariane das begründet
    diese frage ist unglaublich schwer zu klären
    wie soll man dazu auch stellung beziehen?
    ich wundere mich, dass die behinderung so spät festgestellt bzw. mitgeteilt wurde… und somit die entscheidungsmöglichkeit eingegrenzt bzw. wie in diesem fall unmöglich gemacht wurde
    das ist sowas wo man nur von fall zu fall entscheiden kann, was auch die eltern tun sollten
    wobei es aber wirklich in dieser späten phase unvorstellbar für mich ist, das kind ist ja fast geboren und wenn man es wirklich töten muss statt eben, wie bei abtreibungen im früheren stadium, es einfach per entfernung aus dem mutterleib tötet
    aber was ist an der abtreibungsfrage schon leicht… es ist immer eine heikle sache, da es um neues leben, einen zukünftigen menschen geht
    ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es für eine frau lkeicht ist, solch eine entscheidung zu treffen, ob nun in der achten oder 22. woche…
    doch statt unterstützung hagelt es nur anschuldigungen
    man müsste vielleicht offener darüber diskutieren können

    wie auch immer
    die armen eltern aus diesem artikel müssen jetzt mit dem schicksal klarkommen…

  13. Ariane sagt:

    Bei einer frühen Abtreibung wird eben kein Kind getötet, sondern das, woraus ein Kind werden könnte. Bei einem Abtreibungsverbot ist also die Frau gezwungen, ein Kind gegen ihren Willen entstehen zu lassen. Welchen Stellenwert sie dem Embryo persönlich zubilligt, ist ihre Sache.
    In der 34. Woche ist das Kind aber bereits entstanden. Und da ist unsere Gesellschaft scheinheilig. Nicht nur ist eine Abtreibung da, wenn ein Arzt gefunden wird, der sie durchführt, in dem Fall legal (während sie nach der Beratungsregelung immer noch rechtswidrig ist), sondern es gibt auch keine Definitionen, wie schwer eine Behinderung zu sein hat, damit es für die Frau unzumutbar ist, das Kind zu bekommen.
    Faktisch gebiert sie das Kind – wie im Artikel ja nur wenig später als sie eine Abtreibung gewünscht hat – also ist die Frage nach Fortsetzen der Schwangerschaft irrelevant, es geht um die Existenz des Kindes. Und da könnte man durchaus ansetzen, ob neugeborene, schwerstbehinderte Kinder getötet werden dürfen. Und nicht dieser pseudomoralische Unterschied ob das Kind noch im Mutterleib ist oder nicht.

    Ich kann durchaus nachvollziehen, wenn Ärzte sich weigern, so etwas vorzunehmen. Leider wird darüber kaum diskutiert, selbst in der Debatte um die Beratungspflicht bei Spätabtreibungen. Dabei wäre es doch wichtig, Zahlenmaterial zu haben, wann Abtreibungen vorgenommen werden, in welcher Schwangerschaftswoche und bei der Diagnostizierung welcher Behinderung.

    Gut, 22. Woche, 24. Woche, da könnte ich vielleicht verstehen, wenn jemand eine andere Meinung als ich vertritt. Aber im 8. Monat?

    Und wenn die Frau sagt, es sei ihr egal, was im Dritten Reich war. So egal ist es eben nicht, denn wenn behinderte Kinder euthanisiert werden konnte, so ist es klar, wenn man für dieses Problem besonders sensibilisiert ist.

  14. Ariane sagt:

    @ ff
    Viele Behinderungen werden erst spät diagnostiziert. Trisomie 21 kann mittlerweile früh erkannt werden, aber machne Behinderungen entdeckt man erst viel später, oder auch erst nach der Geburt.

    Was ist mit einem Kind, bei dem keine Behinderung zu erwarten ist, das aber bei der Geburt zu wenig Sauerstoff bekommt, deswegen behindert ist? Da kann man auch nichts mehr rückgängig machen.

    Nur zu politischen Diskussionen über Spätabtreibungen. Darunter Fallen eben sowohl (obwohl es in der Medizin eigentlich anders definiert ist) Abtreibungen in der 15. SSW bei drogenabhängigen Prostituierten, die von ihrem Zuhälter vergewaltigt worden sind, als auch eben Abbrüche in der 35. Woche, weil das Kind behindert sein könnte. Dazwischen liegen Welten. Und beides wird Spätabtreibung genannt.

  15. profin sagt:

    http://www.textlog.de/tucholsky-colloquium-utero.html
    Ein alter Text zu diesem Thema, aber doch immer noch aktuell. Wenn wir sie auf diese Welt gebären, dann sollte diese Welt auch einen Platz für sie finden.

  16. Anna sagt:

    Ich bin zwar auch gegen Abtreibung
    aber so was finde ich eine Schweinerei von den Ärtzten wenn die Eltern diese möglichkeit haben können sie sie nutzen. Denn was haben die Menschen mit Behnderung für ein Leben in unserer Welt.
    Gar keines.
    Aber ich finde es schön das Sie Ihr Kind trotzdem Lieben und Behalten haben nicht so wie manche Eltern die es dann alleine UMBRINGEN

  17. Ben sagt:

    @ Anna
    “Denn was haben die Menschen mit Behinderung für ein Leben in unserer Welt. Gar keines.” Und es ist an Dir, zu entscheiden, ob ein behindertes Leben lebenswert ist? Oder entscheiden die Eltern für ihr Kind, ob es sich um lebensunwertes Leben handelt?

    @Ariane
    Zustimmung!

    Allgemein:
    Ich kann den Eltern keinen Vorwurf machen, weil das Leben mit einem behinderten Kind sehr schwierig ist und sich die Unterstützung durch die Gesellschaft in engen Grenzen hält. Ich kann aber andererseits auch keinem Arzt einen Vorwurf machen, der sich weigert, lebensfähiges Leben zu töten. Wir sollten vielmehr froh sein, dass es immernoch Ärzte gibt, die eigene moralische Entscheidungen treffen, statt sich auf den Entscheidungen des Gesetzgebers auszuruhen.
    Nur weil der eine oder andere Kommentar so klingt: Die mangelnde Unterstützung durch die Gesellschaft kann doch wohl kein Grund sein, die Tötung lebensfähiger “Kinder” gutzuheissen oder auch nur ins belieben der Eltern zu stellen. Weil die Gesellschaft keine Lust hat, Zeit und Energie aufzuwenden, um behinderte Kinder und deren Eltern zu unterstützen sagen wir den Eltern, sie sollen ihre Kinder umbringen? Das ist nicht mittelalterlich, sondern im negativsten Sinne des Begriffs modern.

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